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Mobilität

Auto­versicherung

Ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Welcher Schutz passt, hängt von Ihrem Fahrzeug, Ihrer Fahrweise und Ihrem Budget ab. Als Mehrfachagentur vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und finden die Lösung, die für Sie stimmt. Persönlich beraten in Homburg, auf Wunsch auch online.

Ihr Schutz

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Diese drei Bausteine bilden das Grundgerüst jeder Autoversicherung. Jede Stufe schließt die vorige ein und erweitert sie. Welche zu Ihnen passt, hängt vor allem vom Wert und Alter Ihres Fahrzeugs ab.

VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, WildHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben · Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.
VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, WildHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben,Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.

Stufe 1 · Pflicht

Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben und damit das Minimum für jedes zugelassene Auto.

Stufe 2 · Empfohlen

Teilkasko

Ein guter Mittelweg, vor allem für ältere Fahrzeuge mit überschaubarem Wert.

Stufe 3 · Rundum

Vollkasko

Die passende Wahl für neue, hochwertige oder finanzierte Fahrzeuge.

Sinnvolle Ergänzungen

Bausteine, die sich oft lohnen

Über die Grunddeckung hinaus gibt es Zusätze, die im Schadenfall einen echten Unterschied machen. Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch.

Schutzbrief

Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergung und oft auch ein Mietwagen, im Inland wie im Ausland.

Fahrer­schutz

Mitfahrer sind über die Haftpflicht abgesichert, der Fahrer aber nicht. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz.

Auslands­schutz

Wer im Ausland einen Mietwagen fährt, ist dort oft nur mit niedrigeren Deckungssummen unterwegs. Die sogenannte Mallorca-Police hebt den Schutz auf Ihr gewohntes Niveau.

Rabatt­schutz

Nach einem Schaden bleiben Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse, statt zurückgestuft zu werden.

GAP-Deckung

Bei Leasing schließt sie die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restschuld beim Totalschaden.

Nicht sicher, was Sie brauchen? Wir gehen die Bausteine mit Ihnen durch und lassen weg, was sich für Sie nicht lohnt.

Preis verstehen

Was den Beitrag beeinflusst

Einen Pauschalpreis für die Autoversicherung gibt es nicht. Der Beitrag ergibt sich aus mehreren Faktoren, die zusammenspielen.

01

Schaden­freiheits­klasse

Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher Ihre SF-Klasse und desto günstiger der Beitrag. Sie ist einer der stärksten Hebel beim Preis.

02

Typklasse

Richtet sich nach der Schaden- und Unfallbilanz Ihres Fahrzeugmodells. Kleinwagen sind meist günstiger als stark motorisierte Fahrzeuge.

03

Regional­klasse

Hängt von der Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks ab. Der GDV legt sie jährlich neu fest.

04

Fahrzeug­nutzung

Jährliche Fahrleistung, privater oder beruflicher Einsatz, Abstellort und Fahrerkreis wirken sich aus.

05

Alter der Fahrer

Junge Fahrer zahlen statistisch mehr. Begleitetes Fahren und Sondereinstufungen, etwa über ein Fahrzeug der Eltern, können den Einstieg günstiger machen.

Welche Faktoren bei Ihnen am stärksten ins Gewicht fallen, sehen wir uns gerne gemeinsam an. Daraus ergibt sich der passende Tarif.

Selbst rechnen

Beitrag online berechnen

Über das Rechensystem der VHV bekommen Sie eine erste Einschätzung Ihres Beitrags. Für den Vergleich mit Tarifen weiterer Gesellschaften und die richtige SF-Einstufung melden Sie sich danach einfach bei uns.

Unsere Empfehlung

Warum wir oft die VHV empfehlen

Bei der KFZ-Versicherung bietet die VHV regelmäßig ein gutes Verhältnis aus Preis und Leistung. Sie ist eine von mehreren Gesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten. Wenn ein anderer Tarif besser zu Ihnen passt, sagen wir Ihnen das offen.

