Versicherungen
Möbel, Elektronik, Kleidung, Schmuck: Was sich in einer Wohnung über die Jahre ansammelt, ist meist deutlich mehr wert, als die Bewohner selbst schätzen würden. Eine gute Hausratversicherung ersetzt Ihr Hab und Gut, wenn Feuer, Wasser, Sturm oder ein Einbruch zuschlagen.
LEISTUNGSBEREICHE
Nicht jeder Tarif schützt gleich gut. Diese sechs Bausteine sollten in einer durchdachten Hausratversicherung enthalten oder zumindest wählbar sein.
Schmuck, Bargeld und Kunst sind meist nur bis zu einem Anteil der Versicherungssumme abgedeckt. Wer hochwertige Stücke besitzt, sollte die Entschädigungsgrenze gezielt anheben.
Ein Blitz muss nicht direkt einschlagen, um Fernseher, Computer und Küchengeräte zu zerstören. Ein guter Tarif schließt solche Schäden ohne Ausschlussklauseln ein.
Wenn ein Sturm das Fenster zertrümmert und Regen ins Wohnzimmer dringt, zählt das zum Hausratschaden. Wichtig ist, dass auch Folgeschäden durch eindringendes Wasser mitversichert sind.
Ihr Hausrat ist auch unterwegs geschützt, etwa im Hotel oder in der Ferienwohnung. Achten Sie auf den maximalen Zeitraum und die Höhe der versicherten Summe, beides unterscheidet sich von Tarif zu Tarif deutlich.
Innerhalb der Wohnung und in abgeschlossenen Nebenräumen ist Ihr Fahrrad bei Einbruchdiebstahl mitversichert. Wird es draußen oder bei einfachem Diebstahl gestohlen, greift die Hausratversicherung nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl, idealerweise rund um die Uhr ohne Nachtklausel.
Eine vergessene Kerze oder ein offenes Fenster: Bei grober Fahrlässigkeit dürfen Versicherer ihre Leistung kürzen. Moderne Tarife verzichten darauf und zahlen den vollen Schaden.
ZIELGRUPPEN
Für nahezu jeden Haushalt ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Wie wichtig sie genau ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Brennt die Wohnung aus oder läuft Wasser durch die Decke, ersetzt der Vermieter nichts von dem, was in Ihrer Wohnung stand. Möbel, Elektronik und Kleidung sind allein Ihre Sache.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Haus, nicht aber das, was darin steht. Für Möbel und Elektronik brauchen Sie zusätzlich eine Hausratversicherung.
In Familienhaushalten kommt schnell viel zusammen: Möbel, Kinderzimmer, Fahrräder, Spielkonsolen. Bei einem größeren Schaden geht es schnell um fünfstellige Summen.
Wer beruflich pendelt oder eine Zweitwohnung nutzt, braucht einen Tarif, der auch dort greift. Gute Verträge schließen den beruflich bedingten Zweitwohnsitz automatisch ein.
WAS ES KOSTET
Was eine Hausratversicherung am Ende kostet, hängt vor allem von der Wohnfläche, der Postleitzahl, der Bauart des Gebäudes und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Ein solider Basisschutz für eine kleine Wohnung ist je nach Anbieter bereits ab rund 2,50 € im Monat möglich. Bei einem Einfamilienhaus mit größerer Wohnfläche und entsprechend höherer Versicherungssumme beginnen die Beiträge typischerweise bei etwa 10 € im Monat und können je nach Tarif und Zusatzleistungen deutlich darüber liegen.
Mit einem festen Eigenanteil im Schadensfall, etwa 150 oder 250 €, sinkt die monatliche Prämie spürbar. Für viele Haushalte ist das eine sinnvolle Stellschraube, weil Kleinschäden ohnehin selten gemeldet werden.
Wer sich für drei oder fünf Jahre bindet, bekommt von vielen Gesellschaften einen dauerhaften Rabatt auf den Beitrag. Das lohnt sich, wenn Sie langfristig in der gleichen Wohnung bleiben.
Mehrere Versicherungen bei einer Gesellschaft zusammenführen, etwa Hausrat und Privathaftpflicht, bringt oft einen Bündelnachlass von 5 bis 15 Prozent. Wir prüfen für Sie, wo sich das konkret rechnet.
Welcher Tarif und welche Sparhebel zu Ihrer persönlichen Situation passen, lässt sich nur im Vergleich mehrerer Angebote sicher beantworten. Wir vergleichen für Sie die Tarife mehrerer Gesellschaften und finden die Variante, die zu Ihrer Wohnsituation passt.
VERTRAGSWECHSEL
Eine bestehende Hausratversicherung lässt sich in der Regel mit drei Monaten Frist zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Daneben gibt es zwei Sonderkündigungsrechte: nach einer Beitragserhöhung und nach einem Schadensfall. In beiden Fällen können Sie innerhalb eines Monats wechseln, ohne auf die reguläre Frist warten zu müssen.
