Ob durch einen Leitungsrohrbruch die halbe Wohnung unter Wasser steht, in Folge eines Blitzeinschlags sämtliche Elektrogeräte nicht mehr funktionieren, durch eine Kerze plötzlich das Wohnzimmer in Flammen steht oder ein Einbrecher nicht nur den neuen Fernseher mitnimmt, sondern auch noch ein Trümmerfeld hinterlässt, die Gefahren für das eigene Hab und Gut sind vielfältig. Eine gute Hausratversicherung kann Sie vor diesen und weiteren Gefahren schützen.
Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Kunstwerke und Antiquitäten unterliegen oft besonderen Entschädigungsgrenzen. Die Hausratversicherung deckt diese in der Regel bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme. Wenn Ihr Haushalt besonders wertvolle Gegenstände enthält, empfiehlt sich eine gesonderte Absicherung oder die Anhebung der Entschädigungsgrenzen.
Elektronische Geräte wie Fernseher, Computer oder Haushaltsgeräte können durch Überspannungen, z. B. infolge eines Blitzschlags, beschädigt werden. Viele Tarife bieten die Möglichkeit, Überspannungsschäden als Zusatzleistung zu versichern. Es lohnt sich, auf eine ausreichende Deckungssumme für diese Schäden zu achten.
Je nach Tarif kann eine Hausratversicherung Ihren Hausrat auch vor Schäden durch Sturm und Hagel schützen. Hierzu zählen z. B. Schäden durch eindringendes Regenwasser nach einem Sturm, zerbrochene Fenster oder zerstörte Außenmarkisen. Wichtig ist, dass auch indirekte Schäden, wie durch eindringendes Wasser, abgedeckt sind.
Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch außerhalb Ihres Wohnraums, etwa auf Reisen, im Hotelzimmer oder in einer gemieteten Ferienwohnung. Sie gilt meist zeitlich begrenzt (z. B. drei Monate) und in einem festgelegten Umfang. Besonders bei häufigem Reisen oder bei geschäftlichen Aufenthalten kann diese Leistung wichtig sein. Hier sollte allerdings genau geprüft werden, was in dem entsprechenden Tarif versichert ist.
Diebstahl von Gegenständen aus einem Kraftfahrzeug ist in der Regel nicht automatisch abgedeckt. Mit einer Zusatzversicherung können Sie sich gegen den Verlust von persönlichen Gegenständen, die aus Ihrem Fahrzeug gestohlen werden, absichern. Hier ist es wichtig, auf die Höchstentschädigungsgrenzen und die Bedingungen (z. B. kein Diebstahlschutz bei sichtbaren Gegenständen) zu achten.
Fahrraddiebstähle sind in der Regel nur dann durch die Hausratversicherung gedeckt, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen ist und der Diebstahl im versicherten Bereich geschieht. Mit einem Fahrradschutz kann der Geltungsbereich erweitert werden, sodass das Fahrrad auch außerhalb Ihres Grundstücks abgesichert ist. Achten Sie hierbei darauf, dass Ihr Hausratvertrag eine 24-Stunden-Deckung bietet und keine sogenannte Nachtklausel enthält.
Ein häufiges Problem ist, dass Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten im Schadensfall die Leistung kürzen können. Moderne Tarife bieten jedoch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. So sind auch Schäden, die durch z. B. ein offenes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür verursacht wurden, vollständig abgedeckt.
Diese Option garantiert, dass Ihr Versicherer im Schadensfall die Leistungen eines besseren Tarifs übernimmt, selbst wenn dieser bei einem anderen Anbieter verfügbar ist. Die Best-Leistungs-Garantie bietet maximale Sicherheit und stellt sicher, dass Sie immer vom bestmöglichen Schutz profitieren.
Eine Hausratversicherung ist nicht nur sinnvoll, sondern für viele Menschen essenziell, um sich vor finanziellen Belastungen durch unvorhergesehene Schäden zu schützen. Sie ist für jeden Haushalt geeignet, unabhängig von der Größe oder dem Wert des Hausrats. Hier sind einige konkrete Zielgruppen und Szenarien
Mieter profitieren besonders von einer Hausratversicherung, da der Vermieter nur das Gebäude versichert, nicht aber den Inhalt der Wohnung. Egal ob Möbel, Elektrogeräte oder Dekoration, alles, was Sie in Ihrer Wohnung besitzen, ist Ihr persönliches Eigentum und sollte gegen Schäden wie Feuer, Wasser oder Einbruch abgesichert sein.
