Versicherungswissen
KFZ-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November 2026
Bei den meisten KFZ-Versicherungen muss die Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer angekommen sein. Am 1. Januar 2027 beginnt dann der neue Vertrag. Verpassen Sie den Termin, gibt es oft noch eine zweite Chance: Hebt Ihr Versicherer den Beitrag an, dürfen Sie in der Regel auch danach noch kündigen. Hier lesen Sie, welcher Termin für Ihren Vertrag gilt und worauf es beim Wechsel ankommt.
Stand: Oktober 2026 · Lesedauer rund 12 Minuten
Der Stichtag
Kündigungsfrist: Warum der 30. November zählt
Die meisten KFZ-Versicherungen laufen ein Kalenderjahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres, wenn niemand kündigt. Kündigen können Sie zum Ende des Versicherungsjahres, und die Kündigung muss spätestens einen Monat vorher beim Versicherer sein. Daraus ergibt sich der bekannte Stichtag: Für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 muss Ihre Kündigung bis zum 30. November 2026 angekommen sein.
Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. In diesem Jahr fällt der 30. November auf einen Montag. Wer per Post kündigt, sollte den Brief deshalb spätestens Mitte der Woche davor abschicken. Eine E-Mail genügt bei den meisten Verträgen, ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass Sie den rechtzeitigen Eingang im Zweifel belegen können, etwa durch eine Eingangsbestätigung.
Nicht jeder Vertrag endet allerdings am 31. Dezember. Bei manchen Gesellschaften läuft das Versicherungsjahr in neueren Tarifen genau ein Jahr ab Vertragsbeginn. Dann liegt auch der Stichtag woanders, nämlich einen Monat vor dem Ablaufdatum in Ihrem Versicherungsschein. Für alle Verträge, die zum Jahresende enden, sieht der Zeitplan so aus:
Beispiel für einen Vertrag mit Ablauf zum 31. Dezember. Bei einer Beitragserhöhung beginnt die Monatsfrist mit dem Tag, an dem die Mitteilung bei Ihnen ankommt.
Beispiel für einen Vertrag mit Ablauf zum 31. Dezember. Bei einer Beitragserhöhung beginnt die Monatsfrist mit dem Tag, an dem die Mitteilung bei Ihnen ankommt.
Termin verpasst: Was dann passiert
Kommt die Kündigung zu spät, verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr. Ganz vorbei ist die Chance auf einen Wechsel damit aber nicht. Steigt der Beitrag in der Rechnung für das neue Jahr, beginnt mit ihrem Eingang eine eigene Frist von einem Monat, auch über den 30. November hinaus. Wann dieses Sonderkündigungsrecht besteht und wann nicht, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Die zweite Chance
Sonderkündigungsrecht: Wechseln nach dem Stichtag
Auf die Frist zum Jahresende kommt es nicht in jedem Fall an. Bei bestimmten Anlässen dürfen Sie außerhalb der Reihe kündigen, und dann gilt eine eigene Frist.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem in zwei Situationen: wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht und wenn er einen Schaden reguliert hat. Steigt der Beitrag dagegen wegen Ihrer eigenen Daten, bleibt es beim regulären Termin. An dieser Unterscheidung hängt meistens, ob ein Wechsel im Dezember noch möglich ist.
Der Versicherer erhöht den Beitrag. Das kann eine Tariferhöhung sein oder eine höhere Typ- oder Regionalklasse. In allen drei Fällen dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, gerechnet ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei Ihnen ankommt. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der höhere Beitrag gelten würde, in der Regel also zum 1. Januar. Ändern sich mehrere Werte gleichzeitig, zählt das Ergebnis: Gleicht eine bessere Regionalklasse die höhere Typklasse aus, entsteht kein Kündigungsrecht.
Der Beitrag steigt wegen Ihrer eigenen Daten. Nach einem Unfall werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, nach einem Umzug gilt eine andere Regionalklasse, oder Sie fahren mehr Kilometer als vereinbart. Solche Änderungen sind im Vertrag bereits angelegt und lösen kein Sonderkündigungsrecht aus.
