Haus & Wohnen

Elementar­versicherung

Starkregen und Hochwasser treffen immer mehr Haushalte, und längst nicht nur am Fluss. Gegen solche Naturgefahren hilft die Elementarversicherung. Sie lässt sich in die Wohngebäude- und in die Hausratversicherung einschließen.

Versicherter Schutz

Was die Elementar­versicherung abdeckt

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung in der Regel schon enthalten. Der Elementarbaustein ergänzt den Schutz um Naturgefahren, die dort fehlen. Üblich sind diese:

  • Überschwemmung

    Wasser, das nach Starkregen oder Hochwasser über Hof, Kellertreppe oder Lichtschacht ins Haus läuft. Das kann auch weit weg von Bach und Fluss passieren.

  • Rückstau

    Überlastet Starkregen die Kanalisation, drückt Abwasser durch Bodenabläufe und Toiletten zurück ins Haus. Viele Bedingungen verlangen dafür eine funktionierende Rückstausicherung.

  • Erdbeben

    Schäden durch naturbedingte Erschütterungen des Bodens. Starke Beben sind in Deutschland selten, schwächere kommen in einigen Regionen regelmäßig vor.

  • Erdrutsch

    Wenn Erd- oder Gesteinsmassen naturbedingt abrutschen oder abstürzen, etwa an einem Hang nach langem Regen.

  • Erdsenkung

    Wenn der Boden über natürlichen Hohlräumen absackt. Bergschäden, wie sie im Saarland vorkommen, zählen nicht dazu. Für sie haftet in der Regel das Bergbauunternehmen.

  • Schneedruck und Lawinen

    Wenn die Last von Schnee oder Eis Dach oder Gebäude beschädigt. Lawinen spielen bei uns kaum eine Rolle, gehören aber zum üblichen Umfang.

Nicht dazu gehört Grundwasser, das von unten durch Boden und Wände drückt, ohne vorher an die Oberfläche zu treten. Einzelne Gefahren lassen sich meist nicht abwählen. Welche genau versichert sind, steht in den Bedingungen Ihres Vertrags.

Der richtige Weg

Elementarschutz für Haus und Hausrat

Einen Elementarschutz für alles gibt es nicht. Gebäude und Inventar werden getrennt versichert: das Haus über die Wohngebäudeversicherung, Möbel und Technik über die Hausratversicherung. Welche Bausteine Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Für das Gebäude

Baustein in der Wohngebäude­versicherung

Versichert Wände, Dach, Estrich, Heizung und alles, was fest eingebaut ist. Der Regelfall ist der Einschluss in Ihren Wohngebäudevertrag: ein Vertrag, eine Regulierung.

Für den Hausrat

Baustein in der Hausrat­versicherung

Versichert Möbel, Kleidung, Technik und alles, was im Keller lagert. Die Gebäudeversicherung zahlt dafür nicht, auch nicht mit Elementarschutz. Der Baustein wird in der Hausratversicherung zusätzlich vereinbart.

Wer was braucht

Eigentümer und Mieter

Wohnen Sie im eigenen Haus, brauchen Sie beide Bausteine. Vermieten Sie, versichern Sie das Gebäude, Ihre Mieter ihren Hausrat. Als Mieter brauchen Sie nur den Baustein in der Hausratversicherung. Bei einer Eigentumswohnung versichert in der Regel die Eigentümergemeinschaft das Gebäude.

Wenn Ihr Versicherer nicht mitspielt: Schließt Ihr bestehender Wohngebäudeversicherer Elementar nicht ein oder nur mit einer teuren Umstellung, können wir Ihnen den Schutz in vielen Fällen auch als eigenen Vertrag anbieten. Ihren bewährten Gebäudevertrag behalten Sie dabei. Das ermöglichen nur wenige Gesellschaften, und es gelten eigene Bedingungen, etwa zu Lage und Vorschäden.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Elementar­schutz ankommt

Was der Schutz kostet und wann er greift, hängt an wenigen Punkten. Diese sechs sollten Sie kennen:

01

Gefährdungsklasse

Versicherer stufen jede Adresse nach dem Hochwasserrisiko ein, meist mit dem System ZÜRS Geo in vier Klassen. Je höher die Klasse, desto teurer der Schutz. In der höchsten Klasse lehnen manche Gesellschaften ab.

