Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist für Motorradfahrer in Deutschland Pflicht. Sie deckt Schäden ab, die Sie gegenüber Dritten verursachen.
Teilkaskoversicherung
Die Motorrad-Teilkaskoversicherung sichert weiterhin bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Motorrad ab. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Brand oder Explosion, Schäden durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden oder Glasbruchschäden.
Vollkaskoversicherung
Absolut sicheren Rundum-Schutz bietet die Motorrad-Vollkaskoversicherung. Sie erweitert dem Deckungsumfang der Teilkaskoversicherung zusätzlich um Unfallschäden am eigenen Motorrad und Schäden durch Vandalismus.
Zusatzbausteine
Schutzbrief
Auslandsschutz
GAP-Deckung
Schutzbrief
Ein Schutzbrief bietet Ihenen zusätzlichen Schutz im Fall einer Panne oder eines Unfalls. Ein Abschleppdienst kümmert sich um die Bergung und den Abtransport Ihres beschädigten Motorrads.
Auslandsschutz
Bei der Zulassung eines Motorrads in einem EU-Land müssen Sie eine Motorradhaftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen ausländischer KFZ-Versicherungen sind jedoch oft deutlich niedriger als in Deutschland.
Mit einem Auslandsschadenschutz brauchen Sie sich darüber keine Gedanken zu machen. Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland bekommen Sie eine Entschädigung nach deutschem Recht.
GAP-Deckung
Wenn Sie Ihr Motorrad finanziert oder geleast haben, kann eine GAP-Deckung vereinbart werden. Diese schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und den aus einem Finanzierungsvertrag bzw. Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen, sodass Sie im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens nicht darauf sitzen bleiben.
Bei einer Saisonzulassung legen Sie bei der Zulassung fest in welchen Monaten Sie fahren möchten. In dieser Zeit genießen Sie den gewünschten Versicherungsschutz. Außerhalb dieses Zeitraums läuft die Versicherung als sogenannte Ruheversicherung weiter.