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News

in Allgemein, Versicherungen

Neuer Höchstrechnungszins kommt bei Versicherten an

Nach der langen Zinsflaute wurde der Höchstrechnungszins, also der maximal mögliche Garantiezins, zum Jahresbeginn endlich wieder einmal angehoben. 1,0 Prozent beträgt er nun – was nicht beeindruckend klingt, jedoch spürbare Folgen für die Versicherten hat. In einer Analyse hat der Versicherer-Gesamtverband (GDV) nun die Auswirkungen der Zinserhöhung
quantifiziert.

Sowohl für Kunden der Berufsunfähigkeits- und der Risikolebensversicherung als auch für privat Rentenversicherte gibt es gute Nachrichten: „Die Garantieleistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen um bis zu 9 Prozent und in der Risikolebensversicherung um bis zu 6 Prozent“, berichtet Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer. In
der Rentenversicherung gibt es einen im Mittel 12-prozentigen Zuschlag bei den Rentenfaktoren, wie die Modellrechnungen des GDV zeigen. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Monatsrente Versicherte lebenslang pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Daneben wirkt sich das zuletzt höhere allgemeine Zinsniveau auch günstig auf die Überschussbeteiligungen aus.

in Versicherungen

Schon Mofa- oder Scooter-Kennzeichen erneuert?

Seit dem 01. März müssen Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E-Scooter über ein grünes Versicherungskennzeichen verfügen. Erhältlich ist es direkt beim Kfz-Versicherer des Vertrauens. Wer noch mit einem blauen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern steht bei einem Unfall auch ohne Versicherungsschutz da. Das kann inklusive möglicher Folgekosten wie Schadensersatz unangenehm teuer werden.

Wie sinnvoll der gesetzlich vorgeschriebene Schutz ist, zeigt die Statistik: Über 21.000 Haftpflichtschäden wurden 2023 verzeichnet, sie summierten sich auf knapp 100 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden pro Fall erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf über 4.600 Euro. Auch eine Kaskoversicherung mit Diebstahlschutz kann sich lohnen: E-Scooter
etwa werden prozentual viel häufiger gestohlen als Pkw, nämlich zuletzt 277 von 10.000 (Pkw: 4 von 10.000).

Neben den genannten Zweirädern gilt die Versicherungspflicht auch für E-Bikes, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können, für motorisierte Rollstühle, für Quads und Trikes, die maximal 45 Stundenkilometer erreichen, sowie für einige alte Mopeds aus DDR-Produktion.

in Finanzen, Vorsorge

In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland

Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten könnten und würden, widerlegt die aktuelle Statistik: Fast 4 Millionen Aktionäre, also knapp jeder dritte, verdient monatlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro netto, weitere 3,9 Millionen liegen unter 2.000 Euro.

Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass Aktienbesitz vor allem in den jüngeren Altersgruppen immer beliebter wird. So hat sich die Zahl der 14- bis 19-jährigen Aktienanleger gegenüber dem Vorjahr um 97.000 auf 358.000 erhöht. Einen ähnlich starken Anstieg gab es bei den 30- bis 39-Jährigen (auf 1,98 Millionen), während alle anderen Altersgruppen leichte Rückgänge verzeichneten.

Unterm Strich gibt sich die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, Henriette Peucker, zufrieden: „Die fast gleichbleibende Zahl von Anlegerinnen und Anlegern am Aktienmarkt zeigt, dass inzwischen das Verständnis über die Bedeutung von Aktien, Aktienfonds und ETFs für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Deutschland zugenommen hat. Dies ist angesichts von Inflation und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust für breite Bevölkerungsschichten erfreulich.“

in Allgemein, Versicherungen

Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen

Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss, Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816 C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.

Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.

Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.

in Finanzen

Vollständiges Vergleichsportal für Girokonten ist online

Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran: Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.

Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre Girokonten Konditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.

in Allgemein

Schäden durch Naturgefahren auch 2024 auf hohem Niveau

Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der Versicherer Gesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund 100 Millionen auf 5,5 Milliarden Euro. Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach 300 Millionen und 1,0 Milliarde in den beiden Vorjahren nunmehr auf 2,5 Milliarden Euro gestiegen sind. Davon gehen circa zwei Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.

Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahren-bedingte Schaden in der Kfz-Versicherung aus: Mit rund einer Milliarde Euro lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.

in Versicherungen, Vorsorge

Lebensversicherer legen eine Schippe drauf

Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung (um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.

Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können die Versicherten profitieren.

in Allgemein, Immobilien

Wie jetzt mit dem Asbestrisiko umzugehen ist

Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis 1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen – findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu betreiben.

Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.

in Allgemein

Schufa will Negativeinträge schneller löschen

Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu Abzügen.

Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die Schufa-Vorstandvorsitzende Tanja Birkholz.

in Versicherungen

Europäische Versicherer bestehen Stresstest

Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) untersucht regelmäßig, wie gut die Versicherungsgesellschaften finanziell für denkbare Extremszenarien gerüstet sind. Die Simulationen unterstellen starke Vermögensverluste infolge hoher Zinsen, abschmierender Immobilienwerte und gestiegener Volatilität. Im Vergleich zu den Stresstests, die im Rahmen der europäischen Solvency-II-Richtlinie durchgeführt werden, geht die EIOPA noch einen großen Schritt weiter: Der getestete Härtefall hat eine Eintrittswahrscheinlichkeit von unter 0,03 Prozent und tritt damit statistisch weniger als einmal in drei Jahrtausenden ein. Bei den Solvency-II-Prüfungen dagegen werden Szenarien simuliert, zu denen es theoretisch alle 200 Jahre kommt.

Trotz dieser hohen Messlatte haben alle 48 teilnehmenden europäischen Versicherungsgruppen, darunter sieben aus Deutschland, den EIOPA-Stresstest bestanden. Ihre durchschnittliche Solvenzquote liegt mit 140 Prozent weit über dem Schwellenwert von 100 Prozent.

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