Leistungen, die überzeugen

Ein Tarif von mehreren

Die VHV ist eine starke Option, aber nicht die einzige. Wir vergleichen für Sie und empfehlen den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.

Versicherung wechseln

Wann sich ein Wechsel lohnt

Viele KFZ-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Dann muss Ihre Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein, maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absendedatum. Bei einigen Gesellschaften, etwa Allianz oder VHV, läuft der Vertrag bei neueren Tarifen aber genau ein Jahr ab Versicherungsbeginn, dann ist Ihre Hauptfälligkeit ein anderes Datum. Welcher Stichtag bei Ihnen gilt, sehen wir gemeinsam in Ihren Unterlagen nach. Für den häufigsten Fall, das Vertragsende zum Jahreswechsel, sieht der Ablauf so aus:

 

30. Nov.Kündigung muss da sein31. Dez.alter Vertrag endet1. Jan.neuer Vertrag startet
30. NovemberKündigung muss da sein31. Dezemberalter Vertrag endet1. Januarneuer Vertrag startet

Sonder­kündigung außerhalb der Frist

Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne mehr Leistung zu bieten, oder hatten Sie einen regulierten Schadenfall, greift ein Sonderkündigungsrecht. Dann haben Sie in der Regel einen Monat ab dem Ereignis Zeit zu kündigen.

Ihre SF-Klasse nehmen Sie mit

Die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, nicht dem Versicherer. Beim Wechsel wird sie übernommen, der neue Anbieter fragt sie bei der Vorversicherung ab. Weil eine falsche Übertragung teuer werden kann, prüfen wir das vorab gemeinsam mit Ihnen. Sondereinstufungen, etwa über einen Angehörigen oder einen Zweitwagen, lassen sich allerdings nicht immer ohne Einschränkungen mitnehmen. Auch das prüfen wir individuell für Sie und finden oft eine Lösung, weil wir mit Gesellschaften zusammenarbeiten, die solche Einstufungen anerkennen.

Gut zu wissen

Sonder­ein­stufungen, die oft übersehen werden

Nicht jeder zahlt den Standardbeitrag. In einigen Fällen ist eine günstigere Einstufung möglich.

Fahr­anfänger

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Einstieg günstiger gestalten, etwa über einen Zweitwagen im Haushalt. Mehr dazu im Ratgeber Autoversicherung für Fahranfänger.

Zweit- und Dritt­fahrzeug

Wer bereits einen Vertrag bei uns hat, profitiert bei der Einstufung weiterer Fahrzeuge oft von einer besseren Ausgangsklasse.

Weitere Möglich­keiten

Es gibt eine ganze Reihe an Sondereinstufungen. Wir prüfen, ob eine davon für Ihre Situation greift.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele

Vier typische Situationen und welcher Baustein dann greift.

Haftpflicht

Unfall beim Abbiegen

Beim Abbiegen übersehen Sie einen Motorradfahrer. Er stürzt und verletzt sich leicht, das Motorrad ist beschädigt. Die Haftpflicht übernimmt die Schäden des anderen.

Teilkasko

Zusammen­stoß mit Wild

Abends läuft Ihnen ein Reh in die Fahrbahn, ein Ausweichen ist nicht möglich. Den Schaden am eigenen Fahrzeug durch den Wildunfall trägt die Teilkasko.

Vollkasko

Parkschaden im Dunkeln

Beim Rückwärtsfahren übersehen Sie im Dunkeln einen Poller und beschädigen das Heck. Diesen selbst verursachten Schaden deckt die Vollkasko.

GAP-Deckung

Total­schaden beim Leasing

Ihr geleastes Fahrzeug wird bei einem Unfall zum Totalschaden. Der Versicherer zahlt den Wiederbeschaffungswert, der Leasingvertrag fordert mehr. Die GAP-Deckung gleicht die Differenz aus.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Auto­versicherung

Vieles lässt sich schon vorab klären, oft ganz ohne Termin. So sind Sie schnell versichert und das Auto kann zugelassen werden.

