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Mobilität

Oldtimer­versicherung

In einem Klassiker stecken Leidenschaft, Geschichte und oft jahrelange Arbeit. Eine normale Kfz-Police denkt in Zeitwert, ein Oldtimer aber lebt vom Werterhalt. Hier zählen ein passendes Wertgutachten, das richtige Kennzeichen und vor allem eine Absicherung, die zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passt, damit im Schadenfall wirklich gezahlt wird. Als Mehrfachagentur vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und begleiten Sie vom ersten Gutachten bis zum Tag, an dem aus dem Youngtimer ein H-Kennzeichen wird. Persönlich beraten in Homburg, auf Wunsch auch online.

Die Grundlage

Marktwert, Wiederbeschaffung, Wiederherstellung

Beim Oldtimer beginnt alles mit dem Wert, und der ist nicht eine einzige Zahl. Ein Wertgutachten unterscheidet drei Größen, die im Schadenfall ganz unterschiedlich wirken. Welche davon versichert wird, entscheidet darüber, was Sie am Ende wirklich erhalten. Ein Gutachten sollte alle zwei bis drei Jahre aktualisiert werden, denn der Wert eines gepflegten Klassikers steigt, und ein veraltetes Gutachten führt schnell zur Unterversicherung. Den Turnus behalten wir für Sie im Blick.

Marktwert

Der Preis, den Sie bei einem Verkauf am privaten Markt erzielen könnten. Er bildet den aktuellen Zustand und die Nachfrage ab und ist die häufigste Grundlage für die Versicherungssumme.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, für den Sie ein vergleichbares Fahrzeug in Art und Güte im Handel beschaffen könnten. Er liegt oft über dem Marktwert, weil der Handel teurer ist als der Privatverkauf.

Wiederherstellungswert

Was es kostet, das Fahrzeug nach einem schweren Schaden wieder in den vorigen Zustand zu bringen. Bei seltenen oder aufwendig restaurierten Klassikern ist dieser Wert entscheidend.

Der Klassiker-Status

Was Ihr Fahrzeug zum Oldtimer macht

Das H-Kennzeichen ist mehr als ein Schild, es bringt eine günstige pauschale Kfz-Steuer, Vorteile in Umweltzonen und Zugang zu besonderen Tarifen. Damit es das Fahrzeug bekommt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

noch kein KlassikerYoungtimerErstzulassung20 Jahre30 Jahreab 30 JahrenH-Kennzeichen möglichMaßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr.
noch kein KlassikerYoungtimerErstzulassung20 J.30 J.Ab 30 JahrenH-Kennzeichen möglichMaßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr.

01

Mindestens 30 Jahre

Maßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sie muss mindestens dreißig Jahre zurückliegen. Liegt das Fahrzeug knapp darunter, ist der Youngtimer-Weg eine Alternative, dazu unten mehr.

02

Weitgehend Originalzustand

Das Fahrzeug soll dem Originalzustand entsprechen und gepflegt sein, denn es gilt als technisches Kulturgut. Spätere Umbauten können dem Status im Weg stehen.

03

Gutachten und HU

Für die Zulassung braucht es ein Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und eine gültige Hauptuntersuchung. Erst damit wird das H-Kennzeichen erteilt.

Welche Faktoren bei Ihnen am stärksten ins Gewicht fallen, sehen wir uns gerne gemeinsam an. Daraus ergibt sich der passende Tarif.

Worauf es wirklich ankommt

Die Bedingungen, an denen es im Schadenfall hängt

Günstige Oldtimer-Tarife haben einen Preis, sie gelten nur für eine bestimmte Nutzung. Diese Bedingungen sind kein Kleingedrucktes, sondern entscheiden im Ernstfall darüber, ob gezahlt wird. Wird eine davon verletzt, etwa durch tägliche Nutzung oder ein Überschreiten der Kilometergrenze, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern. Genau deshalb schauen wir uns Ihre echte Nutzung an und wählen den Tarif so, dass er dazu passt und nicht dagegen arbeitet.

ZweitwagenErstfahrzeug vorhandenKilometergrenzeoft 5.000 bis 10.000 kmSicher abgestelltGarage oder CarportFahrermindestaltermeist 23 oder 25 JahreWird eine Bedingung verletzt, kann der Schutz im Schadenfall entfallen.
ZweitwagenErstfahrzeug vorhandenKilometergrenzeoft 5.000 bis 10.000 kmSicher abgestelltGarage oder CarportMindestaltermeist 23 oder 25 JahreWird eine Bedingung verletzt, kann derSchutz im Schadenfall entfallen.

Ihr Schutz

Vom Pflichtschutz bis zur Allgefahrendeckung

Auch beim Oldtimer gibt es die bekannten Stufen, dazu aber eine Besonderheit der Oberklasse. Ersatzteile sind teuer und schwer zu bekommen, deshalb lohnt sich oft mehr Schutz als beim Alltagswagen.

VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, WildHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben · Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.
VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, WildHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben,Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.

Stufe 1 · Pflicht

Haftpflicht

Deckt Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen. Ohne sie geht kein Klassiker auf die Straße.

Stufe 2 · Oft sinnvoll

Teilkasko

Greift bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, Wild und Marder. Bei seltenen Fahrzeugen besonders wichtig, weil schon die Beschaffung von Ersatzteilen aufwendig ist.

Stufe 3 · Rundum

Vollkasko

Deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden und Vandalismus. Sinnvoll für wertvolle und einsatzfreudig bewegte Klassiker.

Stufe 4 · Die Oberklasse

Allgefahrendeckung

Die All-Risk-Variante versichert nahezu alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, je nach Tarif bis hin zu Motor-, Bruch- und Getriebeschäden. Für hochwertige Sammlerstücke oft die erste Wahl.

Die richtige Wahl

H, 07 oder Saison?

Nicht jeder Klassiker passt zu jedem Kennzeichen. Welches sinnvoll ist, hängt davon ab, wie und wie oft Sie fahren und ob Sie mehrere Fahrzeuge bewegen.

H-Kennzeichen

Das klassische Historienkennzeichen für ein einzelnes Fahrzeug ab dreißig Jahren. Es bringt die pauschale Steuer und den Zugang zu Oldtimer-Tarifen und ist für die meisten die günstigste Lösung.

Rotes 07-Kennzeichen

Ein Wechselkennzeichen für mehrere Klassiker, gedacht für Fahrten zu Veranstaltungen, Probefahrten oder Werkstattbesuche. Die Nutzung ist eng begrenzt und ein Fahrtenbuch ist Pflicht. Eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

H-Saisonkennzeichen

Wer den Klassiker nur in der warmen Jahreszeit bewegt, kombiniert das H-Kennzeichen mit einer Saison. Außerhalb läuft eine beitragsfreie Ruheversicherung, die auch dann vor Diebstahl oder Vandalismus schützt.

Der Klassiker von morgen

Und was ist mit dem Youngtimer?

Zwischen Gebrauchtwagen und Oldtimer liegt der Youngtimer, meist zwischen zwanzig und dreißig Jahren alt. Gerade hier lohnt sich ein genauer Blick, weil vieles anders ist als beim Oldtimer und viele das nicht wissen.

Kein H-Kennzeichen, kein Steuervorteil

Ein Youngtimer bekommt kein Historienkennzeichen und keine pauschale Oldtimer-Steuer. Die Steuer richtet sich nach Hubraum und Schadstoffklasse wie bei jedem anderen Fahrzeug. Ein eigenes Youngtimer-Kennzeichen gibt es nicht.

Wann sich ein Spezialtarif lohnt

Spezielle Youngtimer-Tarife können günstiger sein als eine normale Police und bringen oft eine Marktwertvereinbarung. Sinnvoll wird das vor allem, wenn der Wert des gepflegten Fahrzeugs den eines abgenutzten Serienmodells deutlich übersteigt.

Vorausschauend zum Oldtimer

Ein gut gepflegter Youngtimer kann mit dem dreißigsten Jahr zum Oldtimer werden und an Wert gewinnen. Wer früh richtig versichert und das Fahrzeug im Originalzustand hält, macht den späteren Schritt zum H-Kennzeichen leicht. Wir denken diesen Weg von Anfang an mit.

Ob sich für Ihren Youngtimer ein Spezialtarif lohnt oder die normale Police genügt, finden wir gemeinsam heraus, und behalten den Weg zum späteren H-Kennzeichen im Blick.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele

Vier typische Situationen und worauf es dann ankommt.

Teilkasko

Hagel in der Ausfahrt

Ein plötzliches Unwetter erwischt den Klassiker auf dem Weg zur Garage. Die Teilkasko kommt für die Hagelschäden am Blech auf, abgerechnet auf Basis des vereinbarten Wertes.

Allgefahren

Motorschaden auf der Ausfahrt

Bei einer Sonntagsfahrt versagt der Motor durch einen technischen Defekt. Teil- und Vollkasko greifen hier nicht, eine Allgefahrendeckung dagegen kann den Schaden übernehmen.

Vollkasko

Rangierfehler in der Halle

Beim Einparken in die Sammelgarage touchieren Sie eine Säule und beschädigen den Kotflügel. Diesen selbst verschuldeten Schaden trägt die Vollkasko.

Gutachten

Das veraltete Gutachten

Ein restaurierter Klassiker ist im Wert gestiegen, das Gutachten ist aber Jahre alt. Im Schadenfall wird nur der zu niedrige alte Wert ersetzt. Mit einem aktuellen Gutachten wäre die volle Summe gezahlt worden.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Oldtimer­versicherung

Vieles lässt sich schon vorab klären, oft ganz ohne Termin. So sind Sie schnell versichert und das Auto kann zugelassen werden.

1

Sie melden sich

Per Telefon, WhatsApp oder über das Kontaktformular. Sie erzählen uns vom Fahrzeug, seinem Zustand und wie Sie es bewegen.

2

Wir klären Wert und Kennzeichen

Als Mehrfachagentur vergleichen wir mehrere Gesellschaften und besprechen Gutachten, den passenden Wert und das richtige Kennzeichen, ob H, 07 oder Saison.

3

Sie entscheiden

Wir erklären die Bedingungen in Ruhe, auch die Nutzungsgrenzen, damit es im Schadenfall keine Überraschung gibt. Sie wählen, was zu Ihrem Klassiker passt.

4

Wir übernehmen den Papierkram

Anmeldung, Wechsel und die Begleitung im Schadenfall. Und wir behalten den Gutachten-Turnus im Blick, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.

Häufige Fragen

Fragen zur Oldtimer­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Oldtimerversicherung am häufigsten gestellt werden.

Ab wann gilt mein Fahrzeug als Oldtimer?

In der Regel ab einer Erstzulassung, die mindestens dreißig Jahre zurückliegt, dazu ein weitgehender Originalzustand und ein gutes Gutachten. Maßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr.

Nein. Viele Gesellschaften versichern Klassiker auch mit normalem Kennzeichen oder als Youngtimer. Das H-Kennzeichen bringt aber die pauschale Steuer und oft günstigere Tarife. Wir wägen das mit Ihnen ab.

Etwa alle zwei bis drei Jahre, denn der Wert eines gepflegten Klassikers steigt. Ein veraltetes Gutachten führt schnell zur Unterversicherung. Wir erinnern Sie an den Turnus.

Das kann teuer werden. Wird die vereinbarte Nutzung überschritten oder das Fahrzeug im Alltag gefahren, kann die Versicherung im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern. Deshalb wählen wir den Tarif passend zu Ihrer echten Nutzung.

Bei hochwertigen, seltenen oder aufwendig restaurierten Fahrzeugen oft ja, weil sie auch Schäden übernimmt, die Teil- und Vollkasko nicht abdecken, bis hin zu Motor- und Getriebeschäden. Bei einfacheren Klassikern reicht meist die Voll- oder Teilkasko.

Ja. Wir vergleichen normale Policen und spezielle Youngtimer-Tarife und sagen Ihnen, ab welchem Wert sich der Spezialtarif lohnt. Und wir denken den späteren Schritt zum Oldtimer gleich mit.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob Wertgutachten, das richtige Kennzeichen oder die Frage nach der Allgefahrendeckung, wir nehmen uns Zeit und finden gemeinsam den Schutz, der zu Ihrem Klassiker und Ihrer Leidenschaft passt.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Erstinformation

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg

Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de

Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

Status

Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Registerangaben

Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung

Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Beteiligungsklausel

Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
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