02

Rückstau­sicherung

Gegen Rückstau verlangen viele Bedingungen eine funktionierende Rückstausicherung, also eine Rückstauklappe oder Hebeanlage, die regelmäßig gewartet wird. Fehlt sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

03

Selbst­beteiligung

Bei Elementar ist eine Selbstbeteiligung üblich, häufig 10 Prozent des Schadens mit Mindest- und Höchstbetrag, bei manchen Tarifen ein fester Betrag. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.

04

Wartezeit

Elementarschutz beginnt meist erst nach einer Wartezeit, oft einem Monat. Bestand vorher lückenlos Elementarschutz, entfällt sie in der Regel. Abschließen sollten Sie deshalb, bevor das nächste Unwetter angekündigt ist.

05

Vorsorge am Haus

Rückstauklappen, druckwasserdichte Kellerfenster und eine erhöhte Lagerung im Keller senken das Risiko. Manche Versicherer berücksichtigen solche Maßnahmen im Beitrag.

06

Starkregen ohne Überflutung

Dringt Regenwasser über Lichtschacht, Kellertreppe oder Dach ein, ohne dass das Grundstück überflutet ist, gilt das nicht in jedem Tarif als Überschwemmung. Gute Tarife schließen solche Starkregenschäden ausdrücklich ein, manche nur als eigenen Zusatzbaustein.

Persönliche Beratung

Ist Elementar in Ihrem Vertrag enthalten?

Vielen älteren Verträgen fehlt der Elementarschutz, in der Hausratversicherung noch öfter als beim Gebäude. Wir sehen uns Ihre Verträge an und vergleichen Angebote mehrerer Gesellschaften.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele

Vier typische Situationen und worauf es dann ankommt.

Starkregen

Starkregen fern vom Fluss

Ein Gewitter bleibt über dem Ort hängen, das Wasser sammelt sich im Hof und läuft über die Kellertreppe ins Haus. Das ist eine Überschwemmung, auch ohne Bach in der Nähe. Mit Elementarschutz zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel für Estrich, Putz und Heizung.

Rückstau

Rückstau im Keller

Ein Starkregen überlastet die Kanalisation, Abwasser drückt zurück und steht im Keller. Mit Elementarschutz zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel den Schaden am Gebäude, der Grundschutz allein nicht. Voraussetzung ist oft eine funktionierende Rückstausicherung.

Hausrat

Überschwemmung des Inventars

Hochwasser zerstört Möbel und Technik im Erdgeschoss. Für das Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zuständig, für das Inventar braucht es den Elementarbaustein der Hausratversicherung.

Schneedruck

Schneedruck auf dem Dach

Nach tagelangem Schneefall gibt ein Teil des Dachstuhls unter der Last nach. Solche Schäden sind meist über den Elementarbaustein versichert, nicht über die Sturmversicherung.

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.

Zahlen und Fakten

Elementarschutz in Zahlen

Fast jede Adresse in Deutschland lässt sich gegen Naturgefahren versichern. Trotzdem fehlt der Schutz noch in vielen Verträgen, beim Hausrat häufiger als beim Gebäude.

59 %

Wohngebäude mit Elementarschutz im Bundesschnitt

GDV, Datenstand 2025

43 %

Hausratverträge mit Elementarschutz

GDV, Ende 2025

92,4 %

Adressen in der niedrigsten Hochwasser-Gefährdungsklasse

GDV, ZÜRS Geo 2025

88.000

Elementarschäden in der Sachversicherung 2025

GDV, Naturgefahrenbilanz 2025

Im Schadenfall

Was Sie bei Wasser im Keller tun sollten

Bei Überschwemmung und Rückstau zählt jede Stunde. Die eigene Sicherheit geht aber vor.

1

Sicherheit zuerst

Betreten Sie einen überfluteten Keller nicht, solange Strom anliegen könnte. Schalten Sie die Sicherung aus, wenn das gefahrlos geht, und rufen Sie bei Gefahr die Feuerwehr.

2

Fotos machen

Halten Sie Wasserstand und Schäden mit Fotos fest, bevor aufgeräumt wird. Beschädigte Sachen heben Sie auf.

3

Sofort melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich, für das Gebäude und den Hausrat jeweils dem zuständigen Versicherer. Betreuen wir Ihre Verträge, können Sie ihn auch bei uns melden.

