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News

10. April 2026

Bisse von Mardern im Motorraum gibt es das ganze Jahr über. Besonders unangenehm wird es zwischen April und Juni. In dieser Zeit sind die nachtaktiven Tiere reizbar und verteidigen ihr Revier mit Nachdruck. Riecht ein Marder im Motorraum die Duftmarke eines Artgenossen, geht er die markierten Leitungen an und zerbeißt sie.

Günstig ist das selten. Bei Elektrofahrzeugen kann es richtig teuer werden. Ist ein Hochvoltkabel beschädigt, muss oft der gesamte Kabelsatz ausgetauscht werden.

Dass das Risiko real ist, zeigen die Zahlen des Versicherer-Gesamtverbands. 2024 wurden bundesweit mehr als eine Viertelmillion Marderbissschäden über die Kaskoversicherung abgewickelt, ein Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aktuellere Daten liegen noch nicht vor, und dazu kommen all die Fälle ohne Versicherungsschutz, die in keiner Statistik auftauchen.

Vorbeugen lässt sich mit einfachen Mitteln. Werfen Sie regelmäßig einen Blick in den Motorraum und achten Sie auf Spuren: Geruch nach Kot oder Urin, Bissspuren an Kabeln, Schläuchen oder Dämmmaterial, Fellreste oder Pfotenabdrücke. Eine gründliche Reinigung entfernt fremde Duftmarken. Zusätzlich helfen feinmaschige Drahtgitter unter dem Motor, schützende Ummantelungen für die Kabel oder elektrische Kontaktstellen, die den Marder mit ungefährlichen, aber unangenehmen Stromstößen vertreiben.

Den finanziellen Schaden fängt am Ende die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Welcher Schutz für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

27. März 2026

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.005 Bundesbürgern, von denen 991 mindestens eine Immobilie besitzen, offenbart bedenkliche Lücken im Schutz der Gebäude gegen Extremwetterereignisse. Obwohl Starkregen und Überschwemmungen nach den gängigen ,Prognosen deutlich zunehmen werden, verfügt nur jedes dritte Haus über verschließbare Kellerfenster, die das Wasser draußen halten können – die meisten Immobilien sind mit offenen Fenstergittern nur unzureichend geschützt. Noch leichter hat es Abwasser, das von unten über die Kanalisation ins Haus drängt: Lediglich 18 Prozent der Gebäude sind mit einer Rückstauklappe dagegen gewappnet. Weitere Schutzvorrichtungen wie Mauern oder mobile Schotten finden sich noch weit seltener.

Mit vergleichsweise einfachen Präventionsmaßnahmen lässt sich das potenzielle Schadensausmaß wirksam begrenzen. Neben baulichen Veränderungen sind Hausbesitzer zudem gut beraten, sich mit einem Elementarschutz-Baustein als Teil der Wohngebäudeversicherung gegen das verbleibende Kostenrisiko zu rüsten.

24. März 2026

3.245 Euro pro Monat müssen Pflegebedürftige derzeit durchschnittlich bei Unterbringung im Pflegeheim zuzahlen – Tendenz: weiter stark steigend. Ein Kostenrisiko, das für viele Bundesbürger nur mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung beherrschbar wäre. Doch deren Verbreitung ist nach wie vor besorgniserregend überschaubar. Auch daran dürfte es liegen, dass die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) bei Arbeitnehmern hoch im Kurs steht.

Gemäß einer Civey-Umfrage im Auftrag des PKV-Verbands würden es 76,3 Prozent der 2.500 teilnehmenden Arbeitnehmer begrüßen, wenn ihr Arbeitgeber eine bPV einführen würde. Fast zwei Drittel bewerten eine bPV sogar höher als andere beliebte Benefits wie ÖPNV-Ticket oder Diensthandy.

„Betriebliche Absicherungen werden angesichts der demografischen Entwicklung immer relevanter“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbands Thomas Brahm. „Die kapitalgedeckte betriebliche Pflegeversicherung kann das finanzielle Risiko dieser Pflegelücke nicht nur effizient zu günstigen Prämien, sondern auch nachhaltig und generationengerecht absichern.“

12. März 2026

Im vergangenen Jahr sind die Wohnimmobilienpreise in Deutschland doppelt so stark gestiegen wie im Vorjahr, nämlich durchschnittlich um 4,2 Prozent. Nach Berechnungen des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) haben sich insbesondere Mehrfamilienhäuser verteuert, für die 5,2 Prozent mehr bezahlt werden mussten als 2024. Bei selbst genutztem Wohneigentum betrug die Steigerungsrate 3,0 Prozent. Auch die Mieten legten wieder merklich zu und lagen Ende 2025 um 3,5 Prozent über dem Vorjahresniveau.

Damit scheint die Phase nachlassender Preissteigerungsdynamik vorüber zu sein, die sich zuletzt vor allem aufgrund gestiegener Finanzierungskosten gezeigt hatte. Kurz- und mittelfristig spricht wenig für eine Entspannung, da nach wie vor weniger Wohnungen gebaut werden als nötig. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) schätzt, dass in diesem Jahr 215.000 Einheiten fertiggestellt werden – 257.000 müssten es bis 2040 pro Jahr sein. Wie ZIA-Präsidentin Iris Schöberl auf procontra-online hervorhob, „klafft die Lücke zum tatsächlichen Bedarf weiterhin bedrohlich. Wir stecken mitten in einer handfesten Neubaukrise.“

4. März 2026

Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?

Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer Gesamtverbands GDV. „Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können.“

27. Februar 2026

Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-Ort Termin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“

So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden. Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde.

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