06841 / 62800

Auto­versicherung

Ihre Optionen bei der Auto­versicherung

Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend und sichert Schäden ab, die Sie gegenüber Dritten verursachen.

Teilkasko­versicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Brand oder Explosion, Schäden durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden oder Glasbruchschäden.

Vollkasko­versicherung

Absolut sicheren Rundum-­Schutz bietet die Vollkasko­versicherung. Sie erweitert die Teilkasko­versicherung zusätzlich um selbst verschuldete Unfall­schäden und um Schäden durch Vandalismus.

Die wichtigsten Zusatz­bau­steine

Schutzbrief

Ein Schutzbrief erweitert Ihre Kfz-Versicherung um Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe sowie Services wie Fahrzeugabschleppung, Bergung oder oft auch Mietwagenkosten. Er bietet in der Regel Unterstützung im In- und Ausland und stellt sicher, dass Sie im Falle einer Panne schnell wieder mobil sind und das oft sogar rund um die Uhr. Ein Schutzbrief kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie viel unterwegs sind und auf umfassende Hilfe im Notfall setzen möchten.

Fahrerschutz

Während Mitfahrer bei Personenschäden ihre Ansprüche bei der KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen können, geht der Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen leer aus.

An dieser Stelle kann eine Fahrerschutzversicherung aushelfen. Sie kommt für den Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt auch bei ganz oder teilweise selbstverschulden Unfällen die dadurch entstehenden Folgekosten.

Auslandsschutz

In allen EU-Ländern müssen Sie bei der Zulassung eines PKWs eine Autohaftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen ausländischer KFZ-Versicherungen sind allerdings oft deutlich niedriger als in Deutschland.

Mit dem Auslandsschutz brauchen Sie sich darum keine Gedanken zu machen. Sie erhalten bei unverschuldeten Unfällen im Ausland eine Entschädigung nach deutschem Recht.

Rabattschutz

Wenn Sie lange Zeit unfallfrei unterwegs sind, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse kontinuierlich besser. So erfahren Sie sich im Laufe der Zeit einen erheblichen Rabatt auf den regulären Beitragssatz. Im Schadensfall werden Sie allerdings wieder höher gestuft. Meist um mehrere Jahre.

Um dies zu vermeiden können Sie einen Rabattschutz vereinbaren. Mit diesem werden Sie bei einem Unfall pro Jahr, an dem ganz oder teilweise Schuld sind nicht hochgestuft.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung kann bei der Versicherung von Leasingfahrzeugen zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung beantragt werden. Sie schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und den aus einem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen, sodasss Sie im Falle eines Totalschadens nicht auf weiteren Forderungen aus dem Leasing-Vertrag hängen bleiben.

Die Auto­versicherung bei der VHV

Mit der KFZ-Versicherung der VHV sind Sie stets sorgenfrei unterwegs. Ob auf dem Weg zur Arbeit, im Urlaub oder bei einer kleinen Spritztour. Wenn doch einmal etwas passiert, hilft Ihnen die 24-Stunden-Soforthilfe schnell und einfach weiter.

VHV Versicherungen

KLASSIK-GARANT

Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis

Die wichtigsten Leistungen

KLASSIK-GARANT ­EXKLUSIV

Umfassender Schutz mit zusätzlichen Absicherungen

Die wichtigsten Leistungen

Unsere Sonder­einstufungs­möglichkeiten

Fahranfänger

Als Fahranfänger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondereinstufung bekommen.

Zweitwagen

Wenn Sie ein Zweit- oder Drittfahrzeug zulassen möchten, können Sie oftmals von Ihrem bereits bestehenden Vertrag profitieren.

Sonderregelungen

Es gibt eine vielzahl an weiteren Sondereinstufungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir, ob Sie davon profitieren können.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag?

Die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Die wichtigsten Einflussgrößen sind:

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Sie spiegelt wider, wie lange Sie bereits unfallfrei gefahren sind und belohnt umsichtiges Fahrverhalten. Je länger Sie unfallfrei unterwegs sind, desto höher ist Ihre SF-Klasse und desto günstiger wird Ihre Autoversicherung. Jeder unfallfreie Versicherungszeitraum (in der Regel ein Jahr) erhöht Ihre SF-Klasse, was zu deutlichen Prämienrabatten führen kann.

Typklasse

Die Typklasse Ihres Fahrzeugs basiert auf Unfall- und Schadensstatistiken. Fahrzeuge mit einer hohen Schadensbilanz werden in höhere Typklassen eingestuft, was zu höheren Beiträgen führen kann. Mehr dazu hier.

