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in Versicherungen
„Sabine“ kostet 675 Millionen Euro

Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.

Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).

Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.

in Allgemein, Versicherungen
3 häufige Versichertenfragen rund um Corona

Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:

Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?

Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.

Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?

Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.

Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?

Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.

in Versicherungen
Weniger Beschwerden über PKV-Anbieter

Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.

Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.

Häufigster Streitpunkt war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung (673).

in Finanzen, Versicherungen, Vorsorge
Riester-Beitragsgarantie soll auf 80 Prozent sinken

Anlageprodukte mit einer 100-prozentigen Garantie auf die eingezahlten Gelder haben es in der fortdauernden Niedrigzinsphase schwer. Die deutschen Versicherer wollen nun reagieren und fordern durch ihren Gesamtverband, auch bei neuen Riester-Verträgen nur noch die Rückzahlung von mindestens 80 Prozent der Bruttobeiträge zu garantieren. So sollen die Ertragschancen erhöht bzw. überhaupt erst welche geschaffen werden, denn eine Bruttobeitragsgarantie ist heutzutage kaum noch mit echter Rendite zu realisieren.

Es wäre ein Schritt, der ein Umdenken in der deutschen Anlegerseele voraussetzen würde. Denn Lebensversicherung und null Verlustrisiko gehören traditionell zwingend zusammen. Die Fürsprecher einer Lockerung der Garantiepflicht argumentieren aber, dass rein mathematisch auf kurz oder lang keine andere Wahl bliebe. Anders sieht das der Bund der Versicherten (BdV), der kritisierte, dass ein Kernversprechen der Riester-Rente mit der angedachten Reform ausgehöhlt würde. Die Initiative des Versicherer-Gesamtverbands schließt an den Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) an, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung Anfang 2021 von 0,9 auf 0,5 Prozent abzusenken.

in Finanzen
Sicherheit ist bei Anlegern aller Altersklassen gefragt

Dass die Jugend besonders risikobereit sei und erst mit dem Alter das Sicherheitsdenken in den Vordergrund rücke, ist ein Klischee, das im Straßenverkehr gelten mag. Bei der Geldanlage hingegen herrscht große Übereinstimmung zwischen den Generationen, wie eine Umfrage des Bankenverbands belegt.

Über alle Altersgruppen hinweg genießt Sicherheit die mit Abstand höchste Priorität, weit vor den anderen abgefragten Kriterien Verfügbarkeit, Rendite und Nachhaltigkeit. Insgesamt ist 70 Prozent der Umfrageteilnehmer der Sicherheitsaspekt „besonders wichtig“. Auf Rang zwei liegt die Liquidität mit 35 Prozent, gefolgt von Rendite mit 30 und Nachhaltigkeit mit 23 Prozent. Die 18- bis 29-Jährigen liegen mit 65 Prozent Sicherheitsgewichtung nur unwesentlich unter dem Gesamtschnitt, die über 60-Jährigen mit 73 Prozent nur unwesentlich darüber. Lediglich bei den anderen Kriterien zeigen sich nennenswerte Unterschiede. Verfügbarkeit priorisieren nur 13 Prozent der jüngsten, aber 38 Prozent der ältesten Alterskohorte. Diese misst dafür der Rendite (19 Prozent) weniger Gewicht bei als die Jugend (39 Prozent).

in Versicherungen
E-Roller weniger gefährlich als gedacht?

Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.

Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.

Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.

in Versicherungen
Was bedeutet der Brexit für Versicherte?

Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.

Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.

in Versicherungen
Kfz-Schadenkosten massiv gestiegen

Die Schadenaufwendungen für die Kfz-Haftpflicht sind zwischen 2013 und 2018 um fast 16 Prozent nach oben geschnellt. Das geht aus der „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018“ hervor, die vom Versicherer-Gesamtverband (GDV) und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt wurde. Zwar stieg auch die Zahl der versicherten Fahrzeuge (auf knapp 44,6 Millionen), jedoch nur um 7 Prozent. Noch geringer fiel der Anstieg bei der Zahl der Unfälle aus, die 2018 nur um gut 2 Prozent über dem Wert von 2013 lag, nämlich bei 2,76 Millionen. Die Kosten pro Schadensfall steigen also. Im Ergebnis mussten die Versicherer 2018 rund 9,92 Milliarden Euro für die Schadensregulierung aufwenden.

In der Statistik wird zwischen den drei Tarifgruppen N (normal versichert), B (öffentlicher Dienst/Beamte) und A (Landwirtschaft) unterschieden. Landwirte scheinen die vorsichtigsten Fahrer zu sein, denn pro 1.000 Fahrzeuge verursachen sie 47 Unfälle. In der Gruppe N, der rund drei Viertel aller Pkw zugehören, sind es 63 Unfälle pro 1.000 Fahrzeuge. Die niedrigste durchschnittliche Schadenshöhe ist dagegen mit 3.354 Euro bei Beamten zu verzeichnen, während die Landwirte mit 4.299 Euro auf den höchsten Wert kommen (N: 3.647 Euro).

in Versicherungen
Krankenkassen müssen Anträge ihrer Mitglieder zügig bearbeiten

Krankenversicherte können bei ihren Kassen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn eine medizinisch sinnvolle Maßnahme nicht zum Leistungskatalog gehört. Die Kasse ist dann zu einer Einzelfallprüfung verpflichtet. Mit der darf sie sich nicht unbegrenzt Zeit lassen, wie das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschied: Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag mehr als fünf Wochen lang unbeantwortet lässt, kann er als genehmigt gelten. Nach Ablauf der Fünf-Wochen-Frist kann der Antragsteller demzufolge von einer „Genehmigungsfiktion“ ausgehen.

Allerdings dürfen die Kassen in begründeten Fällen einen Aufschub verlangen. Voraussetzung ist, dass die Form gewahrt wird. Im Heilbronner Fall war das nicht gegeben: Die Krankenkasse hatte zwar innerhalb der Frist geantwortet und mitgeteilt, dass eine Entscheidung länger brauchen werde. Da Name und Unterschrift des Sachbearbeiters jedoch fehlten, war das Schreiben wegen Formfehlern ungültig. Die beklagte Kasse muss demnach die Kosten der beantragten Behandlung übernehmen.

in Vorsorge
Zahl armutsgefährdeter Senioren gestiegen

Noch gelten die Ruheständler in Deutschland als vergleichsweise gut situierte Alterskohorte. Doch mehrere Faktoren gefährden diesen Status: Der demografische Wandel führt zu immer mehr Rentenbeziehern und immer weniger Beitragszahlern, in der Folge zu sinkenden Renten; zunehmend gebrochene Erwerbsbiografien sowie der Trend zu Teilzeit und zu Niedriglöhnen wirken sich negativ auf die individuellen Rentenansprüche aus. Der Effekt ist schon jetzt zu beobachten, wie neueste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil der armutsgefährdeten Senioren stieg zwischen 2010 und 2017 von 14 auf 18,7 Prozent, stärker als in jeder anderen Bevölkerungsgruppe. Betroffen sind, Stand 2017, rund 3,2 Millionen Ruheständler.

Experten rechnen mit einem weiteren eklatanten Anstieg. So prognostiziert beispielsweise der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher: „Altersarmut wird in den nächsten 10, 15 Jahren noch mal sehr, sehr deutlich zunehmen.“ Private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, ist daher wichtiger denn je.