Ein Schaden wurde reguliert. Nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen. Sie haben dafür einen Monat Zeit, nachdem die Regulierung abgeschlossen ist, und bestimmen selbst, ob die Kündigung sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres wirkt. Die Rückstufung nehmen Sie allerdings mit, denn der neue Versicherer erfährt von dem Schaden.
Sie verkaufen Ihr Auto oder kaufen ein neues. Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über, und der kann ihn innerhalb eines Monats kündigen. Für das neue Auto brauchen Sie kein Sonderkündigungsrecht: Sie versichern es bei der Gesellschaft Ihrer Wahl und nehmen Ihre Schadenfreiheitsklasse mit, wenn es das alte Auto ersetzt.
So prüfen Sie
Was Ihre Beitragsrechnung verrät
Die Rechnung für 2027 enthält fast alles, was Sie für die Entscheidung brauchen. Legen Sie die Rechnung des Vorjahres daneben und vergleichen Sie vier Angaben.
Schadenfreiheitsklasse gesunken?
Sie steht getrennt für Haftpflicht und Vollkasko. Nach jedem schadenfreien Jahr steigt sie, und Ihr Beitrag sinkt. Ist sie gefallen, wurden Sie nach einem Schaden zurückgestuft. Das erklärt die Erhöhung, ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Typklasse gestiegen?
Die Einstufung Ihres Automodells, für jede Versicherungsart eine eigene Zahl. Eine höhere Typklasse macht den Beitrag teurer. Steigt er dadurch, dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen.
Regionalklasse gestiegen?
Sie richtet sich nach dem Zulassungsbezirk, also nach Ihrem Wohnort, nicht nach dem Unfallort. Hat der GDV Ihren Bezirk höher eingestuft und steigt Ihr Beitrag, gilt dasselbe wie bei der Typklasse. Nach einem Umzug dagegen nicht.
Kündigungshinweis vorhanden?
Erhöht der Versicherer den Beitrag, muss er Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Suchen Sie danach im Anschreiben und auf den Folgeseiten, nicht nur bei den Zahlen.
Hat sich nur die Schadenfreiheitsklasse verschlechtert, ist die Erhöhung im Vertrag angelegt. Sind Typ- oder Regionalklasse gestiegen oder ist der Beitrag bei gleichen Klassen höher, geht die Erhöhung auf den Versicherer zurück. Dann läuft ab Eingang der Rechnung Ihre Monatsfrist.
Typ- und Regionalklasse selbst nachschlagen
Beide Werte veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einmal im Jahr. Ihre Typklasse finden Sie über die Typklassenabfrage des GDV. Dafür brauchen Sie die Herstellernummer und die Typschlüsselnummer aus den Feldern 2.1 und 2.2 Ihres Fahrzeugscheins. Die Regionalklassen lassen sich ebenfalls nach Zulassungsbezirk abfragen. Für die Versicherer sind beide Statistiken eine Empfehlung und keine Pflicht, die meisten orientieren sich aber daran.
Was sich für 2027 ändert
Die neuen Typklassen hat der GDV Ende September 2026 veröffentlicht. In der Haftpflicht erhalten rund 12,4 Millionen Autos eine neue Einstufung, 7,4 Millionen davon eine höhere und 5,1 Millionen eine niedrigere. In der Teil- und Vollkasko überwiegen die Herabstufungen deutlich. Bei den Regionalklassen, veröffentlicht am 9. September, verbessern sich 5,2 Millionen Autofahrende, für 4,8 Millionen wird die Einstufung schlechter. Für die große Mehrheit bleibt beides unverändert. Bestehende Verträge stellen die Versicherer meist zum 1. Januar 2027 um.
Und der Markt insgesamt? In den Jahren 2023 und 2024 haben die KFZ-Versicherer zusammen rund fünf Milliarden Euro Verlust gemacht und die Beiträge danach kräftig angehoben. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, die meisten Gesellschaften verdienen in der Sparte wieder Geld. Die Reparaturkosten steigen allerdings weiter schneller als die allgemeinen Preise. Ob Ihr Beitrag 2027 steigt, hängt deshalb vor allem an Ihrem Versicherer, Ihrem Auto und Ihrem Wohnort.
Fristen-Check
Bis wann können Sie wechseln?
Fünf Situationen decken fast jeden Fall ab. Klappen Sie den auf, der zu Ihrem Vertrag passt.
1Ihr Vertrag endet am 31. DezemberStichtag 30. November
- Daran erkennen Sie es
- Im Versicherungsschein steht als Hauptfälligkeit der 1. Januar. Das ist bei den meisten Verträgen so.
- Was gilt
- Ihre Kündigung muss spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer angekommen sein. Der neue Vertrag beginnt dann am 1. Januar 2027.
- Ihr nächster Schritt
- Holen Sie Angebote früh genug ein und schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen. So entsteht zum Jahreswechsel keine Lücke.
2Ihr Beitrag steigt durch Tarif, Typ- oder RegionalklasseSonderkündigungsrecht
- Daran erkennen Sie es
- Typ- oder Regionalklasse sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen, oder der Beitrag ist bei gleichen Klassen höher. Im Anschreiben steht ein Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht.
- Was gilt
- Sie können innerhalb eines Monats ab Eingang der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30. November. Kommt die Rechnung zum Beispiel am 23. November an, haben Sie bis zum 23. Dezember Zeit. Die Kündigung wirkt dann zum 1. Januar, also zu dem Tag, an dem der höhere Beitrag gelten würde.
- Ihr nächster Schritt
- Nutzen Sie den Monat für einen Vergleich. Ist ein anderes Angebot besser, schließen Sie es ab und kündigen innerhalb der Frist.
3Ihr Beitrag steigt nach einem Schaden oder UmzugKein Sonderkündigungsrecht
- Daran erkennen Sie es
- Die Schadenfreiheitsklasse ist gesunken, oder nach einem Umzug gilt eine andere Regionalklasse. Tarif und Typklasse sind unverändert.
- Was gilt
- Diese Erhöhung löst kein Sonderkündigungsrecht aus, es bleibt beim 30. November. Hat Ihr Versicherer in diesem Jahr einen Schaden reguliert, gibt es zusätzlich ein Kündigungsrecht von einem Monat nach Abschluss der Regulierung.
- Ihr nächster Schritt
- Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, denn die Gesellschaften stufen nach einem Schaden unterschiedlich stark zurück. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, dem Versicherer den Betrag zu erstatten und so die Rückstufung zu vermeiden.
4Ihr Versicherungsjahr endet zu einem anderen TerminEigener Stichtag
- Daran erkennen Sie es
- Im Versicherungsschein steht ein anderes Datum als Hauptfälligkeit, häufig der Tag, an dem der Vertrag begonnen hat.
- Was gilt
- Die Kündigung muss einen Monat vor diesem Datum beim Versicherer sein. Der 30. November spielt für Sie keine Rolle.
- Ihr nächster Schritt
- Notieren Sie sich den Termin jetzt. Steigt Ihr Beitrag zur nächsten Hauptfälligkeit, gilt auch für Sie die Monatsfrist ab Eingang der Mitteilung.
5Sie wechseln das AutoFreie Wahl
- Daran erkennen Sie es
- Sie kaufen ein anderes Auto, das Ihr bisheriges ersetzt.
- Was gilt
- Das neue Auto versichern Sie bei der Gesellschaft Ihrer Wahl, von dort kommt auch die eVB-Nummer für die Zulassung. Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie mit. Der Vertrag für das verkaufte Auto geht auf den Käufer über, den Verkauf melden Sie Ihrem bisherigen Versicherer.
- Ihr nächster Schritt
- Holen Sie das Angebot ein, bevor Sie den Termin bei der Zulassungsstelle machen. Dann liegt die eVB-Nummer rechtzeitig vor.
Ihre Region
Regionalklassen 2027 rund um Homburg
Die Regionalklasse hängt am Zulassungsbezirk, also an Ihrem Wohnort. Im Saarpfalz-Kreis bleibt für 2027 alles beim Alten, in der Nachbarschaft bewegt sich dagegen einiges. So stuft der GDV die Bezirke in unserer Region ein.
