Anpassungs­faktor Wohn­gebäude­ver­sicherung
Tabelle, Rechner & Erklärung

Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2026 – Tabelle & Rechner

Der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung beträgt 2026 aktuell 27,63, ein Anstieg von 4,22 % gegenüber dem Vorjahr. Er sorgt dafür, dass Ihre Versicherungssumme und Ihr Beitrag automatisch an die steigenden Baukosten angepasst werden. Mit unserem Rechner können Sie nachvollziehen, wie sich Ihr Beitrag über die Jahre entwickelt hat.

Beitragsentwicklung berechnen







Hinweis: Die Berechnung dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und zeigt die Beitragsveränderung allein durch den Anpassungsfaktor. Zusätzliche Beitragsanpassungen Ihres Versicherers sind darin nicht berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Anpassungsfaktor?

Der Anpassungsfaktor ist eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlichte Kennzahl. Er wird zum 1. Januar eines jeden Jahres aktualisiert und gilt einheitlich für alle Versicherer in Deutschland.

In die Berechnung fließen zwei Werte des Statistischen Bundesamtes ein: Zu 80 % der Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 % der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Die zusätzliche Gewichtung der Lohnkosten hat einen praktischen Grund: Die Wohngebäudeversicherung reguliert häufiger Reparaturschäden als Totalschäden. Bei Reparaturen fallen Lohnkosten im Vergleich zum Material überproportional ins Gewicht.

Steigt der Anpassungsfaktor, erhöhen sich automatisch sowohl die Versicherungssumme als auch der Beitrag. Das klingt zunächst nach einer Verteuerung, ist aber ein wichtiger Schutz vor Unterversicherung. Denn ohne diese Anpassung würde die Versicherungssumme nach einigen Jahren nicht mehr ausreichen, um Ihr Gebäude im Schadensfall vollständig wiederherzustellen.

Anpassungsfaktor – Tabelle aller Jahre

Die folgende Tabelle zeigt den Anpassungsfaktor (VGB 2000+) für die Wohngebäudeversicherung seit dem Jahr 2010. (Quelle: GDV / Statistisches Bundesamt.)

JahrAnpassungsfaktorVeränderung zum Vorjahr
202627,63+4,22 %
202526,51+2,47 %
202425,87+7,52 %
202324,06+14,73 %
202220,97+5,54 %
202119,87+2,63 %
202019,36+4,37 %
201918,55+3,80 %
201817,87+2,76 %
201717,39+2,11 %
201617,03+1,73 %
201516,74+1,76 %
201416,45+2,30 %
201316,08+2,68 %
201215,66+2,29 %
201115,31+1,52 %
201015,08

Auffällig: Zwischen 2010 und 2020 lag die jährliche Erhöhung bei moderaten 2–4 %. Ab 2022 stiegen die Werte deutlich stärker – bedingt durch explodierende Materialpreise, Energiekosten und Fachkräftemangel im Baugewerbe. 2023 war mit +14,73 % das stärkste Anstiegsjahr seit Einführung des Anpassungsfaktors.

Anpassungsfaktor, gleitender Neuwertfaktor und Prämienfaktor – was ist der Unterschied?

Je nach Alter Ihres Versicherungsvertrags wird ein anderer Faktor verwendet:

Anpassungsfaktor (2026: 27,63)

Gilt für Verträge nach VGB 2000, 2008, 2010 und neuer. Dies ist der heute am häufigsten verwendete Faktor.

Gleitender Neuwertfaktor (2026: 27,8)

Gilt für ältere Verträge nach VGB 88. Der Wert liegt geringfügig höher als der Anpassungsfaktor.

Prämienfaktor (2026: 27,9)

Gilt für sehr alte Verträge nach VGB 62. Kaum noch in Verwendung.

Alle drei Faktoren basieren auf denselben Grunddaten des Statistischen Bundesamtes und werden vom GDV veröffentlicht. Die Unterschiede ergeben sich aus leicht abweichenden Berechnungsformeln der jeweiligen Versicherungsbedingungswerke.

Kann ich der Beitragserhöhung widersprechen?

Steigt Ihr Beitrag ausschließlich aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, haben Sie grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn mit der Beitragserhöhung steigt gleichzeitig auch Ihre Versicherungsleistung im Schadensfall – Sie zahlen also nicht mehr für den gleichen Schutz, sondern für einen höheren Gebäudewert.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Versicherer den Beitrag unabhängig vom Anpassungsfaktor erhöht, also den Beitragssatz selbst anhebt. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG. Ihr Versicherer muss auf der Jahresrechnung ausweisen, ob die Erhöhung auf dem Anpassungsfaktor oder auf einer eigenständigen Beitragsanpassung beruht.

Bei Verträgen nach VGB 2018 können Sie der Anpassung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung widersprechen. Prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsbedingungen oder sprechen Sie uns an.

So prüfen Sie, ob Ihr Beitrag noch marktgerecht ist

Auch wenn die Erhöhung durch den Anpassungsfaktor berechtigt ist, heißt das nicht, dass Ihr Gesamtbeitrag im Marktvergleich noch günstig sein muss. Gerade bei älteren Verträgen kann der Beitragssatz deutlich über dem liegen, was aktuelle Tarife kosten. Ein Vergleich lohnt sich besonders, wenn Ihr Vertrag älter als fünf Jahre ist, wenn Ihr Versicherer zusätzlich zum Anpassungsfaktor den Beitragssatz erhöht hat, oder wenn sich an Ihrem Gebäude etwas verändert hat, etwa durch Sanierung, eine neue Heizung oder eine Photovoltaikanlage.

Fazit

Der Anpassungsfaktor 2026 beträgt 27,63 und ist gegenüber dem Vorjahr um 4,22 % gestiegen. Diese Anpassung ist ein wichtiger Mechanismus, um Unterversicherung zu vermeiden, auch wenn sie sich im Beitrag bemerkbar macht. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um nachzuvollziehen, wie sich Ihr Beitrag über die Jahre entwickelt hat.

Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller Beitrag noch marktgerecht ist? Wir prüfen das gerne kostenlos für Sie.

Häufige Fragen zum Anpassungsfaktor

Wie hoch ist der Anpassungsfaktor 2026?
Der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung beträgt 2026 genau 27,63. Das entspricht einer Erhöhung von 4,22 % gegenüber dem Vorjahr (2025: 26,51). Der Wert wird vom GDV auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes festgelegt und gilt einheitlich für alle Versicherer.
Nein, eine reine Anpassung des Beitrags aufgrund des neuen Anpassungsfaktors löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Denn mit dem höheren Beitrag steigt auch die Versicherungsleistung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Versicherer zusätzlich den Beitragssatz erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern.
Ja, der Anpassungsfaktor wird vom GDV veröffentlicht und gilt einheitlich für die gesamte Branche. Kein Versicherer kann einen eigenen, abweichenden Anpassungsfaktor festlegen. Allerdings setzen die Versicherer unterschiedliche Beitragssätze an, sodass der Gesamtbeitrag trotz gleichem Anpassungsfaktor variieren kann.
Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes misst die reine Preisentwicklung beim Neubau von Wohngebäuden. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt zusätzlich zu 20 % den Tariflohnindex für das Baugewerbe und wird zur jährlichen Beitrags- und Summenanpassung in der Wohngebäudeversicherung verwendet. Mehr zum Baupreisindex und zur Umrechnung des Werts 1914 erfahren Sie auf unserer Seite Wert 1914 umrechnen.