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Tierhalter­haftpflicht­­versicherung

Tierhalter­haftpflicht­­versicherung

Ob Hund oder Pferd, jeder Tierhalter weiß, dass Tiere manchmal unberechenbar sein können. Als Halter tragen Sie das Haftungsrisiko für alle Schäden die durch Ihr Haustier verursacht werden, selbst falls Sie keine Schuld trifft. Die Tierhalter­­haftpflicht­­­versicherung schützt Sie zuverlässig vor den Folgen solcher Situationen.
Bei unseren Hundehaftpflicht­versicherungen gilt in der Regel kein Leinenzwang und keine Maulkorbpflicht. Auch Mietsachschäden sind mitversicherbar.

Bei Pferden können insbesondere Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert werden. Auch die Teilnahme an Turnieren und Pferderennen oder private Kutschfahrten sind versicherbar.

Schaden­beispiele

  • Ihr Hund läuft auf die Straße wodurch ein Auto ausweichen muss und Verkehrsunfall verursacht.
  • Ein Fahrradfahrer erschrickt sich vor Ihrem Hund erleidet beim Sturz schwere Verletzungen.
  • Beim Ausführen erschrickt sich Ihr Pferd und schlägt aus. Dabei wird ein Passant getroffen und schwer verletzt.
  • Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und verwüstet das benachbarte Feld.

Häufige Fragen zur Tierhalter­haftpflicht­­versicherung

Viele kleinere Haustiere, auch Katzen, sind meist in der privaten Haftpflicht­­­versicherung bereits mitversichert. Für Hunde und Pferde benötigen Sie eine spezielle Tierhalter­­­­haftpflicht­­­­­versicherung.
Viele Versicherungs­­gesellschaften schließen bestimmte Hunderassen, die als Kampfhunde gelten aus. In der Regel finden wir aber auch hier eine Lösung für Sie.
Sowohl unregelmäßiges Reiten von fremden Personen (Fremdreiterrisiko), als auch Reitbeteiligungen können mitversichert werden. Die Einzelheiten sind dabei sind von der Versicherungs­gesellschaft und dem entsprechenden Tarif abhängig.