06841 / 62800

Wohngebäude­versicherung

Wohngebäude­versicherung

Ob Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus, mit dem Kauf bzw. Bau eines Hauses erfüllen sich viele Menschen einen Traum. Umso wichtiger ist daher ein guter und umfangreicher Schutz für Ihr Wohneigentum.

Die Feuer­versicherung gilt für Schäden nach Brand oder Blitzschlag. Je nach Tarif sind auch Überspannungs­schäden infolge eines Blitzes sind abgedeckt.

Die Leitungswasser­versicherung deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Außerdem können Sie Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen mitversichern.

Die Sturm­versicherung gilt für unmittelbare Schäden, die durch Sturm oder Hagel an Ihrem Wohngebäude entstehen. Normalerweise muss die Versicherung erst ab der Windstärke acht für Sturmschäden aufkommen. Es gibt allerdings einige Versicherungs­gesellschaften, die auf diese Bedingung verzichten.

Heftige Unwetter und Starkregen sorgen immer wieder für überschwemmte Keller und verursachen hohe Reparatur­kosten. Mit der einer Elementar­schaden­versicherung sind sie auch in diesen Fall versichert.

Auch wenn Sie sets sorgsam und pflichtbewusst sind kann eine kleine Unachtsamkeit schnell ein fatale Auswirkungen haben. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung, die selbst im Falle von grob Fahrlässig herbeigeführten Schäden noch zahlt.

Mit dem Baustein Unbekannte Gefahren können Sie Ihr Wohngebäude zusätzlich gegen alle Gefahren absichern, die nicht explizit in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen sind.

Schaden­beispiele

Ein Blitz schlägt in die Antenne ein, rast über die Regenrohre weiter und springt auf ein Vordach aus Holz über. Dieses fängt sofort an zu brennen.

An einem kalten Wintertag bricht durch den Frost eine Wasserleitung.

Durch einen Orkan wird das halbe Dach abgedeckt und herumwirbelnde Teile richten zusätzlichen Schaden an.

Häufige Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass der erste Beitrag bei Erhalt der Rechnung direkt gezahlt wird.

Es spielt keine Rolle ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Mehrfamilienhäus handelt. Wir bieten für alle ein Wohngebäude ein optimales Deckungskonzept an.

Ja, wir haben auch für Ihr gewerblich genutztes Gebäude den passenden Partner.