Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme für die Wohnimmobilie und sämtliche Nebengebäude stellt die maximale Entschädigung im Falle eines Totalschadens dar. Wird diese Summe in der Wohngebäudeversicherung niedriger angesetzt als der tatsächliche Neubauwert des Gebäudes, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann im Schadensfall zu Problemen führen, da der Versicherer die Leistung reduzieren kann, sodass der Versicherungsnehmer einen Teil der Schadenskosten selbst tragen muss. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Versicherung mit Unterversicherungsverzicht abzuschließen, bei der der Versicherer die gesamten entstandenen Kosten übernimmt, ohne eine Kürzung vorzunehmen.