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Mobilität

Wohnmobil­versicherung

Das Wohnmobil ist Freiheit auf Rädern und schnell ein kleines Vermögen auf vier Reifen. Bei der Absicherung lauern aber Fallstricke, die im Online-Rechner gar nicht auftauchen, von der gedeckelten Schadenfreiheitsklasse bis zum Inventar, das in der Kasko nicht mitversichert ist. Als Mehrfachagentur vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und erklären Ihnen genau die Punkte, die im Schadenfall teuer werden. Persönlich beraten in Homburg, auf Wunsch auch online.

Ihr Schutz

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko?

Auch beim Wohnmobil baut der Schutz auf drei Stufen auf. Die erste ist Pflicht, die beiden anderen entscheiden Sie nach Wert und Alter des Fahrzeugs. Ein Punkt vorweg: Die Kasko sichert nur das Fahrzeug samt fest verbauter Einrichtung, Ihr loses Reisegepäck und Campingzubehör gehört nicht dazu.

VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, Wild, MarderHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben · Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.
VOLLKASKO+ selbst verschuldete Unfälle, VandalismusTEILKASKO+ Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glas, Wild, MarderHAFTPFLICHTgesetzlich vorgeschrieben,Schäden an Dritten
Jede Stufe enthält die Leistungen der darunterliegenden.

Stufe 1 · Pflicht

Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschrieben und damit das Minimum für jedes zugelassene Wohnmobil.

Stufe 2 · Oft sinnvoll

Teilkasko

Für viele Wohnmobile die sinnvolle Grundabsicherung, gerade wegen der langen Standzeiten.

Stufe 3 · Rundum

Vollkasko

Die passende Wahl für neue oder finanzierte Fahrzeuge, auch wegen Vandalismus auf Stellplätzen.

Der wunde Punkt

Schadenfreiheitsklasse und Sondereinstufung beim Wohnmobil

Hier entscheidet sich oft, ob Sie über Jahre zu viel zahlen. Anders als beim Auto werten viele Gesellschaften beim Wohnmobil nur bis zur Schadenfreiheitsklasse 20, manche sogar weniger. Eine hohe Pkw-Einstufung bringt also nicht den vollen Vorteil. Ob Sie Ihre Pkw-Klasse mitnehmen, eine Sondereinstufung wählen oder neu beginnen, will deshalb gut überlegt sein.

Ein Punkt wird fast immer übersehen: Eine Sondereinstufung ist nicht automatisch übertragbar. Wechseln Sie später den Versicherer, bestätigt der alte Vertrag von sich aus meist nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre. Manche Gesellschaften erkennen sie aber an, wenn das vorab geklärt ist. Dabei helfen wir Ihnen gern, und in vielen Fällen lässt sich die Einstufung dann übernehmen. Wer sich eine gute Klasse erarbeitet hat, kann sie zudem mit einem Rabattschutz vor der Rückstufung bewahren.

Pkw-Skala reicht bis Klasse 35wirksam beim Wohnmobilkein weiterer VorteilKlasse 20SF 0SF 35Eine hohe Pkw-Klasse wirkt beim Wohnmobil meist nur bis Klasse 20.
Pkw-Skala bis Klasse 35wirksamkein VorteilKlasse 20SF 0SF 35Eine hohe Pkw-Klasse wirkt beimWohnmobil meist nur bis Klasse 20.
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Oft vergessen

Warum die Kasko Ihr Gepäck nicht ersetzt

Im Wohnmobil reist schnell viel Wert mit, von der Kaffeemaschine über die Kameratechnik bis zu den E-Bikes am Heckträger. Wird das gestohlen oder beschädigt, kommt die böse Überraschung.

Was die Kasko nicht zahlt

Teil- und Vollkasko leisten nur für das Fahrzeug und seine fest verbaute Einrichtung. Loses Reisegepäck, Campingmöbel, Geschirr und Ihre Technik sind nicht dabei. Bei Markise oder Solaranlage kommt es auf den Tarif an.

Wohin der Inhalt gehört

Für das Inventar gibt es eigene Camping- oder Inhaltslösungen, manche bis zur weltweiten Absicherung. Oft lässt sich ein Teil auch über die Hausratversicherung abbilden. Wir schauen, was sinnvoll und günstiger ist.

Sinnvolle Ergänzungen

Bausteine, die sich oft lohnen

Über den Grundschutz hinaus gibt es Ergänzungen, die zur Reiselust und zur Größe des Fahrzeugs passen. Welche sinnvoll sind, hängt von Nutzung und Reisezielen ab.

Rabattschutz

Gerade beim Wohnmobil wertvoll: Weil die SF-Skala kurz ist und die Rückstufung oft hart ausfällt, bewahrt dieser Baustein Ihre Klasse nach einem selbst verschuldeten Schaden. Er wirkt im laufenden Vertrag.

Schutzbrief

Pannen- und Unfallhilfe, die auch ein großes, schweres Fahrzeug bergen kann, dazu Weiterfahrt, Übernachtung und Rückreise.

Auslands­schaden­schutz

Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland werden Sie so gestellt, als wäre er in Deutschland passiert.

Neupreis­entschädigung

Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Jahren nach dem Kauf gibt es den Neu- oder Kaufpreis statt des niedrigeren Zeitwerts.

Differenz­kasko (GAP)

Wichtig bei Leasing oder Finanzierung: Sie schließt die Lücke zwischen dem Wert, den die Kasko ersetzt, und dem Betrag, den der Vertrag bei Totalschaden oder Diebstahl noch verlangt.

Fest montierte Anbauten

Markise, Solaranlage, Fahrradträger oder Sonderausstattung lassen sich je nach Tarif einschließen. Belege gut aufbewahren.

