Private Unfall­versicherung – Schutz rund um die Uhr

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Rund 70 % aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. In diesen Situationen besteht über den Arbeitgeber kein Schutz. Eine private Unfallversicherung schließt genau diese Lücke: Sie leistet bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall, unabhängig davon, ob er beruflich oder privat passiert ist. Je nach Tarif erhalten Sie eine Kapitalzahlung, eine monatliche Unfallrente oder beides und können so Umbaukosten, Verdienstausfälle oder zusätzliche Pflege finanzieren.

Die wichtigsten Leistungen einer Unfall­versicherung

Invaliditäts­leistung

Die Kernleistung der Unfallversicherung: Bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Invaliditätsgrad.

Unfall­rente

Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, häufig ab 50 %, zahlt die Versicherung eine lebenslange monatliche Rente. Damit können laufende Mehrkosten und Einkommenseinbußen aufgefangen werden.

Krankenhaus­tagegeld

Für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall stationär im Krankenhaus verbringen, erhalten Sie einen vereinbarten Tagessatz. So können Sie Zuzahlungen oder Verdienstausfälle während des Krankenhausaufenthalts ausgleichen.

Wichtige Bausteine im Überblick

Progression

Mit einer Progressionsvereinbarung steigt die Auszahlung überproportional zum Invaliditätsgrad. Bei einer Progression von z. B. 350 % erhalten Sie bei Vollinvalidität das 3,5-fache der vereinbarten Grundsumme. Gerade bei schweren Unfällen macht dieser Baustein einen erheblichen Unterschied in der Auszahlungshöhe.

Bergungskosten

Nach einem Unfall in schwer zugänglichem Gelände, etwa beim Wandern oder Skifahren, können Rettungs- und Bergungskosten schnell mehrere tausend Euro betragen. Dieser Baustein übernimmt die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie den Transport ins Krankenhaus.

Kosmetische Operationen

Unfallbedingte Narben oder Verletzungen im Gesicht können eine erhebliche Belastung sein. Dieser Baustein übernimmt die Kosten für kosmetische Operationen, die nach einem Unfall medizinisch sinnvoll sind, z.B. Narbenkorrektur oder Zahnersatz.

Übergangs­leistung

Wenn die Unfallfolgen über einen längeren Zeitraum andauern, aber der endgültige Invaliditätsgrad noch nicht feststeht, zahlt die Versicherung eine Übergangsleistung. In der Regel wird sie fällig, wenn die Beeinträchtigung nach sechs Monaten noch besteht und überbrückt die Zeit bis zur endgültigen Bewertung.

Unfall­versicherung bei der VHV

Mit der Unfallversicherung der VHV sind Sie dank umfangreicher Leistungen perfekt abgesichert

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Warum eine private Unfall­versicherung wichtig ist

Freizeit­unfälle absichern

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Arbeitsunfällen. Der Großteil aller Unfälle passiert aber zu Hause, beim Sport oder in der Freizeit – dort sind Sie ohne private Absicherung nicht geschützt.

Finanzielle Folgen auffangen

Eine dauerhafte Körperbeeinträchtigung kann hohe Kosten verursachen – vom barrierefreien Umbau des Wohnraums bis hin zu Einkommensverlusten. Die Unfallversicherung liefert das nötige Kapital, um diese Belastungen zu bewältigen.

Für jedes Alter sinnvoll

Ob Kind, Berufstätiger oder Rentner – Unfälle können jeden treffen. Gerade für Kinder und Senioren, die keinen oder nur eingeschränkten gesetzlichen Unfallschutz haben, ist die private Absicherung besonders wichtig.

Häufige Fragen zur Unfall­versicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung greift dagegen rund um die Uhr, also auch bei Unfällen in der Freizeit, im Haushalt oder im Urlaub.

Die Progression sorgt dafür, dass die Versicherungsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional steigt. Bei einer Grundsumme von 100.000 € und 350 % Progression erhalten Sie bei Vollinvalidität statt 100.000 € eine Leistung von 350.000 €. Gerade bei schweren Verletzungen macht das einen erheblichen Unterschied.

Ja, beide Versicherungen ergänzen sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr ausüben können. Die Unfallversicherung zahlt zusätzlich eine Kapitalsumme bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung, unabhängig davon, ob Sie weiterhin arbeiten können oder nicht.

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Versicherer bieten Familientarife an, in denen Kinder mitversichert sind. Alternativ können Sie für Ihr Kind einen eigenen Vertrag abschließen. Gerade für Kinder ist die private Unfallversicherung sinnvoll, da sie über die gesetzliche Versicherung nur während der Schule, auf dem Schulweg und in der Kita geschützt sind.

In der Regel ausgeschlossen sind Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfälle bei der Ausübung von Straftaten sowie Schäden durch Krieg oder Kernenergie. Auch Bandscheibenvorfälle oder Gelenkverschleiß gelten üblicherweise nicht als Unfall, da sie nicht durch ein plötzliches Ereignis ausgelöst werden. Im Detail lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

    Erstinformation

    Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

    Versicherungsservice Commerçon GmbH
    Lessingstr. 8
    66424 Homburg

    Telefon: 06841 / 62800
    Telefax: 06841 / 1879455
    E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
    Webseite: www.versicherung-commercon.de

    Geschäftsführer:
    Patrick Commercon
    Werner Commercon

    Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

    Status

    Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
    § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
    §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
    Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
    http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
    Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
    Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

    Registerangaben

    Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
    unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
    Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Vermittlerregister
    Breite Straße 29, 10178 Berlin
    Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
    http://www.vermittlerregister.info

    Beratung und Vergütung

    Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

    Beteiligungsklausel

    Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

    Außergerichtliche Streitschlichtung:

    Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
    Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
    Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
    Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
    Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

    Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
    Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
    Telefax: 030 204 589 31
    Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
    Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
    beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde