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Firmen & Gewerbe

Firmen­rechts­schutz­versicherung

Ein Mitarbeiter klagt gegen seine Kündigung, eine Behörde verhängt ein Bußgeld, nach einem Arbeitsunfall ermittelt die Staatsanwaltschaft: Ein Rechtsstreit kostet Zeit und schnell viel Geld. Der Firmenrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in den versicherten Rechtsgebieten, damit Sie Ihr Recht nicht aus Kostengründen aufgeben müssen.

Kostenrisiko

Warum Rechtsschutz für Unternehmer zählt

Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten erreichen schnell einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Im Arbeitsrecht kommt eine Besonderheit hinzu: In der ersten Instanz bleiben Sie auf Ihren eigenen Anwaltskosten sitzen, selbst wenn Sie gewinnen.

Zivilprozess
  • Wer verliert, zahlt die Gerichtskosten
  • Wer verliert, zahlt den eigenen Anwalt
  • Wer verliert, zahlt auch den Anwalt der Gegenseite
Arbeitsgericht, erste Instanz
  • Wer verliert, zahlt die Gerichtskosten
  • Jede Seite zahlt ihren eigenen Anwalt
  • Auch wer gewinnt, bekommt seine Anwaltskosten nicht erstattet

Vereinfacht dargestellt, bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten anteilig verteilt. Grundlage: Zivilprozessordnung und § 12a Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitgeber

Streit mit Mitarbeitern

Kündigungsschutzklagen, Streit um Zeugnisse, Abmahnungen oder Lohnforderungen: Als Arbeitgeber stehen Sie schnell vor dem Arbeitsgericht.

Behörden

Bußgeld und Ermittlungen

Ein Bußgeld nach einer Kontrolle oder ein Ermittlungsverfahren nach einem Unfall im Betrieb kann jeden Unternehmer treffen, auch wenn er sich nichts vorzuwerfen hat.

Planbarkeit

Kosten kalkulierbar

Statt eines offenen Prozesskostenrisikos zahlen Sie einen festen Beitrag. So entscheiden Sie im Streitfall nach der Sache und nicht nach den Kosten.

Ihr Schutz

Was der Firmen­rechtsschutz abdeckt

Den Kern bildet der Rechtsschutz für Ihren Betrieb. Welche Bereiche genau dazugehören, unterscheidet sich je nach Tarif, manche wie der Arbeitsrechtsschutz sind teils ein eigener Baustein. Üblich sind diese Leistungsarten:

Arbeits­rechtsschutz

Streitigkeiten mit Mitarbeitern aus dem Arbeitsverhältnis, vor dem Arbeitsgericht und in den weiteren Instanzen.

Schadenersatz­rechtsschutz

Wenn Sie selbst Schadenersatz fordern, etwa weil ein Dritter Ihr Schaufenster oder Ihre Einrichtung beschädigt hat. Ansprüche, die auf einem Vertrag beruhen, gehören nicht dazu.

Straf- und Bußgeld­verfahren

Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Straftat, etwa nach einem Arbeitsunfall, und gegen Bußgeldbescheide. Bei Vorwürfen vorsätzlicher Taten bietet ein Spezial-Strafrechtsschutz deutlich mehr Sicherheit.

Steuer­rechtsschutz vor Gerichten

Klagen gegen Steuer- und Abgabenbescheide vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht. Das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist meist nicht enthalten.

Sozial- und Verwaltungs­rechtsschutz

Klagen vor dem Sozialgericht, etwa nach einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung, und vor Verwaltungsgerichten.

Wichtig: Wollen Sie selbst Ansprüche durchsetzen oder klagen, prüft der Versicherer vor seiner Zusage, ob Ihr Anliegen hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Gut zu wissen

Streit aus Verträgen ist meist nicht versichert

Was viele Unternehmer überrascht: Anders als im privaten Rechtsschutz ist der Streit mit Kunden und Lieferanten aus Verträgen im Firmenrechtsschutz grundsätzlich nicht enthalten. Zahlt ein Kunde nicht oder liefert ein Lieferant mangelhaft, hilft nur ein Zusatzbaustein.