Auch wenn Eigenheimbesitzer oft eine Wohngebäudeversicherung abschließen, schützt diese lediglich die Immobilie selbst, nicht jedoch die Einrichtung. Eine Hausratversicherung sorgt dafür, dass Sie bei Schäden an Ihrem Mobiliar, Elektronik oder persönlichen Gegenständen abgesichert sind.
Familien besitzen oft eine Vielzahl an Wertgegenständen, von Möbeln über Elektrogeräte bis hin zu Spielzeug und Kleidung für Kinder. Besonders wichtig ist es, teure Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder oder Elektronikgeräte gegen unvorhersehbare Schäden abzusichern.
Wer hochwertige Kunstwerke, Schmuck oder Sammlerstücke besitzt, sollte diese zusätzlich in die Hausratversicherung einbinden. So bleiben auch besonders wertvolle Gegenstände optimal geschützt.
Für Menschen, die häufig unterwegs sind, bietet eine gute Hausratversicherung oft auch Schutz außerhalb der eigenen vier Wände. Zum Beispiel, wenn Ihr Gepäck aus dem Hotelzimmer gestohlen wird.
Mit der Hausratversicherung der VHV genießen Sie durch die kostenlose Leistungs-Update-Garantie immer den aktuellsten Schutz.
Situation:
Eine defekte Spulmaschine in der Küche verursacht einen Wasserschaden. Das Wasser läuft über den Boden und beschädigt die Küchenschränke, den Esstisch und den Teppich im angrenzenden Wohnzimmer.
Kosten:
Leistung der Hausratversicherung:
Die Versicherung übernimmt die Kosten für die beschädigten Möbel und sorgt für eine schnelle Wiederherstellung des Wohnbereichs.
Situation:
Nach einem Einbruch werden aus der Erdgeschosswohnung ein Laptop, Schmuck und eine Spielekonsole gestohlen. Zudem wird die Haustür bei dem Einbruch beschädigt.
Kosten:
Leistung der Hausratversicherung:
Die Versicherung ersetzt den Zeitwert des gestohlenen Hausrats und trägt ggf. die Kosten für die Reparatur der beschädigten Tür.
Situation:
Ein Blitz schlägt in die Nähe des Hauses ein und verursacht einen Überspannungsschaden an der Elektronik. Der Fernseher und die Musikanlage werden unbrauchbar.
Kosten:
Leistung der Hausratversicherung:
Die Versicherung übernimmt den Schaden an den elektronischen Geräten, sofern Überspannungsschäden mitversichert sind.
Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zu privaten Zwecken genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, elektronische Geräte, Bücher, Schmuck und andere persönliche Gegenstände. Auch Dinge, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, wie Gepäckstücke auf Reisen, können je nach Tarif versichert sein. Nicht zum Hausrat gehören hingegen fest verbaute Gegenstände wie eine Einbauküche, die zum Gebäude zählt, oder beruflich genutztes Inventar.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Viele Versicherer bieten pauschale Berechnungen an, z. B. 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkregen oder Erdbeben sind nur durch eine zusätzliche Elementarversicherung abgedeckt. Prüfen Sie, ob diese Ergänzung für Ihre Region sinnvoll ist.
Wertsachen sind in der Regel nur bis zu einer bestimmten Grenze versichert, oft 20–40 % der Versicherungssumme. Für besonders wertvolle Gegenstände kann eine separate Absicherung sinnvoll sein.
Der Versicherungsschutz gilt während des Umzugs sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung, meist für eine Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Informieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig über den Umzug, um den Schutz entsprechend anzupassen.
Schäden sollten schnellstmöglich bei uns oder direkt bei der Versicherung gemeldet werden. Halten Sie alle wichtigen Informationen bereit, wie Fotos, eine Liste der beschädigten Gegenstände und bei Diebstahl, eine polizeiliche Anzeige.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben
Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de
Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601
Status
Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Registerangaben
Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Beteiligungsklausel
Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen