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Vorsorge

Risiko­lebens­versicherung

Ein Immobilienkredit läuft oft über Jahrzehnte und stützt sich häufig auf zwei Einkommen. Stirbt ein Partner, bleiben die Raten, aber ein Gehalt fehlt. Eine Risikolebensversicherung zahlt dann eine feste Summe, mit der Ihre Familie den Kredit tilgen und im eigenen Zuhause bleiben kann.

Warum absichern

Wenn ein Einkommen fehlt

Die Risikolebensversicherung gehört zu den günstigeren Versicherungen und wird wichtig, sobald andere von Ihrem Einkommen abhängen. In drei Situationen ist sie besonders wertvoll.

Kredit fürs Zuhause

Die Raten laufen weiter, auch wenn ein Einkommen wegfällt. Ohne Absicherung droht im schlimmsten Fall der Verkauf der Immobilie.

Familie mit Kindern

Kinder brauchen über viele Jahre Unterhalt. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente deckt davon meist nur einen Teil.

Paare ohne Trauschein

Unverheiratete Partner erhalten keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente und erben ohne Testament nichts. Hier ist die Risikolebensversicherung oft die wichtigste Absicherung.

So funktioniert es

Die Risiko­lebens­versicherung im Überblick

Sie vereinbaren eine Versicherungssumme und eine Laufzeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, zahlt der Versicherer die Summe an die Person, die Sie bestimmt haben. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, endet der Schutz ohne Auszahlung. Genau deshalb ist er so günstig.

Feste Laufzeit

Die Laufzeit richtet sich danach, wie lange Ihre Familie oder Ihr Kredit Schutz braucht, etwa bis zur letzten Rate oder bis die Kinder auf eigenen Beinen stehen.

Konstante oder fallende Summe

Die Summe bleibt gleich oder sinkt mit den Jahren, passend zu einem Kredit, der Rate für Rate getilgt wird.

Bezugsrecht

Sie bestimmen, wer das Geld bekommt. Ist eine Person namentlich als bezugsberechtigt eingetragen, fällt die Leistung nicht in den Nachlass und wird ohne Erbschein ausgezahlt.

Beitrag nach Risiko

Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus. Als Nichtraucher gilt je nach Versicherer, wer seit mindestens zwölf Monaten, teils auch länger, nicht geraucht hat.

Keine Einkommen­steuer

Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt davon ab, wer den Vertrag abschließt und wer das Geld erhält. Mehr dazu weiter unten bei den Lösungen für Paare.

Kredit absichern

Die Summe passend zur Restschuld

Bei einem üblichen Immobilienkredit mit laufender Tilgung sinkt die Restschuld mit jeder Rate. Eine Versicherungssumme, die im gleichen Takt fällt, kostet deutlich weniger als eine gleichbleibende. Das gilt ebenso für ein Bauspardarlehen oder einen größeren Ratenkredit. Manche Banken verlangen eine Risikolebensversicherung als zusätzliche Sicherheit, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.

Restschuld und annuitätisch fallende Summekonstante Summe
300.000 € konstant
Jahr 0Jahr 5Jahr 10Jahr 15Jahr 20Jahr 25Jahr 30

Beispiel: Annuitätendarlehen über 300.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit, 3,5 Prozent Zins. Die Restschuld sinkt anfangs langsam, weil die Raten zunächst vor allem aus Zinsen bestehen.

Fallende Summe

Ideal, wenn es vor allem um den Kredit geht. Die Summe sinkt linear oder annuitätisch. Zu einem Annuitätendarlehen passt die annuitätische Variante, denn eine linear fallende Summe sinkt anfangs schneller als die Restschuld. Wichtig ist, dass die Summe die Restschuld zu jedem Zeitpunkt abdeckt.

Konstante Summe

Sinnvoll, wenn neben dem Kredit auch die Familie versorgt sein soll. Eine verbreitete Faustregel ist das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen plus Restschuld. Auch zu einem tilgungsfreien Vorausdarlehen mit Bausparvertrag passt eine konstante Summe, weil die Schuld dort bis zur Zuteilung gleich hoch bleibt. Beide Varianten lassen sich kombinieren.

Wird die Leistung an die Bank abgetreten, erhält sie in der Regel nur die offene Restschuld. Was darüber hinausgeht, bekommen die Bezugsberechtigten.

Persönliche Beratung

Wir rechnen Ihren Bedarf durch

Wie hoch die Summe sein sollte, ob fallend oder konstant, einzeln oder über Kreuz: Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und finden die Lösung, die zu Ihrem Kredit und Ihrer Familie passt.

Für Paare

Den Partner richtig absichern

Für Paare gibt es drei Wege. Welcher am besten passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie verheiratet sind. Bei der Erbschaftsteuer haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, unverheiratete Partner nur 20.000 Euro. Was darüber liegt, wird bei ihnen mit mindestens 30 Prozent besteuert. Ein Beispiel: Erhält eine unverheiratete Partnerin 300.000 Euro aus dem Vertrag ihres verstorbenen Partners, bleiben nach Abzug des Freibetrags 280.000 Euro steuerpflichtig. Bei 30 Prozent sind das 84.000 Euro Erbschaftsteuer.

Vertrag 1
Abschluss und BeiträgePartner A
Versichertes LebenPartner B
Leistung anPartner A
Vertrag 2
Abschluss und BeiträgePartner B
Versichertes LebenPartner A
Leistung anPartner B

Jeder erhält die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Dadurch fällt in aller Regel keine Erbschaftsteuer an.

