Elektroautos verursachen geringere Haftpflichtschäden
Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bleibt die durchschnittliche Schadenshöhe bei Unfällen mit Elektroautos um 10 bis 15 Prozent unter der ihrer „Zwillingsmodelle“ mit Verbrennerantrieb. In der Folge finden sich E-Autos jeweils in tieferen und damit kostengünstigeren Typklassen als ihre Geschwister mit Benzin-
oder Dieselantrieb. Einige Beispiele: VW Golf VII, BMW i3/220i, Hyundai Konas und Ioniqs sowie Smarts.
Ausnahmen bilden der Renault Zoe, der wie der Clio bewertet wird, und der Nissan Leaf, der in einer ungünstigeren Typklasse rangiert als der Pulsar. Für den reinen Elektrohersteller Tesla kann ein solcher Vergleich naturgemäß nicht angestellt werden. Behelfsmäßig wurden seine Modelle S und 3 daher ähnlichen BMW-Modellen (540I XDrive und 330I) mit Verbrennungsmotor gegenübergestellt: Auch hier zeigen Letztere eine bessere Schadensbilanz und damit Typklasse als die E-Autos.
Die Studienautoren mutmaßen, dass die tendenziell noch geringere Reichweite der Elektrofahrzeuge ausschlaggebend für ihre insgesamt günstigeren Typklassen ist: Um die Batterie zu schonen, fahren viele Nutzer vergleichsweise langsam und defensiv. Die daraus resultierenden Beitragsvorteile in der Kfz-Haftpflicht dürften ein kleiner Trost für die von den rasant gestiegenen Strompreisen gebeutelten Mobilitätspioniere sein.