Firmen & Gewerbe
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Kundin stürzt in Ihrem Laden, ein Mitarbeiter beschädigt beim Auftrag fremdes Eigentum, ein Gast verletzt sich an einem Splitter im Essen: Für solche Schäden haften Sie als Unternehmer, bei eigenem Verschulden ohne Obergrenze. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, damit aus einem Missgeschick keine Existenzfrage wird.
Unternehmerische Haftung
Warum jeder Betrieb sie braucht
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Betriebshaftpflicht für die meisten Betriebe nicht. Trotzdem gehört sie zum Grundschutz jedes Unternehmens, vom Nebengewerbe bis zum Handwerksbetrieb mit eigener Belegschaft.
Sie haften für Ihr Team
Verursacht ein Mitarbeiter im Auftrag einen Schaden, richtet sich die Forderung in aller Regel gegen Ihren Betrieb. Die Betriebshaftpflicht schützt Inhaber und Mitarbeiter gleichermaßen.
Schadenersatz ohne Obergrenze
Für Schäden aus eigenem Verschulden gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze. Schwere Personenschäden können Millionenbeträge erreichen. Einzelunternehmer haften dafür auch mit ihrem Privatvermögen, bei einer GmbH kann das Firmenvermögen im Ernstfall schnell aufgebraucht sein.
Auftraggeber fragen nach
Viele Auftraggeber und Vermieter verlangen vor dem Auftrag oder dem Mietbeginn einen Versicherungsnachweis. Ohne Betriebshaftpflicht kommen manche Aufträge gar nicht erst zustande.
Ihr Schutz
Was die Betriebshaftpflicht leistet
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Betriebs gegenüber Dritten, also gegenüber Kunden, Lieferanten, Besuchern und Passanten. Diese fünf Leistungen bilden den Kern:
Personenschäden
Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder eine Rente, wenn jemand durch Ihren Betrieb verletzt wird.
Sachschäden
Reparatur oder Ersatz, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird, etwa beim Kunden, auf der Baustelle oder im Laden.
Vermögensfolgeschäden
Finanzielle Folgen eines Personen- oder Sachschadens, zum Beispiel der Umsatzausfall eines Kunden, dessen Geschäft nach einem Wasserschaden schließen muss.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Der Versicherer prüft jede Forderung und wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab, wenn nötig vor Gericht.
Produkthaftpflicht
Schäden durch Produkte, die Sie herstellen oder verkaufen, sind in der einfachen Form meist enthalten. Hersteller und Zulieferer brauchen oft einen erweiterten Schutz.
Tarife vergleichen
Worauf es beim Vertrag ankommt
Die Grundleistungen sind bei fast allen Tarifen gleich. Die Unterschiede stecken in den Klauseln, mit denen die Musterbedingungen erweitert werden. Für die meisten Betriebe sind diese sechs Punkte entscheidend:
01
Deckungssumme
Drei Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gelten als Minimum, fünf Millionen inzwischen als Marktstandard. Für Handwerk, Bau und Montage empfehlen wir von vornherein mindestens fünf Millionen.
02
Tätigkeitsschäden
Schäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, schließen die Musterbedingungen aus. Für Handwerker und alle, die beim Kunden arbeiten, ist ein ausreichender Einschluss unverzichtbar. Achten Sie dabei auf Höchstgrenzen.
03
Mietsachschäden
Auch Schäden an gemieteten Räumen, Gebäuden oder Geräten sind nach den Musterbedingungen nicht versichert. Wer Laden, Büro oder Werkstatt mietet, braucht diesen Einschluss.
04
Schlüsselverlust
Geht der Generalschlüssel eines Kunden verloren, kann der Austausch einer ganzen Schließanlage teuer werden. Gute Tarife schließen den Verlust fremder Schlüssel ein.
05
Umweltschäden
Gelangt Öl ins Erdreich, können Behörden nach dem Umweltschadensgesetz eine Sanierung verlangen. Diese öffentlich-rechtlichen Kosten deckt eine Umweltschadenversicherung, die sich als Baustein ergänzen lässt.
