Als Eigentümer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrem Besitz. Kommt es durch Vernachlässigung Ihrer Verkehrssicherungspflichten zu Personen- oder Sachschäden, können erhebliche finanzielle Forderungen auf Sie zukommen. Ihre private Haftpflichtversicherung deckt solche Fälle in der Regel nicht ab. Eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet hier den notwendigen Schutz.
Eigentümer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken sollten eine solche Versicherung abschließen, da die private Haftpflicht in diesen Fällen meist nicht greift.
Der Versicherungsschutz bleibt meist für bis zu 12 Monate nach Verkauf bestehen, falls nachträglich Ansprüche aus der Zeit Ihrer Eigentümerschaft geltend gemacht werden.
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