Wichtig ist ein lückenloser Übergang. Der neue Vertrag sollte nahtlos an den alten anschließen. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag, vergleichen ihn mit aktuellen Tarifen und unterstützen Sie beim Wechsel. Wie die Kündigung des Altvertrags genau abläuft, hängt vom jeweiligen Versicherer ab und besprechen wir gemeinsam.
Wir arbeiten als Mehrfachagentur mit mehreren Gesellschaften zusammen. Bei der Hausratversicherung ist die VHV einer unserer bevorzugten Partner. Die kostenlose Leistungs-Update-Garantie sorgt dafür, dass Ihr Vertrag immer auf dem aktuellen Stand bleibt, ohne dass Sie etwas tun müssen.
STARKER BASISSCHUTZ
PREMIUM-SCHUTZ
AUS DER PRAXIS
Ein Hausratschaden kann schnell vier- oder fünfstellig werden. Vier typische Fälle aus dem Alltag.
WASSERSCHADEN
Eine ausgelaufene Spülmaschine beschädigt Küchenschränke, Esstisch und den Teppich im Wohnzimmer. Die Versicherung übernimmt die Möbel und sorgt für die zügige Wiederherstellung.
EINBRUCHDIEBSTAHL
Nach einem Einbruch fehlen Laptop, Schmuck und eine Spielekonsole. Auch die Haustür ist beschädigt. Die Versicherung ersetzt den Hausrat und übernimmt die Reparatur der Tür.
ÜBERSPANNUNGSSCHADEN
Ein Blitz schlägt nahe am Haus ein. Die Überspannung zerstört Fernseher und Musikanlage. Ein moderner Tarif mit eingeschlossenem Überspannungsschutz übernimmt den Neuwert beider Geräte.
BRANDSCHADEN
Eine unbeaufsichtigte Kerze entzündet die Tischdekoration. Sofa, Vorhänge und Teile der Elektronik sind durch Feuer und Ruß zerstört. In aktuellen Tarifen mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung den vollen Schaden, in älteren Verträgen kann die Leistung anteilig gekürzt werden.
Die genannten Summen sind Beispielwerte, die sich an typischen Schadenverläufen orientieren. Der tatsächliche Schadenfall kann je nach Sachverhalt höher oder niedriger ausfallen. Eine verbindliche Deckungszusage ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
IHRE FRAGEN
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Hausratversicherung. Für eine persönliche Beratung sind wir gerne für Sie da.
Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände in Ihrem privaten Haushalt: Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, Elektronik, Bücher, Schmuck. Auch Gepäck auf Reisen kann je nach Tarif mitversichert sein. Nicht zum Hausrat gehören fest verbaute Teile wie eine Einbauküche, die zum Gebäude zählt.
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Viele Versicherer arbeiten mit einer Pauschale, häufig 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Das schützt Sie vor einer Unterversicherung, weil im Schadenfall keine anteilige Kürzung droht.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst: Mauern, Dach, fest verbaute Teile und Haustechnik. Die Hausratversicherung schützt alles, was sich darin befindet und was Sie mitnehmen würden, wenn Sie ausziehen. Eigenheimbesitzer brauchen beide, Mieter nur die Hausratversicherung.
Innerhalb Ihrer Wohnung oder in abgeschlossenen Nebenräumen wie Keller oder Garage ist Ihr Fahrrad bei Einbruchdiebstahl mitversichert. Wird es jedoch draußen oder bei einfachem Diebstahl entwendet, springt die Hausratversicherung nur dann ein, wenn der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl im Vertrag enthalten ist. Achten Sie dabei auf eine 24-Stunden-Deckung ohne Nachtklausel, sonst sind Diebstähle zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschlossen.
Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben sind nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden abgedeckt. Gerade in Lagen mit Hochwasserrisiko ist diese Ergänzung wichtig.
Persönliche Gegenstände im Fahrzeug sind nicht automatisch über die Hausratversicherung gedeckt. Manche Tarife bieten dafür einen Zusatzbaustein, allerdings meist mit niedrigen Höchstgrenzen und nur, wenn das Fahrzeug verschlossen war und die Gegenstände nicht sichtbar lagen. Für teure Elektronik ist eine Reisegepäckversicherung oft die bessere Lösung.
Die Best-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Ihr Versicherer im Schadensfall die bessere Leistung eines vergleichbaren Markttarifs übernimmt. Sie ist meist Bestandteil moderner Premium-Tarife und nicht automatisch in Altverträgen enthalten. Bei einem Wechsel oder Update prüfen wir, ob diese Option für Sie sinnvoll ist.
Während des Umzugs gilt der Schutz für die alte und die neue Wohnung gleichzeitig, in der Regel für bis zu zwei Monate. Geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir die Versicherungssumme an die neue Wohnfläche anpassen können.
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, am besten direkt bei uns. Hilfreich sind Fotos, eine Liste der betroffenen Gegenstände und bei Diebstahl die polizeiliche Anzeige. Wir kümmern uns um die weitere Abwicklung mit der Versicherung.
Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben
Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de
Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601
Status
Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Registerangaben
Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Beteiligungsklausel
Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde
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