06
Arbeiten im Ausland
Schäden im Ausland schließen die Musterbedingungen aus. Wer auch in Frankreich oder Luxemburg arbeitet, sollte darauf achten, dass vorübergehende Tätigkeiten im europäischen Ausland eingeschlossen sind. Für Nordamerika gelten oft Einschränkungen.
Welche Klauseln Ihr Betrieb tatsächlich braucht, ergibt sich aus Ihren Tätigkeiten. Das klären wir gemeinsam anhand Ihrer Betriebsbeschreibung.
Persönliche Beratung
Wir prüfen Ihren Betrieb
Jeder Betrieb ist anders. Wir schauen uns Ihre Tätigkeiten an, prüfen bestehende Verträge auf Lücken und vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften, auf Wunsch auch zusammen mit Inhalts- und Firmenrechtsschutz.
Aus der Praxis
Typische Schäden nach Branche
Was passieren kann, hängt stark von der Branche ab. Sechs typische Beispiele:
Handwerk & Bau
Leck nach der Montage
Ein Installateur schließt eine Leitung nicht fest an, über Nacht läuft Wasser in die Wohnung darunter. Die Nachbesserung der Leitung zahlt der Betrieb selbst, den Wasserschaden beim Nachbarn übernimmt die Betriebshaftpflicht.
Handel
Sturz im Laden
Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Sie fordert Schmerzensgeld und Verdienstausfall, ihre Krankenkasse die Behandlungskosten. Die Versicherung prüft die Ansprüche und reguliert sie.
Gastronomie
Splitter im Essen
Ein Gast verletzt sich an einem Glassplitter im Salat und muss zum Zahnarzt. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld.
Dienstleister
Generalschlüssel verloren
Eine Reinigungskraft verliert den Generalschlüssel eines Bürogebäudes, die Hausverwaltung lässt die Schließanlage austauschen. Ist der Schlüsselverlust eingeschlossen, zahlt die Versicherung.
Friseur & Kosmetik
Reaktion auf die Haarfarbe
Nach einer Färbung bekommt eine Kundin schwere Hautreizungen, weil vorher kein Verträglichkeitstest gemacht wurde. Sie verlangt Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Betriebshaftpflicht prüft den Fall und zahlt berechtigte Ansprüche.
Hausmeisterdienst
Glatteis vor dem Eingang
Ein Hausmeisterservice übernimmt den Winterdienst für eine Wohnanlage, streut an einem Morgen aber zu spät. Ein Bewohner stürzt und verletzt sich. Weil die Streupflicht übertragen wurde, haftet der Betrieb, die Versicherung reguliert den Schaden.
Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.
Gut zu wissen
Was die Betriebshaftpflicht nicht abdeckt
Die Betriebshaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Für vieles andere gibt es eigene Versicherungen, und genau dort entstehen in der Praxis die meisten Lücken.
- ✓Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Dritter
- ✓Abwehr unberechtigter Forderungen
- ✓Inhaber und Mitarbeiter bei der Arbeit für den Betrieb
- ✓Mit passenden Klauseln: Tätigkeits-, Mietsach- und Schlüsselschäden
- ✕Nachbesserung der eigenen Arbeit (Unternehmerrisiko, nicht versicherbar)
- ✕Schäden an eigenen Sachen und Waren (dafür: Inhaltsversicherung)
- ✕Reine Vermögensschäden durch Beratungs- oder Planungsfehler (dafür: Vermögensschadenhaftpflicht)
- ✕Schäden durch zulassungspflichtige Firmenfahrzeuge (dafür: KFZ-Versicherung)
- ✕Arbeitsunfälle eigener Mitarbeiter (dafür: Berufsgenossenschaft)
- ✕Eigene Kosten nach einem Hackerangriff, etwa Datenwiederherstellung oder Betriebsausfall (dafür: Cyberversicherung)
Eigene Sachen
Werkstatt, Lager, Ware
Verbrennt die Einrichtung Ihrer Werkstatt oder wird das Lager ausgeräumt, zahlt die Betriebshaftpflicht nicht. Dafür gibt es die Inhaltsversicherung.