Nicht sicher, was Sie brauchen? Wir gehen die Bausteine mit Ihnen durch und lassen weg, was sich für Sie nicht lohnt.

Preis verstehen

Was den Beitrag beeinflusst

Beim Wohnmobil wirken einige Stellhebel, die es so beim Auto nicht gibt. Wer sie kennt, kann den Beitrag spürbar senken.

01

Stellplatz und Winter­unterbringung

Ein abschließbarer, geschützter Stellplatz oder eine Halle über den Winter senkt das Risiko und damit oft den Beitrag.

02

Bauart und Material

Ein Dach aus glasfaserverstärktem Kunststoff gilt als hagelrobuster als Aluminium und kann zu Vorzugskonditionen führen. Auch Kastenwagen, Teilintegrierter oder Alkoven werden unterschiedlich bewertet.

03

Saison­kennzeichen

Wer nur in der warmen Jahreszeit reist, meldet das Wohnmobil nur für diese Monate an und spart Beitrag und Steuer. Außerhalb läuft eine Ruheversicherung.

04

Fahrerkreis

Je kleiner der Kreis der Fahrer, desto günstiger. Ein beliebiger Fahrerkreis kostet mehr, ist aber praktisch, wenn das Wohnmobil herumgereicht wird.

05

Selbst­beteiligung

Eine höhere Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den laufenden Beitrag. Wir wägen mit Ihnen ab, was sich rechnet.

Welche Faktoren bei Ihnen am stärksten ins Gewicht fallen, sehen wir uns gerne gemeinsam an. Daraus ergibt sich der passende Tarif.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele

Vier typische Situationen und welcher Baustein dann greift.

Teilkasko

Hagel auf dem Dach

Ein Sommergewitter zieht über den Stellplatz, der Hagel schlägt Dellen in den Aufbau und ein Dachfenster. Die Teilkasko kommt für den Schaden auf.

Inhalt

Einbruch am Stellplatz

Über Nacht wird das Wohnmobil aufgebrochen, die E-Bikes und die Kameratechnik sind weg. Die Kasko ersetzt nur fest Verbautes, für den Inhalt greift die Camping- oder Inhaltslösung.

Teilkasko

Marder am Werk

Ein Marder durchbeißt Leitungen im Motorraum. Die Teilkasko übernimmt den Schaden samt der Folgen, sofern dieser Schutz eingeschlossen ist.

Vollkasko

Schaden beim Rangieren

Beim Einparken übersehen Sie einen Poller und beschädigen die Seitenwand. Diesen selbst verschuldeten Schaden trägt die Vollkasko.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Wohnmobil­versicherung

Der Weg zu uns ist kurz, vieles klären wir vorab, oft ganz ohne Termin im Büro. Und kommt es doch einmal zum Schaden, sind wir vor Ort für Sie erreichbar und begleiten die Abwicklung.

1

Sie melden sich

Per Telefon, WhatsApp oder über das Kontaktformular. Sie sagen uns, was Sie fahren und wie Sie reisen.

2

Wir prüfen Ihre SF-Optionen

Als Mehrfachagentur vergleichen wir mehrere Gesellschaften und rechnen durch, ob Pkw-Klasse, Sondereinstufung oder Neubeginn am günstigsten ist.

3

Sie entscheiden

Wir erklären die Unterschiede in Ruhe und ohne Druck, auch das Kleingedruckte. Sie wählen, was zu Ihnen passt.

4

Wir übernehmen den Papierkram

Anmeldung oder Wechsel, Kündigung des Altvertrags, Sondereinstufung. Den Rest erledigen wir für Sie.

Häufige Fragen

Fragen zur Wohnmobil­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Wohnmobilversicherung am häufigsten gestellt werden.

Kann ich meine Pkw-Schadenfreiheitsklasse auf das Wohnmobil übertragen?

Oft ja, aber viele Gesellschaften werten beim Wohnmobil nur bis zur Klasse 20. Eine hohe Pkw-Einstufung bringt dann nicht den vollen Vorteil. Manchmal ist eine Sondereinstufung günstiger. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.

Eine Sondereinstufung ist nicht automatisch übertragbar. Beim Wechsel bestätigt der alte Versicherer von sich aus meist nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre. Manche Gesellschaften erkennen sie aber an, wenn man das vorab klärt. Dabei helfen wir Ihnen gern, und in vielen Fällen lässt sich die Sondereinstufung dann übernehmen.

Nein. Teil- und Vollkasko leisten nur für das Fahrzeug und fest Verbautes. Loses Inventar, Reisegepäck und Technik sichern Sie über eine eigene Camping- oder Inhaltslösung oder teilweise über die Hausratversicherung ab.

Wenn Sie nur in bestimmten Monaten reisen, ja. Sie sparen Beitrag und Steuer, außerhalb läuft eine Ruheversicherung. Das Fahrzeug sollte in dieser Zeit sicher abgestellt sein.

Bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko meist sinnvoll, auch wegen Vandalismus auf Stellplätzen. Bei älteren Fahrzeugen reicht oft die Teilkasko. Wir wägen das mit Ihnen ab.

Weil der Preis nur die halbe Wahrheit ist. Gedeckelte SF-Klasse, harte Rückstufung, fehlender Inhaltsschutz und Lücken im Ausland zeigt kein Rechner. Wir vergleichen mehrere Gesellschaften und achten genau auf diese Punkte.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob Schadenfreiheitsklasse, Inhaltsschutz oder die passende Kaskostufe, wir nehmen uns Zeit und finden gemeinsam den Schutz, der zu Ihrem Wohnmobil und Ihren Reisen passt.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Erstinformation

Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben

Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg

Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de

Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601

Status

Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Registerangaben

Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info

Beratung und Vergütung

Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.

Beteiligungsklausel

Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.

Außergerichtliche Streitschlichtung:

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
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