Termin vereinbaren

Versicherungen

Tierhalter­haftpflicht­versicherung

Hunde und Pferde sind wunderbare Begleiter, können aber unberechenbar sein. Ein kurzer Schreck, ein unerwarteter Satz zur Seite, und schon ist ein Fahrradfahrer gestürzt oder ein Passant getroffen. Als Halter haften Sie persönlich, und zwar auch ohne eigenes Verschulden. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

ORIENTIERUNG

Welche Tiere brauchen eine eigene Police?

Nicht für jedes Tier benötigen Sie eine separate Versicherung. Kleintiere und Katzen sind in aller Regel über die Privathaftpflichtversicherung bereits mitversichert. Für Hunde und Pferde ist dagegen eine eigene Tierhalterhaftpflicht zwingend.

Privathaftpflicht reicht

Eigene Tierhalterhaftpflicht nötig

Unsicher, ob Ihre bestehende Privathaftpflicht Ihr Tier abdeckt? Rufen Sie uns an. Ein kurzer Blick in Ihre Bedingungen klärt das in wenigen Minuten.

HUNDEHALTER

Was ein guter Hundehaftpflichttarif leisten muss

Ein Hund kann in Sekunden einen Schaden verursachen, der Sie Jahrzehnte begleitet. Diese sechs Bausteine sollten in keinem Vertrag fehlen.

Hohe Deckungssumme

Ein gestürzter Fahrradfahrer mit bleibendem Schaden kann Forderungen im hohen sechsstelligen oder siebenstelligen Bereich auslösen. Die Deckung sollte entsprechend großzügig sein.

Gassigänger und Hundesitter

Wenn Freunde, Familie oder der Dogwalker den Hund ausführen, sind sie im Schadenfall mitversichert, auch wenn der Gassigänger anschließend Ansprüche gegen Sie stellt.

Mietsachschäden

Zerkratzter Parkettboden, angenagte Türrahmen, ein Missgeschick auf dem Teppich der Mietwohnung. Gute Tarife decken Schäden an gemieteten Räumen in voller Höhe ab.

Welpen im ersten Jahr kostenfrei

Wenn Ihre Hündin unerwartet Nachwuchs bekommt, sind die Welpen bis zum ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.

Auslandsaufenthalt

Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, bei längeren Auslandsaufenthalten außerhalb Europas bis zu fünf Jahre. Wichtig für Urlaube, Wohnmobiltouren und Ausflüge ins nahe Elsass oder nach Luxemburg.

Kein Leinen- oder Maulkorbzwang

Auch wenn Ihr Hund ohne Leine läuft und etwas passiert, bleibt der Schutz bestehen. Nicht jeder Tarif hat das.

PFERDEHALTER

Was ein guter Pferdehaftpflichttarif leisten muss

Pferde haben ein enormes Schadenpotenzial. Ein Tritt, ein Ausbruch aus der Koppel, ein Schreckmoment im Straßenverkehr. Diese sechs Leistungen sollten enthalten sein.

Fremdreiter und Reitbeteiligung

Wer Ihr Pferd reitet, ist mitversichert, auch wenn sich ein Fremdreiter verletzt und anschließend Sie verklagt. Reitbeteiligungen sind ebenfalls eingeschlossen.

Flurschäden

Wenn Ihr Pferd ausbricht und das Nachbarfeld beschädigt oder anfrisst, sind diese klassischen Flurschäden ausdrücklich mitversichert.

Rettungs- und Bergungskosten

Verletzt sich Ihr Pferd auf der Koppel oder im Gelände und muss geborgen werden, übernimmt der Tarif Kosten für Feuerwehr und Bergungseinsatz bis 10.000 €.

Turniere und Distanzritte

Teilnahme an Reitturnieren, Distanzritten und Schauvorführungen ist Teil guter Tarife. Pferderennen sind optional zubuchbar.

Reitunterricht

Nehmen Sie oder Ihr Pferd an Reitunterricht teil, greift der Schutz. Auch die Erteilung von Reitunterricht ist mitversicherbar.

Fohlen im ersten Jahr kostenfrei

Bei Nachwuchs sind Fohlen bis zum ersten Lebensjahr beitragsfrei im Vertrag enthalten.

BEITRÄGE

Was die Tierhalterhaftpflicht kostet

Hundehaftpflicht beginnt bei rund 4 € im Monat für kleine Rassen ohne Besonderheiten. Pferdehaftpflicht startet bei etwa 6 € im Monat pro Pferd, mit Nachlass ab dem zweiten Tier. Die konkrete Höhe hängt von Rasse, Nutzung und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

So senken Sie Ihren Beitrag

Selbstbeteiligung vereinbaren

150 € Selbstbehalt bei Sachschäden reduzieren den Jahresbeitrag spürbar. Wenn kleine Schäden bei Ihnen selten vorkommen, ist der Selbstbehalt ein einfacher Hebel zum Sparen.

Mehrere Tiere zusammenfassen

Ab dem zweiten Tier gibt es bei den meisten Gesellschaften einen Nachlass. Mehrere Hunde oder Pferde in einem Vertrag sind fast immer günstiger als Einzelverträge.

Jährlich statt monatlich zahlen

Die meisten Gesellschaften geben bei jährlicher Zahlweise 3 % bis 5 % Nachlass. Bei kleinen Beiträgen ist der Unterschied deutlich spürbar.

Welche Kombination aus Tier, Deckung und Tarif am besten zu Ihrer Situation passt, rechnen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine kurze Nachricht mit den Eckdaten zu Ihrem Tier.

