Versicherungswissen · Wohngebäudeversicherung
Wert 1914 ermitteln: Rechner nach Wohnfläche und Ausstattung
In der Police steht kein Wert 1914, das Haus ist neu gebaut, gerade gekauft oder geerbt, und der Versicherer fragt nach der Versicherungssumme. Für genau diese Situation gibt es diesen Rechner. Er ermittelt den Wert 1914 nach dem Wertermittlungsbogen, mit dem auch Versicherer rechnen: aus Gebäudeform, Wohnfläche und Ausstattung, Schritt für Schritt in neun kurzen Fragen. Am Ende sehen Sie den Richtwert in Mark und die daraus abgeleitete Versicherungssumme für 2027.
Steht der Wert 1914 bereits in Ihrem Versicherungsschein, brauchen Sie nur die Umrechnung in Euro. Dann ist unser Wert-1914-Umrechner der schnellere Weg.
Rechner
Wert 1914 berechnen
Neun Fragen, etwa zwei Minuten. Sie brauchen nur die Wohnfläche und einen Blick auf Dach, Keller und Ausstattung. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Typische Anlässe
Wann Sie den Wert 1914 brauchen
Der Wert 1914 ist der Neubauwert Ihres Hauses in Preisen des Jahres 1914. Aus ihm leitet die Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme und den Beitrag ab. Meist taucht die Frage danach in einer dieser Situationen auf.
Beim Hauskauf
Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht mit dem Eigentum auf Sie über. Ob die vereinbarte Summe noch zum Haus passt, zeigt der Vergleich mit dem Richtwert, etwa wenn der Vorbesitzer das Dach ausgebaut hat.
Beim Neubau
Für den ersten Vertrag fragt der Versicherer Größe, Ausbau und Ausstattung ab. Mit dem Richtwert wissen Sie vorab, in welcher Größenordnung die Versicherungssumme liegt, und erkennen Angebote, die deutlich darunter bleiben.
Beim Vergleich oder Wechsel
Angebote lassen sich nur auf derselben Grundlage vergleichen. Ein Tarif, der mit einer zu niedrigen Summe rechnet, wirkt günstiger, als er ist.
Nach An- oder Umbau
Dachausbau, Anbau, Wintergarten oder ein ausgebauter Keller erhöhen den Neubauwert. Melden Sie das dem Versicherer nicht unverzüglich, darf er im Schadenfall trotz Unterversicherungsverzicht anteilig kürzen.
Bei alten Policen
In älteren Versicherungsscheinen steht eine „Brandversicherungssumme 1914“ oder ein Wert in Goldmark. Gemeint ist dasselbe. Der Richtwert zeigt, ob die Zahl nach Jahrzehnten noch plausibel ist.
Das Verfahren
So ermitteln Versicherer den Wert 1914
Grundlage ist der Wertermittlungsbogen der Versicherungswirtschaft für Ein- und Zweifamilienhäuser. Er rechnet in vier Schritten, und genau diese vier Schritte geht der Rechner oben mit Ihnen durch.
01
Grundwert je Quadratmeter
Der Bogen ordnet jedem Haus nach Dachform, Geschosszahl und Keller einen Wert zwischen 130 und 190 Mark je Quadratmeter Wohnfläche zu. Ein Haus mit Erd- und Obergeschoss, ausgebautem Dach und Keller steht zum Beispiel bei 150 Mark, ein Bungalow mit Flachdach ohne Keller bei 160 Mark.
02
Zu- und Abschläge für die Ausstattung
Gehobene Ausführung erhöht den Wert je Quadratmeter: Naturschiefer- oder Kupferdach um 4 Mark, Stuck oder Edelholz um 6 Mark, Wärmepumpe, Solaranlage oder Fußbodenheizung um 6 Mark. Einfache Ausführung senkt ihn: PVC-Böden auf Estrich um 3 Mark, einfaches Fensterglas um 3 Mark, Ofenheizung um 4 Mark. Die übliche Ausstattung, also verputztes oder verklinkertes Mauerwerk, Isolierverglasung, Parkett, Teppich oder Fliesen, Bad und Zentralheizung, ist im Grundwert enthalten.
