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Private ­Rechtsschutz­versicherung

Private ­Rechtsschutz­versicherung

Wenn aus einer Meinungsverschiedenheit ein Rechtsstreit wird, kann es schnell teuer werden. Eine gute Rechtsschutzversicherung kann dabei Ihnen den notwendigen Rückhalt geben und das Kostenrisiko minimieren.

Der Privatrechtsschutz hilft bei Auseinandersetzungen im privaten Umfeld. Darunter zählen beispielsweise Streitigkeiten in Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Sachenrecht bei risikoarmen Kapitalanlagen. Selbst gegen Risiken bei der privaten Internetnutzung können Sie sich schützen.

Der Berufs- und Arbeitsrechtsschutz bietet Ihnen die Möglichkeit, sich im Falle einer unberechtigten Kündigung zu verteidigen oder kann Ihnen helfen, wenn noch ausstehende Gehaltszahlungen bestehen.

Der Verkehrsrechtsschutz ist für Sie vor allem als Autofahrer wichtig, schützt Sie aber auch, wenn Sie als Fahrradfahrer oder Fußgänger unterwegs sind.

Für Mieter und Hauseigentümer gibt es den Immobilienrechtsschutz. Dieser hilft Ihnen, falls es Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn gibt.

Mit dem Erweiterten Strafrechtsschutz greift Ihre Rechtsschutzversicherung auch noch im Falle des Vorwurfes einer fahrlässig begangenen oder vorsätzlichen Straftat.

Schaden­beispiele

Falls es doch einmal zu Streitigkeiten kommen sollte können Sie sich stets auf einen kompetenten Partner verlassen.
  • Mängel beim Kauf von Waren (Elektrogeräte, Möbel, …)
  • Streitigkeiten mit Versicherungen (Leistungsverweigerung)
  • Ungerechtfertigte Kündigung
  • Ungerechtes Arbeitszeugnis
  • Streitigkeiten wegen ausstehendem Gehalt (Lohnklage)
  • Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall, weil diese nicht oder nur teilweise für den Schaden aufzukomen will (Schuldfrage)
  • Mängel beim Autokauf
  • Streitigkeiten bei Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß
  • Streitigkeiten wegen Mängeln an der Wohnung
  • Fehlerhafte Neben­kosten­abrechnung

Häufige Fragen zur Rechts­schutz­versicherung

Die Wartezeit ist abhängig von der jeweiligen Gesellschaft und dem Versicherungsfall. Meistens beträgt die Wartezeit drei Monate und entfällt in der Verkehrs­rechts­schutz­versicherung.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Außerhalb Europas können allerdings je nach Tarif niedrigere Deckungssummen gelten.

Auf Wunsch können Sie Ihren Partner (Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft) mitversichern. Unter bestimmten Vorraussetzungen lassen sich Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ebenfalls einschließen.