Regionalklasse

Die Regionalklasse richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Gebieten mit vielen Unfällen und Schadensfällen werden Fahrzeuge höher eingestuft. Sie können die Regionalklasse nicht ohne Umzug beeinflussen, weshalb sie für die Wahl des Fahrzeuges oder der Versicherung vernachlässigt werden kann.

Fahrzeugnutzung

Die Fahrzeugnutzung beeinflusst ebenfalls maßgeblich die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags. Versicherer berücksichtigen dabei, wie oft und wofür Sie Ihr Fahrzeug nutzen. Die beiden wichtigsten Aspekte dabei sind:

  • Jährliche Fahrleistung: Je mehr Kilometer Sie jährlich fahren, desto höher ist das Risiko für Unfälle. Versicherer erheben daher höhere Prämien für Viel- und Langstreckenfahrer. Eine geringere jährliche Fahrleistung kann dagegen zu günstigeren Beiträgen führen.

  • Privat- oder Gewerbenutzung: Fahrzeuge, die gewerblich genutzt werden, beispielsweise für Kurierdienste oder als Firmenfahrzeug, sind in der Regel teurer in der Versicherung. Das höhere Nutzungsaufkommen und die damit verbundene Unfallgefahr schlagen sich in der Prämienberechnung nieder.

Alter der Fahrer

Jüngere Fahrer zahlen häufig deutlich höhere Beiträge, da sie statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko haben. Viele Gesellschaften gewähren einen Rabatt für Fahrer, die an begleitetem Fahren teilgenommen haben und den Führerschein bereits mit 17 Jahren gemacht haben.

Wie finde ich heraus, ob ein Fahrzeug günstig ist?

Bevor Sie eine Autoversicherung abschließen, können Sie mit dem GDV Typklassenrechner eine erste Einschätzung der zu erwartenden Versicherungsbeiträge bekommen. Der Rechner des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt Ihnen, in welche Typklassen Ihr Fahrzeug in den Bereichen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko eingestuft wird. Diese Typklassen basieren auf den Schadens- und Unfallstatistiken und sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags. Fahrzeuge mit höheren Schadensbilanzen werden in höhere Typklassen eingestuft, was sich in höheren Beiträgen widerspiegeln kann. Nutzen Sie den GDV Typklassenrechner, um bereits vorab eine Tendenz zu Ihrem Beitrag zu erhalten und verschiedene Fahrzeugmodelle besser vergleichen zu können.

Gerne berechnen wir Ihnen auch den konkreten Versicherungsbeitrag basierend auf den weiteren Faktoren und Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle und unverbindliche Beratung.

Beratung vor Ort in Homburg

Lassen Sie sich ein kostenloses Angebot erstellen oder besuchen Sie uns direkt in unserem Büro in Homburg und profitieren Sie von einer individuellen, persönlichen Beratung. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um Ihre Bedürfnisse im Detail zu analysieren und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Kfz-Versicherung anzubieten. Egal ob Fragen zur Versicherung oder zur Schadensabwicklung, wir stehen Ihnen gerne kompetent zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin oder kommen Sie einfach vorbei. Wir freuen uns darauf, Ihnen vor Ort weiterzuhelfen und die passende Versicherung für Sie zu finden.

Angebot für KFZ-Versicherung

Schaden­beispiele

Beim Abbiegen sind Sie kurz unachtsam und sehen nicht, dass sich von rechts ein Motorradfahrer nähert und fahren einfach weiter. Der Motorradfahrer stürzt und verletzt sich leicht. Das Motorrad ist allerdings stark beschädigt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann den entstandenen Schaden am Motorrad und gegebenenfalls die Behandlungskosten des Motorradfahres.

Sie sind Abends unterwegs und plötzlich läuft Ihnen ein Reh auf die Straße. Da sich hinter Ihnen ein Fahrzeug befindet können Sie keine Vollbremsung durchführen und kommen nicht mehr rechtzeitig zum stehen. Ihr Fahrzeug ist in Folge dieses Unfalls leicht beschädigt. Diesen Schaden übernimt Ihre Teilkaskoversicherung.

  • Sie sind unterwegs und parken Abends auf einem Parkplatz. Im dunkeln sehen Sie beim rückwärts einparken nicht, dass direkt hinter dem Parkplatz ein Pfosten ist und fahren dagegen. Die Beschädigung ist so ungünstig, dass der Scheinwerfer und ein Teil der Karosserie getauscht werden muss.