UNSERE EMPFEHLUNG

Welche Tierhalterhaftpflicht wir empfehlen

Nach über 30 Jahren Erfahrung in der Vermittlung ist unsere Empfehlung für Hunde- und Pferdehalter klar: die VHV Klassik-Garant. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, die Best-Leistungs-Garantie hebt den Tarif über den Marktdurchschnitt, und die Schadenregulierung läuft in unserer Erfahrung zügig und unkompliziert.

KLASSIK-GARANT

LEISTUNGS-UPDATE-GARANTIE

VOR DEM ABSCHLUSS

IHRE CHECKLISTE

Ob dieser Tarif für Ihre konkrete Situation der passende ist, klären wir in einem kurzen Gespräch. Als Mehrfachagentur arbeiten wir mit mehreren Gesellschaften zusammen und wählen den Partner mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Tierhaltung.

AUS DER PRAXIS

Schadenbeispiele

Tiere sind unberechenbar. Vier Fälle, die genau so oder ähnlich jedes Jahr passieren.

SPAZIERGÄNGERIN ZU FALL GEBRACHT

52.000 €

Hund reißt sich los

Ein sonst ruhiger Golden Retriever reißt an der Leine, die Halterin verliert kurz den Griff. Der Hund rennt auf eine entgegenkommende Rentnerin zu, die stürzt und sich die Hüfte bricht. Klinikaufenthalt, Reha und monatelange Pflege treiben die Summe hoch.

KOPPEL-AUSBRUCH

24.000 €

Zerstörtes Nachbarfeld und Autounfall

Zwei Pferde brechen nachts aus der Koppel aus, durchqueren ein Nachbarfeld kurz vor der Ernte und verursachen zusätzlich einen Blechschaden auf der Landstraße. Ernteausfall plus Fahrzeugschaden plus Einsatzkosten der Polizei.

HUND AUF DER STRASSE

38.000 €

Ausweichmanöver eines Autofahrers

Ein Labrador reißt sich im Park los und läuft auf die Straße. Ein PKW weicht aus, prallt gegen einen Baum, Fahrer und Beifahrer werden verletzt. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Fahrzeugschaden summieren sich.

PFERD SCHLÄGT AUS

720.000 €

Getroffener Passant mit dauerhaftem Schaden

Beim Ausritt erschrickt das Pferd vor einem Rollerfahrer und schlägt aus. Ein Passant wird am Kopf getroffen und erleidet dauerhafte neurologische Folgen. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und die lebenslange Erwerbsminderungsrente summieren sich über die Jahre zu einer siebenstelligen Größenordnung.

Die genannten Summen sind Beispielwerte, die sich an typischen Schadenverläufen orientieren. Der tatsächliche Schadenfall kann je nach Sachverhalt höher oder niedriger ausfallen. Eine verbindliche Deckungszusage ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

HÄUFIGE FRAGEN

Das fragen uns Tierhalter immer wieder

Die häufigsten Fragen rund um die Tierhalterhaftpflicht, kompakt beantwortet.

Ist die Tierhalterhaftpflicht im Saarland gesetzlich vorgeschrieben?

Für normale Hunde nein. Im Saarland gibt es anders als in manchen anderen Bundesländern keine allgemeine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Für Listenhunde und im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde schreibt das Saarländische Hundegesetz hingegen eine Haftpflichtversicherung zwingend vor.

Ja, aber der Versichererkreis ist deutlich kleiner als bei nicht gelisteten Rassen. Manche Gesellschaften lehnen Listenhunde pauschal ab, andere versichern sie mit erhöhtem Beitrag und besonderen Auflagen. Wir wissen, welche Gesellschaften welche Rassen aufnehmen, und finden für die meisten Listenhunde eine passende Lösung.

Ja. Katzen gelten als zahme Haustiere und sind bei den üblichen Privathaftpflicht-Tarifen bereits enthalten, auch als Freigänger. Dasselbe gilt für Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel und Fische. Nur für Hunde, Pferde und exotische Tiere brauchen Sie eine eigene Police.

Bei guten Tarifen sind Welpen im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Das gilt auch für einen einzelnen Gelegenheitswurf. Gewerbliche Zucht ist davon ausgenommen und braucht eine eigene Zuchtbetriebshaftpflicht.

In den Tarifen, die wir empfehlen, ja, denn dort gilt kein Leinen- oder Maulkorbzwang. Bei einigen günstigen Onlinetarifen ist der Versicherungsschutz dagegen an die Einhaltung örtlicher Leinenpflicht geknüpft. Ein Blick in die Bedingungen vor Abschluss ist hier besonders wichtig.

Ja, sofern der Tarif Fremdreiter und Reitbeteiligung einschließt. In der VHV Klassik-Garant sind beide Fälle enthalten, auch Ansprüche der Reiter gegen Sie als Halter. Für gewerblichen Reitunterricht oder kommerzielle Nutzung brauchen Sie eine eigene Gewerbe-Pferdehaftpflicht.

Innerhalb Europas ist der Schutz in guten Tarifen zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre bei Auslandsaufenthalten. Für Grenzpendler nach Frankreich oder Luxemburg ist das entspannt geregelt.

Pferde liegen beitragsmäßig meist über Hunden, weil das Schadenpotenzial deutlich höher ist. Bei Hunden spielt vor allem die Rasse eine Rolle: Listenhunde sind spürbar teurer als nicht gelistete Rassen. Konkrete Einstiegspreise finden Sie weiter oben im Kostenblock. Für eine genaue Rechnung auf Ihre Situation rufen Sie uns gerne an.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

SO ERREICHEN SIE UNS

06841 / 62800
Telefon

0163 / 6280000
WhatsApp

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Erstinformation

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg

Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de

Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

Status

Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Registerangaben

Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung

Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Beteiligungsklausel

Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde