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Versicherungen

Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung

Wer ein Grundstück vermietet, ein unbebautes Areal besitzt oder Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, trägt die Verkehrssicherungspflicht für das, was dort passiert. Ein lockerer Dachziegel, ein vereister Gehweg, ein morscher Ast. Diese Police springt ein, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt und Sie dafür geradestehen müssen.

ORIENTIERUNG

Brauche ich diese Versicherung überhaupt?

Die häufigste Frage zuerst: Nicht jeder Eigentümer braucht eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht. In vielen Fällen ist das Risiko bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. In anderen Fällen ist eine separate Police zwingend.

Privathaftpflicht reicht in der Regel

Eigene Grundbesitzerhaftpflicht nötig

Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Ein kurzer Blick in Ihre bestehende Privathaftpflicht klärt in den meisten Fällen innerhalb weniger Minuten, ob Sie zusätzlich absichern müssen oder nicht.

LEISTUNGEN

Die wichtigsten Leistungsbausteine

Ein guter Vertrag prüft zunächst, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist. Berechtigte Schäden werden bezahlt, unberechtigte auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Diesen passiven Rechtsschutz unterschätzen viele, im Streitfall ist er oft genauso wertvoll wie die eigentliche Schadenzahlung. Diese sechs Bausteine sollten in jedem soliden Tarif enthalten sein.

Hohe Versicherungssumme

Bei schweren Personenschäden kommen schnell Forderungen im siebenstelligen Bereich zusammen. Die Deckung sollte entsprechend großzügig bemessen sein.

Verkehrssicherungspflicht

Räumen, streuen, Bäume kontrollieren, lose Bauteile sichern. Kommen Sie dem nicht nach und jemand verletzt sich, greift der Schutz.

Gewässerschäden

Auslaufendes Heizöl wird schnell sechsstellig teuer. Mitversichert sind kleine Behälter bis 100 Liter sowie Heizöltanks bis 10.000 Liter.

Nachhaftung nach Verkauf

Auch nach dem Verkauf können noch Ansprüche aus Ihrer Eigentümerzeit auftauchen. Solide Tarife sichern solche Spätschäden bis zu zwölf Monate weiter ab.

Verwalter und Hausmeister

Ansprüche gegen Personen, die in Ihrem Auftrag auf dem Grundstück tätig werden, sind über Ihren Vertrag mitversichert.

Garagen und Nebengebäude

Carports, Gartenhäuser, freistehende Garagen, Schuppen. Alles, was zum Grundstück gehört, ist ohne Einzelauflistung eingeschlossen.

FÜR WEN

Wer von diesem Schutz profitiert

Der Vertrag ist kein Massenprodukt. Er richtet sich gezielt an vier Eigentümergruppen, bei denen die Privathaftpflicht systematisch an ihre Grenzen stößt.

Vermieter

Sobald Sie Wohnraum gegen Miete überlassen, tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht für Treppenhaus, Zuwege, Dach und Außenanlagen. Je mehr Einheiten, desto wichtiger eine eigene Police.

Eigentümergemeinschaften (WEG)

Für das Gemeinschaftseigentum haftet die Gemeinschaft. Eine gemeinsame Grundbesitzerhaftpflicht gehört zur ordentlichen Verwaltung und wird in fast jeder WEG über den Verwalter abgeschlossen.

Besitzer unbebauter Grundstücke

Wiesen, Waldstücke, Brachland. Auch hier gilt die Verkehrssicherungspflicht, etwa bei umstürzenden Bäumen oder Stolperstellen. Die Privathaftpflicht deckt das in aller Regel nicht.

Verpächter

Wer Flächen verpachtet, bleibt Eigentümer und damit in der Haftung. Der Pachtvertrag allein verlagert das Risiko nicht vollständig auf den Pächter.

BEITRÄGE UND EINSPARMÖGLICHKEITEN

Was die Grundbesitzerhaftpflicht kostet

Für ein vermietetes Einfamilienhaus mit einer Mieteinheit beginnen die Beiträge bei rund 50 € im Jahr. Ein unbebautes Grundstück ist meist noch günstiger. Bei Mehrfamilienhäusern, großen Arealen oder Sonderrisiken wie Photovoltaik auf dem Dach steigt der Jahresbeitrag entsprechend, bleibt aber in fast allen Fällen deutlich unter dem, was die meisten Eigentümer erwarten.

So senken Sie Ihren Beitrag

Wohneinheiten realistisch angeben

Zu hohe Angaben kosten unnötig Beitrag, zu niedrige gefährden im Schadenfall den Versicherungsschutz. Ehrlich und exakt melden ist immer das Günstigste.

Jährlich statt monatlich zahlen

Die meisten Gesellschaften geben bei jährlicher Zahlweise 3 % bis 5 % Nachlass. Bei kleinen Beiträgen ist der Unterschied spürbar.

Objekte bündeln

Wer mehrere Immobilien besitzt, fährt mit einem Sammelvertrag meist deutlich günstiger als mit mehreren Einzelverträgen bei verschiedenen Gesellschaften.

Welche Kombination aus Objekt, Deckung und Tarif für Ihre Situation am besten passt, rechnen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine kurze Nachricht mit den Eckdaten Ihrer Immobilie.

UNSER TIPP

VHV Klassik-Garant: Unser Tarif für Grund­besitzer­haftpflicht

Wir haben über viele Jahre Schadenerfahrung mit verschiedenen Gesellschaften in dieser Sparte. Für private Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Grundstücksbesitzer empfehlen wir aktuell die VHV. Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, die Bedingungen sind sauber formuliert, und die Schadenregulierung läuft in unserer Erfahrung zügig und unkompliziert.

KLASSIK-GARANT

LEISTUNGS-UPDATE-GARANTIE

VOR DEM ABSCHLUSS

IHRE CHECKLISTE

Ob dieser Tarif für Ihre konkrete Situation der passende ist, klären wir in einem kurzen Gespräch. Als Mehrfachagentur arbeiten wir mit mehreren Gesellschaften zusammen und wählen je nach Objekt den Partner mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

AUS DER PRAXIS

Schadenbeispiele

Die Verkehrssicherungspflicht klingt abstrakt, bis der erste Schaden passiert. Vier Fälle, die genau so oder ähnlich jedes Jahr passieren.

UMSTÜRZENDER BAUM

18.500 €

Morscher Ahorn auf Waldgrundstück

Auf einem unbebauten Waldstück kippt während eines Sommergewitters ein morscher Ahorn auf ein am Waldrand parkendes Fahrzeug. Der Baum war erkennbar krank, eine regelmäßige Baumkontrolle war versäumt worden.

DACHZIEGEL

62.000 €

Sturm löst Ziegel am Mehrfamilienhaus

Ein Sturm löst einen Dachziegel an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Der Ziegel trifft einen Passanten am Kopf. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall addieren sich.

GLATTEIS

41.000 €

Sturz auf ungeräumtem Gehweg

Eine Mieterin rutscht auf dem nicht geräumten Gehweg vor dem Mietshaus aus und bricht sich den Oberschenkel. Klinikaufenthalt, Reha und monatelange Arbeitsunfähigkeit führen zu hohen Forderungen.

HEIZÖLTANK

147.000 €

Defekter Tank, Ölschaden im Erdreich

Der Tank im Keller einer vermieteten Doppelhaushälfte läuft unbemerkt leer. Das Öl sickert ins Erdreich, Boden und Grundwasser müssen aufwendig saniert werden.

Die genannten Summen sind Beispielwerte, die sich an typischen Schadenverläufen orientieren. Der tatsächliche Schadenfall kann je nach Sachverhalt höher oder niedriger ausfallen. Eine verbindliche Deckungszusage ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

HÄUFIGE FRAGEN

Das fragen uns Kunden immer wieder

Die häufigsten Fragen rund um die Grundbesitzerhaftpflicht, kompakt beantwortet.

Ich bewohne mein Einfamilienhaus selbst. Brauche ich eine Grundbesitzerhaftpflicht?

In aller Regel nein. Bei selbstbewohntem Wohneigentum ist das Haftungsrisiko als Grundstückseigentümer über Ihre Privathaftpflicht mit abgedeckt. Ein Blick in Ihre Bedingungen unter dem Stichwort „Haus- und Grundbesitz“ schafft Klarheit.

Moderne Privathaftpflicht-Tarife schließen die Vermietung einer Wohnung im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus häufig bereits mit ein. Ältere Verträge tun das oft nicht. Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Vertrag ausreicht oder eine Zusatzpolice sinnvoll ist.

Nein. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Ihr Vermögen, wenn Dritte durch Ihr Grundstück zu Schaden kommen und Forderungen an Sie stellen. Zwei verschiedene Risiken, zwei verschiedene Verträge.

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Gefahren auf Ihrem Grundstück zu erkennen und zu beseitigen. Dazu gehören Winterdienst, regelmäßige Baumkontrollen, Sicherung loser Bauteile und ordentlich begehbare Wege. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und jemand verletzt sich, haften Sie persönlich.

Nein, die Pflicht bleibt grundsätzlich bei Ihnen. Sie dürfen die Arbeit delegieren, müssen aber stichprobenartig kontrollieren, ob der Hausmeister wirklich räumt und streut. Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie in beiden Rollen, als Auftraggeber und als Eigentümer.

Für ein einzelnes vermietetes Objekt beginnen die Beiträge bei rund 50 € im Jahr. Unbebaute Grundstücke sind oft noch günstiger. Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder Sonderrisiken bewegen sich darüber.

In soliden Tarifen bleibt der Schutz für zwölf Monate nach dem Verkauf bestehen, damit Ansprüche aus Ihrer Eigentümerzeit noch abgewickelt werden können. Danach kann der Vertrag beendet werden, wir unterstützen Sie bei der Kündigung.

Fast immer, ja. Ein Vertrag über mehrere Objekte ist deutlich günstiger als mehrere Einzelverträge und deutlich einfacher zu verwalten. Wir rechnen beide Varianten gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

SO ERREICHEN SIE UNS

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Telefon

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Lessingstr. 8
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Erstinformation

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg

Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de

Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

Status

Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Registerangaben

Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung

Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Beteiligungsklausel

Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
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