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in Vorsorge
Zahl armutsgefährdeter Senioren gestiegen

Noch gelten die Ruheständler in Deutschland als vergleichsweise gut situierte Alterskohorte. Doch mehrere Faktoren gefährden diesen Status: Der demografische Wandel führt zu immer mehr Rentenbeziehern und immer weniger Beitragszahlern, in der Folge zu sinkenden Renten; zunehmend gebrochene Erwerbsbiografien sowie der Trend zu Teilzeit und zu Niedriglöhnen wirken sich negativ auf die individuellen Rentenansprüche aus. Der Effekt ist schon jetzt zu beobachten, wie neueste Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Anteil der armutsgefährdeten Senioren stieg zwischen 2010 und 2017 von 14 auf 18,7 Prozent, stärker als in jeder anderen Bevölkerungsgruppe. Betroffen sind, Stand 2017, rund 3,2 Millionen Ruheständler.

Experten rechnen mit einem weiteren eklatanten Anstieg. So prognostiziert beispielsweise der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher: „Altersarmut wird in den nächsten 10, 15 Jahren noch mal sehr, sehr deutlich zunehmen.“ Private Altersvorsorge, in welcher Form auch immer, ist daher wichtiger denn je.

in Versicherungen
Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung könnte weiter sinken

Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.

Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.

Der Ball liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.

in Versicherungen
Alle Jahre wieder: Streit um die private Krankenversicherung

Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.

Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.

in Versicherungen
Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt –bis vor Kurzem.

Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte,recht und erklärte die Regelungim Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt.Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.

in Finanzen, Immobilien, Versicherungen
Restschuldversicherer: Widerrufs-Aufklärung unzureichend?

Viele Kreditkunden gewinnen im Verlauf ihrer Beratung in der Bank den Eindruck, dass eine mit angebotene Restschuldversichererung förderlich oder sogar notwendig für das Zustandekommen des Darlehensvertrags wäre. Dieser darf jedoch nicht von einem Versicherungsabschluss abhängig gemacht werden. Damit diesbezüglich keine Missverständnisse entstehen, sind die Versicherer seit 2018 verpflichtet, die Kunden eine Woche nach Vertragsabschluss deutlich über ihr Widerrufsrecht aufzuklären.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hamburg hat die als„Welcome-Letter“ bezeichneten Schreibenvon 24 Restschuldversicherern nun unter die Lupe genommen –und die Mehrzahl kritisiert. Drei Viertel der Schreiben seien beispielsweise derart werblich ausgeschmückt, dass die Hauptaussage verschleiert werde. Zudem verzichteten 15 der 24 Anbieter auf den Hinweis, dass der Kreditvertrag unberührt bleibt, wenn die Restschuldversicherung doch nicht abgeschlossen wird. Nur in fünf der untersuchten Verträge wird der Beginn der Widerrufsfrist vollständig und korrekt benannt.

Die Kopplung von Kreditverhandlungen an die Vermittlung einer Restschuldversicherung wird immer wieder von Verbraucherschützern kritisiert. Die Banken erhalten mitunter mehr als Hälfte der Versicherungsprämien als Provision.

in Versicherungen, Vorsorge
Bahn wieder frei für betriebliche Krankenversicherungen

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmendie Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sicheinige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden –ein prinzipiell gern genutztes„Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.

Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.

in Finanzen
Erste Bank macht Ernst: Strafzinsen ab dem ersten Cent

Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.

Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.

Zum ganzen Bild gehören indesauch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.

in Versicherungen
Warum guter Rat bei der Hausratversicherung sinnvoll ist

Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.

So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler.

Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.

in Finanzen
Finanzwissen: ausbaufähig

Die Jugend in Deutschland hat beträchtliche Lücken in ihrem Finanzwissen, und das weiß sie auch, wie eine Umfrage unter rund 1.600 16- bis 25-Jährigen vor Kurzem belegte. Was eine Kreditkarte oder ein Girokonto ist, wissen die meisten Befragten zwar noch. Bei „Rendite“ hingegen muss sogar mehr als jeder zweite der 22- bis 25-Jährigen passen, ebenso bei „Liquidität“. Die Mehrheit aller Umfrageteilnehmer kann auch mit dem Begriff DAX nichts anfangen.

Konsequenterweise bescheinigen sich nur 27 Prozent selbst ein gutes oder sehr gutes Finanzwissen (nach Schulnoten). 18 Prozent halten es dagegen für mangelhaft oder ungenügend. Gegenüber der Vorgängerumfrage von 2016 scheint das Wissen immerhin zugenommen zu haben, denn damals gaben sich 24 Prozent eine der beiden besten und 22 Prozent eine der beiden schlechtesten Noten. Insgesamt liegt der Notenschnitt der Eigeneinschätzung bei 3,3, also im Bereich befriedigend. Dessen ungeachtet wünscht sich eine satte Mehrheit von 92 Prozent ein eigenes Schulfach „Finanzen“, 49 Prozent sogar verpflichtend.

in Versicherungen
Rekordschäden durch Wildtierunfälle

Zwar kam es 2018 zu weniger (kaskoversicherten) Kollisionen zwischen Autos und Wildtieren als im Vorjahr, nämlich zu rund 268.000, ein Minus von 7.000 oder 2,5 Prozent. Doch mit 757 Millionen Euro erreichte die Schadenssumme ein neues Rekordniveau, das den bereits hohen Vorjahreswert noch einmal um 1,7 Prozent oder 13 Millionen Euro übertraf. Diese Zahlen teilte der Versicherer-Hauptverband GDV kürzlich mit.

Der Hauptgrund für den Kostenanstieg dürfte in immer hochwertigeren Bauteilen heutiger Autos liegen, die oft mit Elektronik gespickt sind. Die durchschnittliche Schadenshöhe beläuft sich dadurch nunmehr auf circa 2.800 Euro.

Der GDV warnt vor der aktuellen alljährlichen Wildwechsel-Hochphase; vor allem brünftige Hirsche stellen noch bis etwa Ende des Jahres eine hohe Gefährdung dar. Im Falle des Falles sollten betroffene Fahrer zunächst die Unfallstelle sichern (nach Möglichkeit ohne das Tier anzufassen), dann die Polizei verständigen, Fotos zur Dokumentation anfertigen, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Versicherer benachrichtigen.