Eklatanter Kostenanstieg bei Rechtsstreitigkeiten
Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp
19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch
die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben
Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu.
So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten
von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei
mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche.
Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über
eine Rechtsschutzversicherung.
In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im
Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung
um über 200 Prozent nach oben.