Beratung
Fehler in Planung und Beratung
Reine Vermögensschäden durch falsche Beratung oder Planung deckt die Betriebshaftpflicht in der Regel nicht. Beratende und planende Berufe brauchen dafür je nach Branche eine Vermögensschadenhaftpflicht, die oft auch Berufshaftpflicht heißt.
Eigene Rechtsstreitigkeiten
Wenn Sie selbst einen Anwalt brauchen
Die Betriebshaftpflicht wehrt Forderungen gegen Sie ab. Brauchen Sie selbst einen Anwalt, etwa im Streit mit einem Mitarbeiter oder bei einem Bußgeldverfahren, hilft der Firmenrechtsschutz.
So läuft es ab
In vier Schritten zum passenden Schutz
Für ein gutes Angebot brauchen wir vor allem eine genaue Beschreibung Ihres Betriebs. Das klären wir am besten gemeinsam.
Betrieb beschreiben
Tätigkeiten, Umsatz, Mitarbeiterzahl und ob Sie beim Kunden, in eigenen oder in gemieteten Räumen arbeiten.
Bestand prüfen
Haben Sie schon Verträge, prüfen wir sie auf Lücken und Doppelungen.
Tarife vergleichen
Wir stellen passende Tarife gegenüber, mit den Klauseln, die Ihre Branche braucht.
Nachweis erhalten
Nach Vertragsbeginn erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Auftraggebern oder Vermietern vorlegen können.
Häufige Fragen
Fragen zur Betriebshaftpflicht
Antworten auf die Fragen, die uns zur Betriebshaftpflicht am häufigsten gestellt werden.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Der Beitrag hängt vor allem von Branche und Tätigkeiten ab, außerdem von Umsatz oder Mitarbeiterzahl, Deckungssumme, Selbstbeteiligung und den gewählten Klauseln. Ein Büro zahlt deutlich weniger als ein Baubetrieb. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.
Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Betriebe nicht. Für bestimmte Berufe und Gewerbe schreibt das Gesetz aber eine Haftpflichtversicherung vor, etwa für das Bewachungsgewerbe, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Auch ohne Pflicht verlangen viele Auftraggeber einen Nachweis.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden. Für beratende und planende Berufe schützt die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt, vor reinen Vermögensschäden durch Fehler in Beratung oder Planung. Ein Beispiel: Plant ein Architekt falsch, ist das ein Fall für die Berufshaftpflicht. Stößt er auf der Baustelle einen Materialstapel um, greift die Betriebshaftpflicht.
Reicht meine Privathaftpflicht als Selbstständiger?
Nein. Die Privathaftpflicht deckt Ihr Privatleben, berufliche und gewerbliche Tätigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen. Das gilt meist auch für ein kleines Nebengewerbe.
Sind Hackerangriffe über die Betriebshaftpflicht versichert?
Nur zum Teil. Gibt Ihr Betrieb unbemerkt Schadsoftware an einen Kunden weiter, kann die Betriebshaftpflicht je nach Tarif für dessen Schaden aufkommen. Die eigenen Kosten nach einem Angriff, etwa für IT-Experten, die Wiederherstellung von Daten oder den Ausfall Ihres Betriebs, zahlt sie nicht. Dafür gibt es die Cyberversicherung.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Ja, die persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für den Betrieb ist mitversichert, in der Regel auch die von Aushilfen. Verletzen sich Mitarbeiter selbst bei der Arbeit, ist in erster Linie die Berufsgenossenschaft zuständig.
Ist die Betriebshaftpflicht steuerlich absetzbar?
Ja. Die Beiträge sind betrieblich veranlasst und können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Was muss ich melden, wenn sich mein Betrieb verändert?
Versichert ist, was in der Betriebsbeschreibung steht. Kommen neue Tätigkeiten hinzu oder wächst der Umsatz deutlich, sollten Sie das zeitnah melden. Sonst kann im Schadenfall der Schutz fehlen.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für die Fragen rund um Ihren Betrieb.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.