  • Sie fahren früh am Morgen über eine Landstarße. Dabei blendet Sie plötzlich die Sonne in einer Kurve, sodass Sie kurz nichts mehr sehen und von der Straße abkommen. Ihnen passiert zwar nichts, aber das Auto hat schwere Beschädigungen.

Angenommen, Ihr geleaster PKW wird durch einen Unfall oder Diebstahl komplett zerstört und der Versicherer zahlt den aktuellen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 25.000 Euro. Der Leasingvertrag sieht jedoch vor, dass Sie noch 30.000 Euro Restwert zahlen müssen. Ohne GAP-Deckung müssten Sie die Differenz von 5.000 Euro selbst tragen. Mit der GAP-Deckung übernimmt die Versicherung diese Lücke, sodass Sie keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.

Häufige Fragen zur Auto­versicherung

Ob eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung Sinn macht hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise auf den Fahrzeugtyp, das Alter oder den aktuellen Wert des Fahrzeuges an. Als Grundregel gilt für jüngere Fahrzeuge sollten Sie stets eine Vollkaskoversicherung abschließen.

In der Regel besteht die Möglichkeit einer Sondereinstufung, sodass auch Fahranfänger nicht ohne Rabatt anfangen müssen.

Gerne prüfen wir, welche Sondereinstufung wir für Sie vornehmen können.

Für Privatpersonen:

  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) – gibt es von uns
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Für Firmen:

  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) – gibt es von uns
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Ausweis des Verantwortlichen (z.B. Geschäftsführer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Für Minderjährige:

  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) – gibt es von uns
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Führerschein oder Schwerbehindertenausweis
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Zusätzlich gegebenenfalls die Vollmacht und den Personalausweis des Beauftragten.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Weitere Informationen dazu gibt es bei der Zulassungsstelle Homburg.

Aktuell müssen Sie für die meisten Vorgänge Online einen Termin buchen:

Zur Terminvergabe der Zulassungsstelle Homburg

Aktuell müssen Sie für die meisten Vorgänge Online einen Termin buchen:

Zur Terminvergabe der Zulassungsstelle Kusel

Bei der Außenstelle in Schönenberg-Kübelberg müssen Sie derzeit telefonisch einen Termin vereinbaren. Näheres finden Sie auf der Webseite der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal:

Zulassungsstelle VG Oberes Glantal

Beim Fahrzeugwechsel müssen Sie Ihre Autoversicherung informieren, da sich der Beitrag je nach Typklasse und Fahrzeugwert ändern kann. Ein gleichzeitiger Versicherungswechsel zum ist ebenfalls möglich. Sie sollten darauf achten, dass Sie vor Anforderung einer eVB für die Zulassung den neuen Beitrag berechnen lassen, da der Beitrag des neuen Fahrzeuges unter Umständen erheblich vom alten Beitrag abweichen kann.

Es ist oft möglich, die Schadenfreiheitsklasse auf nahe Angehörige wie Ehepartner oder Kinder zu übertragen. Allerdings geht dies nur unter bestimmten Bedingungen und die Übertragung erfolgt meist nur für die Jahre, die der Empfänger auch tatsächlich hätte erfahren können.

Da die Übertragung der SF-Klasse mit rechtlichen und finanziellen Aspekten verbunden ist, ist es wichtig, sich vorab umfassend beraten zu lassen. Falsche Schritte können unter Umständen zu erheblichen Nachteilen führen, wie einem Verlust der Schadenfreiheitsklasse oder einer ungünstigen Einstufung.

    Erstinformation

    Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

    Versicherungsservice Commerçon GmbH
    Lessingstr. 8
    66424 Homburg

    Telefon: 06841 / 62800
    Telefax: 06841 / 1879455
    E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
    Webseite: www.versicherung-commercon.de

    Geschäftsführer:
    Patrick Commercon
    Werner Commercon

    Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

    Status

    Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
    § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
    §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
    Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
    http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
    Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
    Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

    Registerangaben

    Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
    unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
    Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Vermittlerregister
    Breite Straße 29, 10178 Berlin
    Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
    http://www.vermittlerregister.info

    Beratung und Vergütung

    Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

    Beteiligungsklausel

    Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

    Außergerichtliche Streitschlichtung:

    Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
    Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
    Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
    Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
    Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
    Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
    Telefax: 030 204 589 31
    Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
    Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
    beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde