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Betriebs­haftpflicht­versicherung

Warum eine Betriebs­haftpflicht­versicherung unverzichtbar ist

Als Unternehmer tragen Sie nicht nur Verantwortung für Ihr Team und Ihre Kunden, sondern haften auch für Schäden, die im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Bereits ein kleines Missgeschick kann zu erheblichen Forderungen führen. Beipsielsweise wenn ein Kunde auf einem rutschigen Boden stürzt oder ein Mitarbeiter versehentlich Eigentum Dritter beschädigt.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatzansprüche. Sie übernimmt Kosten bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden und sorgt dafür, dass ein Missgeschick nicht zur Existenzfrage wird.

Für wen ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Die Betriebshaftpflichtversicherung empflielt sich für nahezu alle Gewerbetreibenden und Unternehmer. Besonders wichtig ist sie für:

  • Handwerksbetriebe (z. B. Elektriker, Maler, Installateure)

  • Dienstleister (z. B. IT-Firmen, Berater, Agenturen)

  • Freiberufler (z. B. Architekten, Ingenieure)

  • Einzelhändler und Ladenbesitzer

  • Gastronomiebetriebe (z. B. Cafés, Restaurants)

  • Industrie und Produktion

Unser Tipp: Auch als kleines Unternehmen oder Start-up sollten Sie sich frühzeitig absichern, denn die Haftung beginnt mit Ihrer Geschäftstätigkeit.

Mögliche Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung im Überblick

Personenschäden

Wenn im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit eine Person verletzt wird, z. B. durch eine herabfallende Werkzeugkiste, einen ungesicherten Bereich oder ein Missgeschick bei der Kundenbetreuung, dann spricht man von einem Personenschaden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen bei berechtigten Ansprüchen unter anderem Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Rehabilitationsmaßnahmen oder Rentenzahlungen an die geschädigte Person. Auch gerichtliche Auseinandersetzungen werden durch den integrierten passiven Rechtsschutz abgedeckt.

Sachschäden

Sachschäden entstehen, wenn fremdes Eigentum durch Ihre Tätigkeit oder die Ihrer Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird.

Ein klassisches Beispiel: Ein Handwerker verschüttet versehentlich Farbe auf dem Teppich des Kunden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Reparatur, Reinigung oder Ersatz der beschädigten Gegenstände.

Vermögens­folgeschäden

Ein Vermögensfolgeschaden (auch „unechter Vermögensschaden“) entsteht indirekt durch einen Personen- oder Sachschaden.

Beispiel: Ihr Betrieb verursacht einen Ausfall bei einem Kunden, der dadurch Umsatzeinbußen hat. Diese finanziellen Folgen werden von der Betriebshaftpflicht übernommen, sofern sie Folge eines versicherten Grundschadens sind.

Mietsachschäden

Mietsachschäden betreffen gemietete oder gepachtete Räume sowie fest installierte Einrichtungen, etwa Büros, Lagerräume oder Praxisflächen, die Ihr Unternehmen nutzt. Wenn dort durch Ihre betriebliche Tätigkeit ein Schaden entsteht, kann die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung übernehmen, sofern Mietsachschäden im Vertrag mitversichert sind.

In vielen Tarifen sind Mietsachschäden bereits enthalten, vor allem bei gewerblich genutzten Immobilien. Allerdings gibt es oft Deckungsbegrenzungen oder besondere Bedingungen, zum Beispiel maximale Entschädigungsgrenzen oder Einschränkungen auf bestimmte Mietverhältnisse. Deshalb ist es wichtig, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen.

Wichtig: Schäden an gemieteten Fahrzeugen oder beweglichen Objekten wie Maschinen, technischen Geräten oder Möbeln sind in der Regel nicht über diesen Baustein abgedeckt und müssen separat abgesichert werden.

Umweltschäden

Bei bestimmten Branchen – etwa im Bau, in der Industrie oder bei Handwerkern mit chemischen Stoffen, besteht das Risiko, dass durch Ihre Tätigkeit Umweltschäden entstehen (z. B. durch Öl, Farben oder andere Gefahrstoffe). Eine optionale Umwelthaftpflichtkomponente erweitert den Versicherungsschutz gezielt um diese Risiken.

Produkthaftpflicht

Wenn Sie Produkte herstellen, handeln oder vertreiben, haften Sie auch für Schäden, die durch diese Produkte entstehen. Die Produkthaftpflicht ist ein wichtiger Baustein für produzierende Unternehmen: Sie greift z. B. wenn ein von Ihnen geliefertes Bauteil einen Maschinenschaden beim Kunden verursacht und übernimmt Reparatur- sowie Folgekosten.

Häufige Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Sie übernimmt Kosten bei berechtigten Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). Abgedeckt sind in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Kosten richten sich nach Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz und gewünschtem Leistungsumfang. Für kleine Betriebe beginnen Tarife bereits ab ca. 10–20 € monatlich.

Für einige Berufe (z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte) ist eine Berufshaftpflicht Pflicht. Für viele andere ist sie freiwillig, aber dringend empfohlen.

Der Hauptunterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung liegt im Geltungsbereich und den abgedeckten Schadensarten. Die Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht werden, und deckt in der Regel Personen-, Sach- und daraus resultierende unechte Vermögensschäden. Die Berufshaftpflicht hingegen ist speziell auf beratende oder dienstleistende Berufe zugeschnitten und sichert vorwiegend echte Vermögensschäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse in der beruflichen Tätigkeit entstehen können.