Ratgeber Wohngebäude

Elementarschaden-Pflicht: Was jetzt geplant ist

Seit über 20 Jahren wird nach fast jedem großen Hochwasser über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung gestritten. Am 21. Oktober 2026 haben Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium nun Eckpunkte vorgelegt, die den Schutz vor Überschwemmung und Starkregen zum Normalfall in der Wohngebäudeversicherung machen sollen. Hier lesen Sie, was geplant ist, was noch offen ist und was Sie als Eigentümer schon heute tun können.

Stand: 4. November 2026

Das Wichtigste in Kürze

Kommt die Pflicht zur Elementar­versicherung?

Noch gibt es kein Gesetz. Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium haben am 21. Oktober 2026 ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Danach soll jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung automatisch auch Elementarschäden abdecken, also Schäden durch Überschwemmung einschließlich Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Bestehende Verträge sollen nach einer einjährigen Übergangsphase zu einem Stichtag umgestellt werden.

Eine Versicherungspflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht ist das nicht. Eine Pflicht, überhaupt eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, sehen die Eckpunkte nicht vor. Geregelt werden soll der Inhalt des Vertrags: Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, hätte künftig auch Elementarschutz. Ob Eigentümer statt des Standardschutzes eine günstigere Mindestversicherung mit sehr hohem Selbstbehalt wählen dürfen, prüft die Regierung noch. Ganz ohne Elementarschutz bliebe aber auch dann kein Vertrag.

Noch kein GesetzEckpunkte vom 21.10.2026Stellungnahmen bis 02.12.2026Erster Gesetzentwurf laut GDV für Anfang 2027 in Aussicht gestellt

Begriffe klar trennen

Pflicht ist nicht gleich Pflicht

In der Debatte laufen drei sehr verschiedene Modelle unter demselben Schlagwort. Die Unterschiede entscheiden darüber, ob Sie den Schutz ablehnen könnten.

Modell 1

Versicherungs­pflicht für Eigentümer

Was heißt das?
Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes muss Elementarschutz haben, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht.
Ablehnen möglich?
Nein.
Wer will das?
Die Bundesländer. Der Bundesrat hat es 2023 und 2024 gefordert, die Ministerpräsidenten zuletzt im Juni 2026. Auch der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hält sie für den wirksamsten Weg.
Stand
In den Eckpunkten nicht vorgesehen.

Modell 2

Angebots­pflicht mit Opt-out

Was heißt das?
Bei neuen Verträgen müssen Versicherer Elementarschutz mit anbieten, Kunden können ihn abwählen. Bei bestehenden Verträgen müssen die Versicherer nur ein Angebot machen.
Ablehnen möglich?
Ja, vollständig.
Wer will das?
Vorgeschlagen 2024 von der damaligen Bundesregierung, federführend war Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Versicherer werben für eine Variante: Elementarschutz als Standard, den Kunden ganz abwählen können.
Stand
Von den Ländern nicht mitgetragen und in dieser Form nicht Teil der Eckpunkte.
Aktueller Plan

Modell 3

Pflicht­bestandteil der Wohn­gebäude­versicherung

Was heißt das?
Jede Wohngebäudeversicherung soll Elementarschutz enthalten müssen. Neue Verträge ab Geltung der neuen Regeln, bestehende ab einem Stichtag.
Ablehnen möglich?
Höchstens teilweise. Geprüft wird nur ein Wechsel in eine Mindestversicherung mit hohem Selbstbehalt. Ganz ohne Elementarschutz soll kein Vertrag bleiben.
Wer will das?
Union und SPD im Koalitionsvertrag 2025, ausgearbeitet in den Eckpunkten vom 21. Oktober 2026.
Stand
Eckpunktepapier, noch kein Gesetz.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, gibt es in Deutschland nicht. Bis Mitte 1994 galt eine solche Pflicht nur in acht Bundesländern. Auch die neuen Pläne würden keine Abschlusspflicht einführen. Viele Banken machen die Versicherung allerdings zur Bedingung für eine Kauf- oder Baufinanzierung. In Eigentümergemeinschaften gehört es außerdem zur ordnungsmäßigen Verwaltung, das gemeinschaftliche Eigentum angemessen zum Neuwert zu versichern (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz).

Die Eckpunkte im Detail

Was für neue Verträge vorgesehen ist

Das Eckpunktepapier umfasst 24 Punkte. Für Eigentümer sind die folgenden am wichtigsten. Wir haben jeweils markiert, ob die Regierung den Punkt einführen will oder erst prüft. Geltendes Recht ist beides noch nicht.

Vorgesehenwill die Regierung einführenWird geprüftnoch offen
Vorgesehen

Elementarschutz in jedem neuen Vertrag

Eine neue Vorschrift im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll festlegen, dass jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung auch die sogenannten weiteren Naturgefahren abdeckt, also Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdrutsch. Einen Zusatzbaustein, den Sie eigens wählen müssen, bräuchte es dann nicht mehr.