Homburg
Saarpfalz-Kreis, Saarland
Sankt Ingbert
Saarpfalz-Kreis, Saarland
Neunkirchen
Saarland
Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
Pirmasens
Rheinland-Pfalz
Landkreis Kusel
Rheinland-Pfalz
Wohnen Sie in Sankt Ingbert oder Pirmasens, lohnt der genaue Blick auf die neue Rechnung: Steigt Ihr Beitrag durch die höhere Regionalklasse, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Automatisch teurer wird es allerdings nicht, denn jeder Versicherer entscheidet selbst, ob und wie er die neue Einstufung übernimmt.
Je niedriger die Klasse, desto günstiger. Die Skalen reichen in der Haftpflicht von 1 bis 12, in der Teilkasko von 1 bis 16 und in der Vollkasko von 1 bis 9. „+1“ steht für eine Klasse höher als 2026, „−1“ für eine Klasse niedriger. Sankt Ingbert führt der GDV als eigenen Zulassungsbezirk. Unverändert bleiben auch Saarbrücken und der Landkreis Südwestpfalz. Quelle: GDV-Regionalstatistik 2027, veröffentlicht am 9. September 2026.
Richtig wechseln
In fünf Schritten zur neuen KFZ-Versicherung
Der Wechsel ist schnell erledigt, wenn die Reihenfolge stimmt. Die wichtigste Regel: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen.
Unterlagen bereitlegen
Sie brauchen die aktuelle Beitragsrechnung mit Ihren Schadenfreiheitsklassen und den Fahrzeugschein. Notieren Sie auch die Schäden der letzten Jahre, denn die erfährt der neue Versicherer ohnehin.
Angebote vergleichen
Vergleichen Sie nur Angebote mit gleichem Schutz und gleicher Selbstbeteiligung. Sonst ist der günstigere Preis oft nur weniger Leistung.
Neuen Vertrag abschließen
Wählen Sie als Beginn den 1. Januar oder den Ablauf Ihres bisherigen Vertrags. Die neue Gesellschaft fragt Ihre Schadenfreiheitsklasse beim bisherigen Versicherer ab.
Rechtzeitig kündigen
Bis zum 30. November, bei einer Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung. Heben Sie den Nachweis auf, dass die Kündigung angekommen ist.
Einstufung prüfen
Vergleichen Sie im neuen Versicherungsschein die Schadenfreiheitsklasse mit Ihrer letzten Rechnung. Weicht sie ab, klären Sie das sofort, sonst droht später eine Nachberechnung.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Der Preis allein sagt wenig. Zwei Tarife mit ähnlichem Beitrag können sich im Schadenfall deutlich unterscheiden, etwa beim Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, bei Wildunfällen mit Tieren aller Art statt nur mit Haarwild oder bei Marderbissen mit Folgeschäden. Werkstattbindung und Selbstbeteiligung senken den Beitrag, verändern aber auch, was Sie im Ernstfall bekommen. Welche Bausteine es gibt und was sie leisten, zeigt unsere Seite zur Autoversicherung.
Zwei Dinge werden beim Wechsel oft übersehen. Ein Rabattschutz gilt nur beim bisherigen Versicherer: Der neue erfährt von jedem Schaden und stuft Sie so ein, als hätte es den Schutz nie gegeben. Ähnlich ist es bei Sondereinstufungen, etwa für einen Zweitwagen oder für junge Fahrer über die Eltern. Sie werden dem neuen Versicherer nicht automatisch mitgeteilt, und nicht jede Gesellschaft erkennt sie an. Wie solche Einstufungen funktionieren, erklärt unser Ratgeber zur Autoversicherung für Fahranfänger.
Kostenlos
Was Ihr Auto woanders kosten würde
Schicken Sie uns Ihre aktuelle Beitragsrechnung und ein Foto vom Fahrzeugschein. Wir holen Vergleichsangebote ein und achten darauf, dass Schadenfreiheitsklasse und Sondereinstufungen richtig übernommen werden. Als Mehrfachagentur arbeiten wir mit mehreren Gesellschaften zusammen. Damit alles vor dem Stichtag steht, melden Sie sich am besten bis Mitte November. Das kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
Ihre Fragen
Häufige Fragen zum KFZ-Wechsel
Antworten auf die Fragen, die uns zu Fristen, Kündigung und Wechsel am häufigsten gestellt werden.
Bis wann muss ich meine KFZ-Versicherung 2026 kündigen?
Bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, muss die Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer angekommen sein. Es zählt der Eingang, nicht das Absendedatum. Endet Ihr Versicherungsjahr zu einem anderen Termin, liegt der Stichtag einen Monat davor.
Kann ich die KFZ-Versicherung im Dezember noch wechseln?
Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Der häufigste Fall ist eine Beitragserhöhung durch den Versicherer, etwa über den Tarif oder eine höhere Typ- oder Regionalklasse. Dann haben Sie einen Monat ab Eingang der Mitteilung Zeit, und die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Erhöhung. Ohne Sonderkündigungsrecht verlängert sich der Vertrag nach dem 30. November um ein Jahr.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Bei den meisten Verträgen ja, ein Einschreiben ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist der Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist, zum Beispiel über eine Eingangsbestätigung. Geben Sie Versicherungsnummer und Kennzeichen an, dann lässt sich die Kündigung eindeutig zuordnen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Typklasse steigt?
Ja, sofern Ihr Beitrag dadurch steigt. Das gilt genauso für eine höhere Regionalklasse und für eine Tariferhöhung. Heben sich mehrere Änderungen gegenseitig auf, etwa eine höhere Typklasse und eine bessere Regionalklasse, entsteht kein Kündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Eingang der Mitteilung.
Kann ich nach einem Unfall die Versicherung wechseln?
Ja. Nach einem regulierten Schaden haben Sie sogar ein eigenes Kündigungsrecht: einen Monat ab Abschluss der Regulierung. In der Schadenfreiheitsklasse werden Sie trotzdem zurückgestuft, denn der neue Versicherer erfährt von dem Schaden. Bei kleineren Schäden kann es sich lohnen, dem Versicherer den Betrag zu erstatten. Dann entfällt die Rückstufung.
Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit zum neuen Versicherer?
Ja, die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen, und der neue Versicherer fragt sie beim bisherigen ab. Ein Rabattschutz geht dabei nicht mit, Sondereinstufungen etwa für einen Zweitwagen werden nicht automatisch übernommen. Prüfen Sie deshalb vor dem Wechsel, mit welcher Klasse Sie beim neuen Versicherer tatsächlich starten.
Muss ich für den Wechsel zur Zulassungsstelle?
Nein. Die neue Gesellschaft übermittelt die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsstelle. Achten Sie nur darauf, dass die Fahrzeugdaten im Antrag genau mit dem Fahrzeugschein übereinstimmen, sonst kann die Übermittlung scheitern.
Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät ankommt?
Dann läuft Ihr bisheriger Vertrag ein weiteres Jahr. Haben Sie schon einen neuen Vertrag abgeschlossen, sprechen Sie sofort mit der neuen Gesellschaft. Und schauen Sie in die Beitragsrechnung: Steigt der Beitrag, haben Sie über das Sonderkündigungsrecht vielleicht doch noch einen Weg.
Wird die KFZ-Versicherung 2027 teurer?
Pauschal lässt sich das nicht sagen. Nach zwei Jahren mit kräftigen Erhöhungen hat sich der Markt beruhigt, die Reparaturkosten steigen aber weiter. Für Ihren Beitrag zählen vor allem Ihr Versicherer, die neue Typklasse Ihres Autos und die Regionalklasse Ihres Wohnorts. Ein Vergleich zeigt schnell, ob Ihr Beitrag noch im üblichen Rahmen liegt.
Wann gelten die neuen Typ- und Regionalklassen 2027?
Veröffentlicht hat der GDV die Regionalklassen am 9. September 2026 und die Typklassen Ende September. Für bestehende Verträge gelten sie in der Regel ab dem nächsten Versicherungsjahr, meist also ab 1. Januar 2027. Bei neuen Verträgen können die Versicherer sie sofort verwenden.
Hinweis
Dieser Beitrag informiert und gibt den Stand von Oktober 2026 wieder. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Prüfung Ihres konkreten Vertrags. Maßgeblich sind immer die Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen, sowie die Angaben in Ihrem Versicherungsschein. Die Typ- und Regionalklassen des GDV sind für die Versicherer unverbindlich. Läuft für Sie gerade eine Frist, sprechen Sie uns an. Für die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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