4

Trocknung abstimmen

Abpumpen und Notmaßnahmen dürfen sofort erfolgen. Technische Trocknung und größere Reparaturen beauftragen Sie am besten nach Rücksprache mit dem Versicherer.

Häufige Fragen

Fragen zur Elementar­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Elementarversicherung am häufigsten gestellt werden.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden durch Naturgefahren, die die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht abdeckt: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen. Sturm, Hagel und Blitzschlag gehören dagegen zum Grundschutz. Versichert sind Elementarschäden nur über den Elementarbaustein, der zusätzlich vereinbart wird.

Sehr wahrscheinlich ja. Starkregen kann jeden Ort treffen, auch in Hanglage oder auf der Höhe. Dann läuft das Wasser über Hof und Kellertreppe ins Haus. Trotzdem haben bundesweit erst 59 Prozent der Wohngebäude Elementarschutz (GDV, Datenstand 2025), im Saarland 56 Prozent.

In vielen Fällen ja, auch wenn es nicht der Regelfall ist. Üblich ist der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung: ein Vertrag, eine Regulierung. Schließt Ihr Versicherer Elementar nicht oder nur über eine teure Umstellung ein, können wir Ihnen den Schutz oft als eigenen Vertrag anbieten, und Ihr bestehender Gebäudevertrag bleibt. Das ermöglichen nur wenige Gesellschaften, zu eigenen Bedingungen. Wir rechnen beide Wege für Sie durch.

Nicht über die Gebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zahlt für das Gebäude, für Möbel, Technik und Kellerinhalt brauchen Sie den Elementarbaustein in der Hausratversicherung. Ende 2025 hatten laut GDV erst 43 Prozent der Hausratverträge diesen Schutz. Für Mieter ist er der einzige Weg.

In der Regel nur, wenn das Wasser zuvor an die Oberfläche getreten ist. Versichert ist Überschwemmung, also Wasser, das nach Starkregen oder Hochwasser von außen eindringt. Grundwasser, das von unten durch Boden und Wände drückt, ohne an die Oberfläche zu treten, ist meist ausgeschlossen. Diese Grenze klären wir vorab mit Ihnen.

Einen festen Preis gibt es nicht. Der Beitrag hängt vor allem von der Gefährdungsklasse Ihrer Adresse ab, dazu von Bauart, Keller, Versicherungssumme und Selbstbeteiligung. Zwischen den Gesellschaften liegen oft deutliche Unterschiede. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

In den meisten Fällen ja, entweder als Baustein im bestehenden Vertrag oder mit einem Wechsel in einen Tarif, der Elementar enthält. Der Versicherer fragt dabei nach der Lage Ihres Hauses und nach Vorschäden, bei Elementar oft für die letzten zehn Jahre. Ist das Haus noch finanziert, kann für einen Wechsel die Zustimmung der Bank nötig sein.

Bei vielen Versicherern ja, meist einen Monat ab Versicherungsbeginn. Schäden in dieser Zeit sind nicht versichert. Bestand vorher lückenlos Elementarschutz, etwa bei einem Wechsel, entfällt die Wartezeit in der Regel. Wer den Schutz ergänzen möchte, sollte deshalb nicht bis zur nächsten Unwetterwarnung warten.

In den meisten Fällen ja. 92,4 Prozent der Adressen liegen in der niedrigsten Hochwasser-Gefährdungsklasse (GDV, ZÜRS Geo 2025). In den höheren Klassen werden Beitrag und Selbstbeteiligung höher, in der höchsten lehnen manche Gesellschaften ab. Dann lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote besonders.

Beschlossen ist noch nichts. Nach den Eckpunkten von Justiz- und Finanzministerium vom 21. Oktober 2026 soll künftig jede neue Wohngebäudeversicherung Elementarschutz enthalten, bestehende Verträge sollen nach einer Übergangsphase per Gesetz erweitert werden. Für die Hausratversicherung ist das nicht vorgesehen. Was geplant ist, erklären wir im Ratgeber zur Elementarschaden-Pflicht (Stand: November 2026).

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob Gebäude, Hausrat oder beides: Wir prüfen Ihren Elementarschutz, telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg.

So erreichen Sie uns

06841 / 62800
Telefon

0163 / 6280000
WhatsApp

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: November 2026.