In der Regel versichert
  • ✓Streit mit Mitarbeitern aus dem Arbeitsverhältnis
  • ✓Eigene Schadenersatzforderungen, die nicht aus einem Vertrag stammen
  • ✓Straf- und Bußgeldverfahren
  • ✓Klagen vor Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten
Meist nicht versichert
  • ✕Streit aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten (nur mit Zusatzbaustein)
  • ✕Einspruchsverfahren beim Finanzamt
  • ✕Abwehr von Schadenersatzforderungen gegen Sie (dafür: Betriebshaftpflicht)
  • ✕Patent-, Marken- und Wettbewerbsrecht
  • ✕Streit unter Gesellschaftern und um Geschäftsführerverträge

Firmen-Vertrags­rechtsschutz

Einige Versicherer bieten den Vertragsrechtsschutz als Zusatzbaustein an. Er gilt meist nur für gerichtliche Streitigkeiten, oft ab einem Mindeststreitwert. Für manche Branchen, etwa das Bauhauptgewerbe, ist er teils gar nicht zu bekommen.

Forderungen gegen Sie

Fordert jemand Schadenersatz von Ihnen, ist das keine Sache des Rechtsschutzes. Diese Ansprüche prüft und wehrt Ihre Betriebshaftpflicht ab.

Persönliche Beratung

Wir prüfen, welche Bausteine Sie brauchen

Welche Rechtsgebiete für Ihren Betrieb wichtig sind, hängt von Branche, Mitarbeitern und Fuhrpark ab. Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und zeigen Ihnen klar, was versichert ist und was nicht.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Vertrag ankommt

Neben den Grundbausteinen entscheiden diese sechs Punkte, ob Ihr Rechtsschutz zu Ihrem Betrieb passt:

01

Wartezeit

Für die meisten Bereiche gilt eine Wartezeit von drei Monaten, im Arbeitsrecht bei manchen Versicherern auch sechs. Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gelten in der Regel ab Vertragsbeginn.

02

Freie Anwaltswahl

Sie dürfen Ihren Anwalt frei wählen, das schreibt das Versicherungsvertragsgesetz vor. Viele Tarife bieten zusätzlich eine telefonische Erstberatung.

03

Spezial-Straf­rechtsschutz

Der normale Strafrechtsschutz hilft bei Vorsatzvorwürfen nur, wenn am Ende keine Verurteilung wegen Vorsatz steht. Bei Verbrechen und Vorwürfen wie Betrug greift er gar nicht, selbst wenn der Vorwurf unberechtigt ist. Der Spezial-Strafrechtsschutz geht hier deutlich weiter.

04

Verkehrs­rechtsschutz

Für Firmenfahrzeuge und ihre Fahrer braucht es einen eigenen Verkehrsrechtsschutz, etwa bei Unfällen oder Bußgeldern im Straßenverkehr.

05

Immobilien­rechtsschutz

Streit mit dem Vermieter Ihrer Geschäftsräume, etwa um Miete oder Nebenkosten, deckt nur ein eigener Baustein für gewerblich genutzte Objekte.

06

Privat­bereich

Viele Tarife für Selbstständige schließen auf Wunsch auch den privaten Rechtsschutz für Sie und Ihre Familie ein. Das spart einen zweiten Vertrag.

Aus der Praxis

Fall­beispiele

Vier typische Situationen und wie der Firmenrechtsschutz dann hilft.

Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage

Eine Bäckerei kündigt einem Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen, er klagt dagegen vor dem Arbeitsgericht. Seine eigenen Anwaltskosten müsste der Betrieb in der ersten Instanz selbst tragen, auch wenn er gewinnt. Der Rechtsschutz übernimmt sie.

Bußgeld

Beanstandung bei der Kontrolle

Die Lebensmittelüberwachung beanstandet in einem Restaurant die Kühlung und verhängt ein Bußgeld. Der Inhaber legt mit seinem Anwalt Einspruch ein, die Kosten trägt der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Strafrecht

Ermittlungen nach einem Arbeitsunfall

Auf einer Baustelle stürzt ein Mitarbeiter vom Gerüst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Inhaber wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung.

