Trotz aller Vorsicht lassen sich Fehler nicht vollständig vermeiden. Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell hohe Schäden verursachen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung können Sie sich vor deren finanziellen Folgen schützen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt an Ihrer Stelle die Forderungen Dritter bzw. wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Der Verlust von beruflichen Schlüsseln kann schnell sehr teuer werden. Insbesondere falls der Schlüsselverlust den Wechsel einer kompletten Schließanlage nötig macht.
Die Privathaftpflichtversicherung ist in in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann es passieren, dass Sie in einen Unfall verwickelt werden und der Unfallverursacher dafür nicht aufkommen kann. In diesem Fall benötigen Sie eine Forderungsausfalldeckung, damit Sie den entstandenen Schaden stattdessen von Ihrer eigenen Versicherung ersetzt bekommen.
Bei den meisten Versicherungen ist die Beschädigung oder das Abhandenkommen von geliehenen Sachen standardmäßig nicht mitversichert. Dennoch können Sie dieses Risiko ohne hohen Aufpreis mit absichern.
Die Nutzung von Drohnen wird auch im privaten Umfeld zunehmend beliebter. Dabei kann Ihnen allerdings schnell ein kleines Missgeschick passieren, welches teure Folgen hat. Bei einigen Gesellschaften ist das Fliegen von Drohnen mitversichert.
Mit der Privathaftpflichtversicherung der VHV sind Sie dank hoher Versicherungssumme und sehr guten Leistungen perfekt abgesichert.
Sie verlieren einen Ihnen anvertrauten Schlüssel.
Sie leihen sich ein teures Gerät und beschädigen es dabei.
Sie verursachen als Fußgänger einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass der erste Beitrag bei Erhalt der Rechnung direkt gezahlt wird.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Außerhalb Europas können allerdings je nach Tarif niedrigere Deckungssummen gelten.
Auf Wunsch können Sie Ihren Partner (Ehepartner oder eheähnliche Gemeinschaft) mitversichern. Unter bestimmten Vorraussetzungen lassen sich Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ebenfalls einschließen.
Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst haften persönlich für Schäden, die Sie verursachen. Daher benötigen Sie eine spezielle Diensthaftpflichtversicherung, die beruflich verursachte Schäden mit abdeckt.
Für Lehrer gibt es eine sezielle Lehrerhaftpflicht-Versicherung.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben
Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de
Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601
Status
Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Registerangaben
Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Beteiligungsklausel
Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde
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