Unsere Empfehlung für Unverheiratete

Über Kreuz

Jeder Partner versichert das Leben des anderen, zahlt die Beiträge vom eigenen Konto und ist selbst bezugsberechtigt. So bleibt die Auszahlung in aller Regel erbschaftsteuerfrei.

Ein Vertrag für zwei

Verbundene Leben

Meist etwas günstiger als zwei Verträge, zahlt aber nur einmal beim ersten Todesfall und endet dann. Nach einer Trennung lässt sich der Vertrag nicht aufteilen. Für unverheiratete Paare ist er steuerlich ungünstiger als die Über-Kreuz-Lösung.

Klassisch

Zwei Einzel­verträge

Jeder versichert sich selbst und setzt den Partner als Bezugsberechtigten ein. Das ist flexibel, bei unverheirateten Paaren greift aber schnell die Erbschaftsteuer.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Vertrag ankommt

Die Unterschiede zwischen guten und schwachen Tarifen zeigen sich oft erst im Kleingedruckten. Auf diese fünf Punkte sollten Sie achten:

01

Laufzeit

Beim Kredit sollte sie bis zur vollständigen Tilgung reichen, nicht nur bis zum Ende der Zinsbindung. Kündigen können Sie jederzeit, verlängern ohne neue Gesundheitsprüfung nur, wenn der Tarif eine Verlängerungsoption enthält.

02

Nach­versicherungs­garantie

Bei Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie lässt sich die Summe in guten Tarifen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, meist innerhalb von sechs Monaten nach dem Ereignis.

03

Gesundheits­fragen

Beantworten Sie alle Fragen vollständig und ehrlich. Je nach Verschulden kann der Versicherer bei falschen Angaben zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen. Das gilt bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei vorsätzlich oder arglistig falschen Angaben bis zu zehn Jahre. Im schlimmsten Fall gibt es keine Leistung.

04

Raucher­status

Raucher zahlen deutlich mehr, nicht selten das Doppelte. Wer aufhört, kann bei manchen Versicherern nach einer rauchfreien Zeit in den Nichtrauchertarif wechseln, bei anderen nur über einen neuen Vertrag.

05

Bezugsrecht

Legen Sie fest, wer das Geld bekommt, und passen Sie das Bezugsrecht an, wenn sich Ihr Leben ändert, etwa nach einer Trennung oder Heirat.

So läuft es ab

In vier Schritten zum passenden Schutz

Am besten planen Sie die Absicherung, bevor der Kreditvertrag unterschrieben ist. Dann steht der Schutz ab der ersten Rate.

1

Bedarf klären

Kredithöhe, Laufzeit, Einkommen und wer abgesichert werden soll.

2

Gestaltung wählen

Fallend oder konstant, einzeln, verbunden oder über Kreuz.

3

Tarife vergleichen

Wir stellen passende Tarife gegenüber und begleiten Sie durch die Gesundheitsfragen.

4

Vertrag abschließen

Sie erhalten die Police, die Sie bei Bedarf auch Ihrer Bank vorlegen können.

Häufige Fragen

Fragen zur Risiko­lebens­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Risikolebensversicherung am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Risiko­lebens­versicherung?

Der Beitrag hängt vor allem von Alter, Gesundheit, Beruf, Raucherstatus, Laufzeit und Versicherungssumme ab. Für junge, gesunde Nichtraucher ist der Schutz oft schon für wenige Euro im Monat zu haben, eine fallende Summe senkt den Beitrag zusätzlich. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, manche Banken verlangen sie aber als zusätzliche Sicherheit. Sinnvoll ist sie immer dann, wenn Ihr Partner oder Ihre Familie die Raten ohne Ihr Einkommen nicht tragen könnte.

Bei Ehepaaren reicht der Freibetrag von 500.000 Euro meist aus. Über Kreuz kann trotzdem sinnvoll sein, wenn hohe Summen oder weiteres Vermögen hinzukommen. Für unverheiratete Paare ist sie in der Regel die bessere Wahl.

Ja. Liegt die Versicherungssumme über den gewöhnlichen Beerdigungskosten, verlangt das Versicherungsvertragsgesetz die schriftliche Einwilligung der versicherten Person. Bei einer Risikolebensversicherung ist das praktisch immer der Fall. Die Gesundheitsfragen beziehen sich ebenfalls auf die versicherte Person.

Bei Einzelverträgen passen Sie einfach das Bezugsrecht an. Über-Kreuz-Verträge lassen sich mit Zustimmung beider Partner so umstellen, dass jeder wieder sein eigenes Leben versichert. Ein Vertrag auf verbundene Leben lässt sich dagegen nicht aufteilen.

Oft ja, eventuell mit einem Beitragszuschlag. Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich vorab klären, zu welchen Bedingungen verschiedene Versicherer Sie annehmen würden, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Die Kapitallebensversicherung verbindet Todesfallschutz mit einem Sparvertrag und ist deshalb deutlich teurer. Die Sterbegeldversicherung läuft lebenslang und deckt gezielt kleinere Summen für die Bestattung. Die Risikolebensversicherung sichert dagegen über eine feste Laufzeit hohe Summen ab, etwa für einen Kredit oder die Familie.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg, gern auch gemeinsam mit Ihrem Partner: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, auch keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.