Sozialrecht

Streit mit der Rentenversicherung

Nach einer Betriebsprüfung stuft die Rentenversicherung freie Mitarbeiter als scheinselbstständig ein und fordert Beiträge nach. Der Betrieb klagt vor dem Sozialgericht, der Rechtsschutz trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.

Im Rechtsfall

So gehen Sie im Streitfall vor

Wer früh die richtigen Schritte geht, vermeidet Ärger mit der Kostenübernahme.

1

Erstberatung nutzen

Viele Tarife bieten eine telefonische Erstberatung, die oft schon klärt, wie Sie vorgehen sollten.

2

Versicherer informieren

Melden Sie den Fall, bevor Kosten entstehen, und holen Sie eine Deckungszusage ein.

3

Anwalt beauftragen

Sie wählen Ihren Anwalt frei. Er kann die Abstimmung mit dem Versicherer für Sie übernehmen.

4

Kosten übernommen

Der Versicherer trägt Anwalts- und Gerichtskosten im versicherten Umfang, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Fragen zum Firmen­rechtsschutz

Antworten auf die Fragen, die uns zum Firmenrechtsschutz am häufigsten gestellt werden.

Was ist der Unterschied zum privaten Rechtsschutz?

Der private Rechtsschutz deckt Streitigkeiten als Privatperson ab, etwa im Mietrecht oder aus privaten Verträgen. Der Firmenrechtsschutz schützt Ihren Betrieb, zum Beispiel als Arbeitgeber, bei Straf- und Bußgeldverfahren oder vor Finanz- und Sozialgerichten. Berufliche Streitigkeiten Ihres Betriebs sind über den privaten Rechtsschutz nicht abgedeckt.

Ja, für die meisten Bereiche drei Monate ab Vertragsbeginn, im Arbeitsrecht bei manchen Versicherern auch sechs Monate. Für Rechtsfälle, die in dieser Zeit entstehen, besteht noch kein Schutz. Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gelten in der Regel ohne Wartezeit.

Ja, das garantiert das Versicherungsvertragsgesetz. Viele Versicherer vermitteln auf Wunsch zusätzlich spezialisierte Anwälte und bieten eine telefonische Erstberatung an.

Nein. Versichert sind nur Rechtsfälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn und, wo eine Wartezeit gilt, nach deren Ablauf liegt. Deshalb ist es sinnvoll, den Rechtsschutz abzuschließen, bevor ein Konflikt absehbar ist.

Neben dem Unternehmen selbst sind in der Regel die Mitarbeiter mitversichert, soweit es um ihre Tätigkeit für den Betrieb geht. Ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einem Arbeitsunfall etwa gegen einen Vorarbeiter, ist auch seine Verteidigung abgesichert. Streit um den eigenen Geschäftsführervertrag ist dagegen in der Regel ausgeschlossen.

Viele Tarife übernehmen die Kosten einer Mediation, oft bis zu einer festen Grenze. Gerade bei Konflikten mit Mitarbeitern oder Geschäftspartnern kann eine Einigung so schneller und günstiger gelingen als vor Gericht.

Der Beitrag hängt von Branche, Umsatz oder Mitarbeiterzahl, den gewählten Bausteinen und der Selbstbeteiligung ab. Der Zusatzbaustein Vertragsrecht wird meist nach dem Umsatz berechnet. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

Auch ohne Mitarbeiter bleiben Risiken wie Bußgelder, Strafverfahren, Klagen vor dem Finanz- oder Sozialgericht und eigene Schadenersatzforderungen. Der Arbeitsrechtsschutz ist dann weniger wichtig, die übrigen Bereiche bleiben es.

Lehnt der Versicherer ab, weil er keine Aussicht auf Erfolg sieht oder die Sache für mutwillig hält, muss der Vertrag ein unparteiisches Verfahren zur Überprüfung vorsehen. Das ist ein Gutachterverfahren oder ein sogenannter Stichentscheid, bei dem Ihr Anwalt die Erfolgsaussichten begründet.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für die Fragen rund um Ihren Betrieb.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, auch keine Rechtsberatung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.