03
Mal Wohnfläche, plus Pauschalen
Der Wert je Quadratmeter wird mit der Wohnfläche aus Erd-, Ober- und Dachgeschoss multipliziert. Zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Kellerräume kommen mit 15 Mark je Quadratmeter dazu, jede Garage, jeder Carport und jeder Stellplatz außerhalb des Hauses mit 700 Mark. Das Ergebnis wird auf volle 100 Mark aufgerundet.
04
Umrechnung in Euro
Wert 1914 mal Baupreisindex geteilt durch 100 ergibt die Versicherungssumme in Euro. Der Baupreisindex für Wohngebäude liegt 2027 bei 2.377,1, im Jahr 2026 waren es 2.263,6. Er beruht auf dem Baupreisindex für Wohngebäude des Statistischen Bundesamts mit Stand Mai des Vorjahres und gilt jeweils ab dem 1. Januar.
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus mit 140 m² und Garage
Erd- und Obergeschoss, geneigtes Dach mit ausgebautem Dachgeschoss, unterkellert, übliche Ausstattung, 140 m² Wohnfläche, eine Garage neben dem Haus.
| Grundwert mit Keller | 150 Mark je m² |
| Zu- und Abschläge: keine | 150 Mark je m² |
| 150 × 140 m² Wohnfläche | 21.000 Mark |
| 1 Garage × 700 Mark | 700 Mark |
| Wert 1914 | 21.700 Mark |
| Versicherungssumme 2027: 21.700 × 2.377,1 ÷ 100 | 515.830,70 € |
Das Beispiel dient der Veranschaulichung. Maßgeblich ist die Ermittlung des Versicherers nach seinen Bedingungen.
Häufigste Fehlerquelle
Was zur Wohnfläche zählt und was nicht
Der Wertermittlungsbogen hat eine eigene Flächendefinition. Sie weicht von der Wohnflächenverordnung ab, die Sie aus dem Kaufvertrag oder der Bauakte kennen. Wer die Zahl aus dem Exposé übernimmt, rechnet deshalb oft zu niedrig.
Zählt mit
- Grundfläche aller Räume in Erd-, Ober- und Dachgeschoss
- Hobbyräume, auch im Keller (dort getrennt mit 15 Mark je Quadratmeter)
- Flächen unter Dachschrägen in voller Größe, ohne die Kürzung der Wohnflächenverordnung
- Flure, Dielen, Abstellräume innerhalb der Wohnung
Zählt nicht mit
- Treppen
- Balkone, Loggien, Terrassen
- Keller- und Speicherräume, die nicht zum Wohnen ausgebaut sind
- Garagen im Haus, Nebengebäude, Carports
Ein Beispiel für den Unterschied: Ein Zimmer unter dem Dach mit 20 Quadratmetern Grundfläche, davon die Hälfte unter der Schräge, zählt nach Wohnflächenverordnung etwa 15 Quadratmeter, für den Wert 1914 aber volle 20. Bei einem ausgebauten Dachgeschoss summiert sich das leicht auf fünf bis zehn Prozent der gesamten Fläche.
Geltungsbereich
Wofür das Verfahren nicht gedacht ist
Der Wertermittlungsbogen nach Wohnfläche gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser mit höchstens zwei Geschossen über dem Keller, massiv oder als Fertighaus mit nicht brennbarer Fassade gebaut, mit hartem Dach aus Ziegel, Beton, Schiefer oder Metall. Fachwerk mit Steinausfachung gehört dazu, Holzhäuser mit Holzfassade, Lehmfachwerk und Reetdächer nicht. Außerdem dürfen Garagen, Balkone und Nebengebäude zusammen höchstens die Hälfte der Wohnfläche ausmachen, sonst ist der Bogen nicht anwendbar und der Versicherer ermittelt die Summe auf anderem Weg. Fällt Ihr Haus heraus, sagt Ihnen der Rechner das sofort. Dafür gibt es drei andere Wege.
Aus den Baukosten zurückrechnen
Kennen Sie die reinen Baukosten des Gebäudes ohne Grundstück, teilen Sie sie durch den Baupreisindex des Baujahres und multiplizieren mit 100. Ein 2015 für 250.000 Euro gebautes Haus kommt so auf rund 19.080 Mark. Die Tabelle mit den Indexwerten seit 2010 steht auf der Umrechner-Seite.
Nach umbautem Raum
Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude rechnen Versicherer mit dem umbauten Raum in Kubikmetern mal einem Kubikmeterwert 1914, der von Bauart und Ausstattung abhängt. Dazu braucht es die Gebäudemaße aus den Bauunterlagen; die Ermittlung übernimmt der Versicherer oder wir mit Ihnen.
Gutachten eines Bausachverständigen
Bei denkmalgeschützten, sehr großen oder ungewöhnlichen Gebäuden ist eine Schätzung durch einen Bausachverständigen der sichere Weg. Ob sie auch als Grundlage für den Unterversicherungsverzicht gilt, regeln die Bedingungen des Versicherers. Einige Gesellschaften erkennen die Schätzung eines anerkannten Sachverständigen dafür ausdrücklich an.
Zwei Modelle
Wert 1914 oder Wohnflächenmodell?
Viele neuere Tarife kommen ganz ohne Wert 1914 aus. Der Beitrag richtet sich dort nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung, eine Versicherungssumme wird nicht vereinbart. Man spricht vom Wohnflächenmodell. Die Allianz zum Beispiel nutzt bei ihrer privaten Wohngebäudeversicherung keinen Wert 1914 mehr, der Beitrag ergibt sich aus Wohnfläche, Ausstattung und weiteren Merkmalen. Richtig angegebene Wohnfläche vorausgesetzt, kann es in diesem Modell keine zu niedrige Versicherungssumme geben, dafür sind die Angaben zur Fläche umso wichtiger.
Den Wert 1914 brauchen Sie trotzdem in drei Fällen. Erstens für bestehende Verträge, denn viele laufende Policen sind Summenverträge nach den Bedingungen VGB 88 bis VGB 2022. Zweitens für den Vergleich: Ein Angebot nach Wohnflächenmodell und eines mit Versicherungssumme lassen sich nur beurteilen, wenn Sie wissen, welcher Neubauwert hinter beiden steht. Drittens für die Frage, ob eine alte Police noch zum Haus passt.
Nicht verwechseln: Das Wohnflächenmodell ist ein Tarifmodell ohne Versicherungssumme. Die Ermittlung nach Wohnfläche und Ausstattung auf dieser Seite ist dagegen der Weg zum Wert 1914, also zur Versicherungssumme. Beide beginnen mit der Wohnfläche, enden aber an verschiedenen Stellen.
Unterversicherung
Warum die richtige Summe im Schadenfall entscheidet
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Neubauwert, kürzt der Versicherer jede Entschädigung im selben Verhältnis, auch bei kleinen Schäden. Die Formel steht in den Bedingungen:
Ein Beispiel: Der Neubauwert eines Hauses liegt bei 400.000 Euro, versichert sind 320.000 Euro. Nach einem Leitungswasserschaden von 20.000 Euro zahlt der Versicherer 16.000 Euro, den Rest tragen Sie selbst. Bei einem Totalschaden fehlen 80.000 Euro.
Davor schützt der Unterversicherungsverzicht. Er gilt, wenn der Versicherer die Versicherungssumme aus Ihren zutreffenden Antragsangaben zu Größe, Ausbau und Ausstattung berechnet hat und Sie spätere wertsteigernde Umbauten unverzüglich gemeldet haben. Dann verzichtet er auf die Kürzung, selbst wenn sich die Summe später als zu niedrig erweist. Genau deshalb ersetzt der Richtwert dieser Seite die Ermittlung durch den Versicherer nicht: Er zeigt Ihnen die Größenordnung, die verbindliche Summe entsteht im Antrag. Und er hilft Ihnen, eine bestehende Police zu prüfen, bevor es darauf ankommt.
Verbindlich ermitteln lassen
Wir ermitteln den Wert 1914 mit dem Verfahren Ihres Versicherers
Schicken Sie uns Wohnfläche, Baujahr und ein paar Angaben zur Ausstattung, gern als Foto der Bauunterlagen per WhatsApp. Als Mehrfachagentur vergleichen wir die Tarife mehrerer Gesellschaften und ermitteln die Versicherungssumme so, dass der Unterversicherungsverzicht gilt. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Fragen zum Wert 1914
Antworten auf die Fragen, die uns zur Ermittlung des Werts 1914 am häufigsten gestellt werden.
Wo finde ich den Wert 1914 meines Hauses?
Im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung, meist als „Wert 1914“, „Versicherungssumme 1914“ oder in alten Policen als „Brandversicherungssumme 1914“. Beim Hauskauf fragen Sie den Verkäufer nach der Police, denn der Vertrag geht auf Sie über. Finden Sie nichts, hilft der Versicherer mit der Vertragsnummer weiter, oder Sie ermitteln den Wert mit dem Rechner oben neu.
Sind Wert 1914, Versicherungssumme 1914 und Brandversicherungssumme 1914 dasselbe?
Ja. Der Wert 1914 ist der Neubauwert des Hauses in Preisen des Jahres 1914. Wird er im Vertrag vereinbart, heißt er Versicherungssumme 1914. Brandversicherungssumme 1914 ist die ältere Bezeichnung aus der Zeit, in der die Gebäudeversicherung vor allem eine Feuerversicherung war.
Wie genau ist der Richtwert aus dem Rechner?
Der Rechner nutzt die verbreitete Standardfassung des Wertermittlungsbogens. Einige Gesellschaften arbeiten mit eigenen, teils höheren Grundwerten je Quadratmeter, deshalb kann die Summe im Antrag abweichen, bei einzelnen Gesellschaften um mehr als zehn Prozent nach oben. Verbindlich ist immer die Ermittlung des Versicherers aus Ihren Antragsangaben. Der Richtwert zeigt Ihnen die Größenordnung und ob eine bestehende Police grob daneben liegt.
Zählt eine Garage im Haus mit?
Eine Garage im Haus gehört zum Gebäude und wird nicht gesondert gerechnet, ihre Fläche zählt auch nicht zur Wohnfläche. Nur freistehende Garagen, Carports und Stellplätze kommen mit 700 Mark je Stück hinzu. Eine Doppelgarage zählt als zwei.
In meinem Vertrag steht ein Wert 2000 statt 1914. Was bedeutet das?
Einige Versicherer rechnen mit dem Preisstand des Jahres 2000 statt 1914. Das Prinzip ist gleich, nur das Basisjahr ist ein anderes, deshalb ist die Zahl deutlich höher. Umrechnen lässt sich das über die Baupreisindizes beider Jahre. Schicken Sie uns die Police, wir rechnen es für Sie um.
Kann ich den Wert 1914 aus den Baukosten berechnen?
Ja, als Plausibilitätsprüfung: reine Baukosten ohne Grundstück geteilt durch den Baupreisindex des Baujahres, mal 100. Für den Unterversicherungsverzicht gilt diese Rechnung aber nur, wenn der Versicherer den Neubauwert eines anderen Jahres als Antragsangabe akzeptiert. Die Indexwerte seit 2010 finden Sie auf der Umrechner-Seite.
Was ändert sich 2027?
Der Baupreisindex für Wohngebäude steigt von 2.263,6 auf 2.377,1, also um 5,0 Prozent. Damit steigt die Versicherungssumme in Euro bei gleichem Wert 1914 um denselben Prozentsatz. Der Beitrag folgt dem Anpassungsfaktor, der 2027 von 27,63 auf 28,95 steigt, rund 4,8 Prozent.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden für Sie die passende Wohngebäudeversicherung.