1

Unterlagen senden

Schicken Sie uns vorab ein Foto Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief). Alternativ genügen HSN, TSN und das Erstzulassungsdatum, die Sie auch vom Händler bekommen.

2

Tarif und eVB klären

Wir entnehmen die nötigen Daten und prüfen, von welcher Gesellschaft wir die passende eVB-Nummer für Sie abrufen.

3

Fahrzeug zulassen

Mit der eVB-Nummer melden Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle an. Damit ist der Versicherungsschutz aktiv.

4

Antrag aufnehmen

Den Versicherungsantrag nehmen wir anschließend bei uns im Büro auf, auf Wunsch auch online, per Mail oder WhatsApp.

Unser Einzugsgebiet

Beratung beiderseits der Grenze von Saarland und Rheinland-Pfalz

Von Homburg aus betreuen wir eine Region, die über die Landesgrenze reicht. Jeder Zulassungsbezirk hat seine eigene Regionalklasse, die der GDV jährlich festlegt. Wo Ihr Auto zugelassen ist, wirkt sich also direkt auf den Beitrag aus.

DHOM27

Homburg

Saarpfalz-Kreis, Saarland

DZW27

Zweibrücken

Rheinland-Pfalz

DPS27

Pirmasens

Rheinland-Pfalz

DKUS27

Landkreis Kusel

Rheinland-Pfalz

Als Mehrfachagentur vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und sehen, welcher Versicherer für Ihren Zulassungsbezirk gerade gut aufgestellt ist.

Rund ums Auto

Weitere Infor­mationen zur Auto­versicherung

Praktische Anlaufstellen und Themen rund um Auto, Beitrag und Zulassung in der Region Homburg.

Fahrzeug­zulassung in Homburg

Unterlagen, Ablauf und Anlaufstellen für die KFZ-Zulassung im Saarpfalz-Kreis im Überblick.

Zentralruf der Auto­versicherer

Nach einem Unfall schnell herausfinden, bei welcher Gesellschaft der Unfallgegner versichert ist.

Typklasse Ihres Autos prüfen

Über die Typklassenabfrage sehen Sie, wie Ihr Fahrzeugmodell aktuell eingestuft ist.

Häufige Fragen

Fragen zur Auto­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Autoversicherung am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Auto­versicherung?

Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Schadenfreiheitsklasse, Typ- und Regionalklasse, der Nutzung und dem Alter der Fahrer ab. Eine erste Einschätzung liefert das VHV-Rechensystem, den passenden Tarif finden wir gemeinsam.

Bei den meisten Verträgen zum Jahresende. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schaden gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Ja. Ihre SF-Klasse wird beim Wechsel übernommen, sie gehört Ihnen. Der neue Versicherer fragt die schadenfreien Jahre bei Ihrer Vorversicherung ab. Wir achten darauf, dass die Übertragung korrekt läuft.

Als Faustregel: Bei neuen oder finanzierten Fahrzeugen lohnt sich die Vollkasko, weil auch selbst verschuldete Schäden abgedeckt sind. Bei älteren Autos reicht oft die Teilkasko. Den Übergang besprechen wir anhand von Wert und Alter Ihres Wagens.

Die elektronische Versicherungsbestätigung brauchen Sie bei der Zulassung. Sie bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Wir stellen sie Ihnen aus, sobald der Tarif feststeht.

Außerhalb der regulären Frist nur mit Sonderkündigungsrecht, etwa nach einer Beitragserhöhung, einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel. Dann haben Sie meist einen Monat ab dem Ereignis Zeit.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden für Sie den passenden Tarif.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Erstinformation

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg

Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de

Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

Status

Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Registerangaben

Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung

Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Beteiligungsklausel

Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde