Die Unfallversicherung bietet Ihnen eine Absicherung im Falle eines Unfalls. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist eine private Unfallversicherung nicht nur auf den Arbeitsplatz bzw. den Weg dorthin beschränkt, sondern gilt auch in der Freizeit.
Unfallversicherung bei der VHV
Mit der Unfallversicherung der VHV sind Sie dank umfangreicher Leistungen perfekt abgesichert
Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen: § 34 d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG) Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Die Erlaubnis wurde erteilt durch: Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Registerangaben
Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Vermittlerregister Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) http://www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Beteiligungsklausel
Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.