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Firmen & Gewerbe

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Eine Kundin stürzt in Ihrem Laden, ein Mitarbeiter beschädigt beim Auftrag fremdes Eigentum, ein Gast verletzt sich an einem Splitter im Essen: Für solche Schäden haften Sie als Unternehmer, bei eigenem Verschulden ohne Obergrenze. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, damit aus einem Missgeschick keine Existenzfrage wird.

Unternehmerische Haftung

Warum jeder Betrieb sie braucht

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Betriebshaftpflicht für die meisten Betriebe nicht. Trotzdem gehört sie zum Grundschutz jedes Unternehmens, vom Nebengewerbe bis zum Handwerksbetrieb mit eigener Belegschaft.

Sie haften für Ihr Team

Verursacht ein Mitarbeiter im Auftrag einen Schaden, richtet sich die Forderung in aller Regel gegen Ihren Betrieb. Die Betriebshaftpflicht schützt Inhaber und Mitarbeiter gleichermaßen.

Schadenersatz ohne Obergrenze

Für Schäden aus eigenem Verschulden gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Schwere Personenschäden können Millionenbeträge erreichen. Einzelunternehmer haften dafür auch mit ihrem Privatvermögen, bei einer GmbH kann das Firmenvermögen im Ernstfall schnell aufgebraucht sein.

Auftraggeber fragen nach

Viele Auftraggeber und Vermieter verlangen vor dem Auftrag oder dem Mietbeginn einen Versicherungsnachweis. Ohne Betriebshaftpflicht kommen manche Aufträge gar nicht erst zustande.

Ihr Schutz

Was die Betriebs­haftpflicht leistet

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Betriebs gegenüber Dritten, also gegenüber Kunden, Lieferanten, Besuchern und Passanten. Diese fünf Leistungen bilden den Kern:

Personen­schäden

Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine Rente, wenn jemand durch Ihren Betrieb verletzt wird.

Sach­schäden

Reparatur oder Ersatz, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, etwa beim Kunden, auf der Baustelle oder im Laden.

Vermögens­folgeschäden

Finanzielle Folgen eines Personen- oder Sachschadens, zum Beispiel der Umsatzausfall eines Kunden, dessen Geschäft nach einem Wasserschaden schließen muss.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Der Versicherer prüft jede Forderung und wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab, wenn nötig vor Gericht.

Produkt­haftpflicht

Schäden durch Produkte, die Sie herstellen oder verkaufen, sind in der einfachen Form meist enthalten. Hersteller und Zulieferer brauchen oft einen erweiterten Schutz.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Vertrag ankommt

Die Grundleistungen sind bei fast allen Tarifen gleich. Die Unterschiede stecken in den Klauseln, mit denen die Musterbedingungen erweitert werden. Für die meisten Betriebe sind diese sechs Punkte entscheidend:

01

Deckungs­summe

Drei Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gelten als Minimum, fünf Millionen inzwischen als Marktstandard. Für Handwerk, Bau und Montage empfehlen wir von vornherein mindestens fünf Millionen.

02

Tätigkeits­schäden

Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, schließen die Musterbedingungen aus. Für Handwerker und alle, die beim Kunden arbeiten, ist ein ausreichender Einschluss unverzichtbar. Achten Sie dabei auf Höchstgrenzen.

03

Mietsach­schäden

Auch Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden oder Geräten sind nach den Musterbedingungen nicht versichert. Wer Laden, Büro oder Werkstatt mietet, braucht diesen Einschluss.

04

Schlüssel­verlust

Geht der Generalschlüssel eines Kunden verloren, kann der Austausch einer ganzen Schließanlage teuer werden. Gute Tarife schließen den Verlust fremder Schlüssel ein.

05

Umwelt­schäden

Gelangt Öl ins Erdreich, können Behörden nach dem Umweltschadensgesetz eine Sanierung verlangen. Diese öffentlich-rechtlichen Kosten deckt eine Umweltschadenversicherung, die sich als Baustein ergänzen lässt.

06

Arbeiten im Ausland

Schäden im Ausland schließen die Musterbedingungen aus. Wer auch in Frankreich oder Luxemburg arbeitet, sollte darauf achten, dass vorübergehende Tätigkeiten im europäischen Ausland eingeschlossen sind. Für Nordamerika gelten oft Einschränkungen.

Welche Klauseln Ihr Betrieb tatsächlich braucht, ergibt sich aus Ihren Tätigkeiten. Das klären wir gemeinsam anhand Ihrer Betriebsbeschreibung.

Persönliche Beratung

Wir prüfen Ihren Betrieb

Jeder Betrieb ist anders. Wir schauen uns Ihre Tätigkeiten an, prüfen bestehende Verträge auf Lücken und vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften, auf Wunsch auch zusammen mit Inhalts- und Firmenrechtsschutz.

Aus der Praxis

Typische Schäden nach Branche

Was passieren kann, hängt stark von der Branche ab. Sechs typische Beispiele:

Handwerk & Bau

Leck nach der Montage

Ein Installateur schließt eine Leitung nicht fest an, über Nacht läuft Wasser in die Wohnung darunter. Die Nachbesserung der Leitung zahlt der Betrieb selbst, den Wasserschaden beim Nachbarn übernimmt die Betriebshaftpflicht.

Handel

Sturz im Laden

Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Sie fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall, ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Versicherung prüft die Ansprüche und reguliert sie.

Gastronomie

Splitter im Essen

Ein Gast verletzt sich an einem Glassplitter im Salat und muss zum Zahnarzt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.

Dienstleister

Generalschlüssel verloren

Eine Reinigungskraft verliert den Generalschlüssel eines Bürogebäudes, die Hausverwaltung lässt die Schließanlage austauschen. Ist der Schlüsselverlust eingeschlossen, zahlt die Versicherung.

Friseur & Kosmetik

Reaktion auf die Haarfarbe

Nach einer Färbung bekommt eine Kundin schwere Hautreizungen, weil vorher kein Verträglichkeitstest gemacht wurde. Sie verlangt Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Betriebshaftpflicht prüft den Fall und zahlt berechtigte Ansprüche.

Hausmeisterdienst

Glatteis vor dem Eingang

Ein Hausmeisterservice übernimmt den Winterdienst für eine Wohnanlage, streut an einem Morgen aber zu spät. Ein Bewohner stürzt und verletzt sich. Weil die Streupflicht übertragen wurde, haftet der Betrieb, die Versicherung reguliert den Schaden.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.

Gut zu wissen

Was die Betriebs­haftpflicht nicht abdeckt

Die Betriebshaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Für vieles andere gibt es eigene Versicherungen, und genau dort entstehen in der Praxis die meisten Lücken.

Versichert
  • ✓Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Dritter
  • ✓Abwehr unberechtigter Forderungen
  • ✓Inhaber und Mitarbeiter bei der Arbeit für den Betrieb
  • ✓Mit passenden Klauseln: Tätigkeits-, Mietsach- und Schlüsselschäden
Nicht versichert
  • ✕Nachbesserung der eigenen Arbeit (Unternehmerrisiko, nicht versicherbar)
  • ✕Schäden an eigenen Sachen und Waren (dafür: Inhaltsversicherung)
  • ✕Reine Vermögensschäden durch Beratungs- oder Planungsfehler (dafür: Vermögensschadenhaftpflicht)
  • ✕Schäden durch zulassungspflichtige Firmenfahrzeuge (dafür: KFZ-Versicherung)
  • ✕Arbeitsunfälle eigener Mitarbeiter (dafür: Berufsgenossenschaft)
  • ✕Eigene Kosten nach einem Hackerangriff, etwa Datenwiederherstellung oder Betriebsausfall (dafür: Cyberversicherung)

Eigene Sachen

Werkstatt, Lager, Ware

Verbrennt die Einrichtung Ihrer Werkstatt oder wird das Lager ausgeräumt, zahlt die Betriebshaftpflicht nicht. Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.

Beratung

Fehler in Planung und Beratung

Reine Vermögensschäden durch falsche Beratung oder Planung deckt die Betriebshaftpflicht in der Regel nicht. Beratende und planende Berufe brauchen dafür je nach Branche eine Vermögensschadenhaftpflicht, die oft auch Berufshaftpflicht heißt.

Eigene Rechtsstreitigkeiten

Wenn Sie selbst einen Anwalt brauchen

Die Betriebshaftpflicht wehrt Forderungen gegen Sie ab. Brauchen Sie selbst einen Anwalt, etwa im Streit mit einem Mitarbeiter oder bei einem Bußgeldverfahren, hilft der Firmenrechtsschutz.

So läuft es ab

In vier Schritten zum passenden Schutz

Für ein gutes Angebot brauchen wir vor allem eine genaue Beschreibung Ihres Betriebs. Das klären wir am besten gemeinsam.

1

Betrieb beschreiben

Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiterzahl und ob Sie beim Kunden, in eigenen oder in gemieteten Räumen arbeiten.

2

Bestand prüfen

Haben Sie schon Verträge, prüfen wir sie auf Lücken und Doppelungen.

3

Tarife vergleichen

Wir stellen passende Tarife gegenüber, mit den Klauseln, die Ihre Branche braucht.

4

Nachweis erhalten

Nach Vertragsbeginn erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Auftraggebern oder Vermietern vorlegen können.

Häufige Fragen

Fragen zur Betriebs­haftpflicht

Antworten auf die Fragen, die uns zur Betriebshaftpflicht am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Branche und Tätigkeiten ab, außerdem von Umsatz oder Mitarbeiterzahl, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und den gewählten Klauseln. Ein Büro zahlt deutlich weniger als ein Baubetrieb. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

Für die meisten Betriebe nicht. Für bestimmte Berufe und Gewerbe schreibt das Gesetz aber eine Haftpflichtversicherung vor, etwa für das Bewachungsgewerbe, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Auch ohne Pflicht verlangen viele Auftraggeber einen Nachweis.

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden. Für beratende und planende Berufe schützt die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, vor reinen Vermögensschäden durch Fehler in Beratung oder Planung. Ein Beispiel: Plant ein Architekt falsch, ist das ein Fall für die Berufshaftpflicht. Stößt er auf der Baustelle einen Materialstapel um, greift die Betriebshaftpflicht.

Nein. Die Privathaftpflicht deckt Ihr Privatleben, berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen. Das gilt meist auch für ein kleines Nebengewerbe.

Nur zum Teil. Gibt Ihr Betrieb unbemerkt Schadsoftware an einen Kunden weiter, kann die Betriebshaftpflicht je nach Tarif für dessen Schaden aufkommen. Die eigenen Kosten nach einem Angriff, etwa für IT-Experten, die Wiederherstellung von Daten oder den Ausfall Ihres Betriebs, zahlt sie nicht. Dafür gibt es die Cyberversicherung.

Ja, die persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb ist mitversichert, in der Regel auch die von Aushilfen. Verletzen sich Mitarbeiter selbst bei der Arbeit, ist in erster Linie die Berufsgenossenschaft zuständig.

Ja. Die Beiträge sind betrieblich veranlasst und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Versichert ist, was in der Betriebsbeschreibung steht. Kommen neue Tätigkeiten hinzu oder wächst der Umsatz deutlich, sollten Sie das zeitnah melden. Sonst kann im Schadenfall der Schutz fehlen.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für die Fragen rund um Ihren Betrieb.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.