Vorgesehen

Sieben Gefahren als Standard

Versichert wären Überschwemmung einschließlich Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Sturmflut steht nicht auf der Liste. Die Länder hatten zuletzt im Juni 2026 gefordert, auch Sturmflutschäden einzubeziehen.

Vorgesehen

Selbstbehalt mit Obergrenze

Der Selbstbehalt für Elementarschäden soll höchstens 10 Prozent der Versicherungssumme betragen dürfen, in keinem Fall mehr als 20.000 Euro pro Schadenfall. Bezugsgröße wäre die Versicherungssumme, nicht die Höhe des Schadens. Niedrigere Selbstbehalte sollen weiterhin möglich sein. Elementarschutz innerhalb dieser Grenzen nennt das Papier „Standardversicherung“.

Wird geprüft

Mindest­versicherung statt Standard

Geprüft wird, ob Eigentümer durch ausdrückliche Erklärung auf den Standard verzichten dürfen, bei Abschluss oder später. Ohne Elementarschutz bliebe der Vertrag auch dann nicht: Der Verzicht würde immer in eine Mindestversicherung für den Katastrophenfall führen. Ihr Selbstbehalt läge bei 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro. Wer so verzichtet, müsste darauf hingewiesen werden, dass staatliche Hilfen der Länder für darüber hinausgehende Schäden dann womöglich ausgeschlossen sind.

Vorgesehen

Neu bauen, wo es sicherer ist

Nach den heute üblichen Bedingungen gibt es den vollen Neuwert für einen Neubau an anderer Stelle meist nur, wenn ein Wiederaufbau am alten Platz rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Künftig sollen Eigentümer mit Neuwertversicherung die Versicherungsleistung nach der Zerstörung durch eine Elementargefahr auch für einen Neubau an einem weniger gefährdeten Ort verwenden dürfen. Das soll selbst dann gelten, wenn ein Wiederaufbau am alten Platz erlaubt wäre.

Wird geprüft

Vorsorge soll sich lohnen

Die Regierung will prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass Versicherer bauliche Schutzmaßnahmen der Eigentümer auch nach Vertragsschluss beim Beitrag berücksichtigen. Das beträfe zum Beispiel eine Rückstausicherung, die erst später eingebaut wird. Daneben kündigt das Papier mehr staatliche Prävention an, unter anderem eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten weiter begrenzt wird.

Bestehende Verträge

So sollen bestehende Verträge umgestellt werden

Rund vier von zehn Wohngebäuden in Deutschland haben nach Zahlen der Versicherungswirtschaft heute keinen Elementarschutz. Für deren Eigentümer ist dieser Teil der Pläne der wichtigste. Vorgesehen ist ein Ablauf in vier Schritten.

Einjährige Beratungs- und Übergangsphase
1

Start der Übergangsphase

Sobald die neuen Regeln anwendbar sind, soll eine einjährige Beratungs- und Übergangsphase beginnen. Versicherer und Kunden könnten bestehende Verträge in dieser Zeit anpassen oder neu abschließen.

2

Angebot des Versicherers

Wer noch keinen Elementarschutz nach dem neuen Standard hat, soll von seinem Versicherer ein Angebot zur Erweiterung bekommen, spätestens sechs Monate vor dem Stichtag. Kommt die Mindestversicherung, läge auch dafür ein Angebot bei.

Frist: spätestens 6 Monate vorher
3

Ihre Entscheidung

Sie könnten das Angebot annehmen oder einen neuen Vertrag abschließen, im Rahmen der Kündigungsfristen auch bei einer anderen Gesellschaft. Gibt es die Mindestversicherung, könnten Sie diese ausdrücklich wählen.

4

Stichtag

Verträge, die bis dahin nicht den Anforderungen entsprechen, sollen automatisch per Gesetz um Elementarschutz nach dem Standard erweitert werden. Der Versicherer soll den Beitrag dafür einseitig anpassen dürfen.

Wer nichts tut, soll den vollen Standard bekommen

Die automatische Erweiterung soll immer zur Standardversicherung führen, nicht zur günstigeren Mindestversicherung. Falls die Mindestversicherung kommt, soll sie am Stichtag nur zählen, wenn sie nach Beginn der Übergangsphase abgeschlossen oder ausdrücklich bestätigt wurde.

Auch wer schon Elementarschutz hat, sollte nachsehen

Erweitert werden soll jeder Vertrag, dessen Elementarschutz am Stichtag nicht den neuen Anforderungen entspricht. Das kann auch ältere Verträge treffen, etwa wenn eine der sieben Gefahren fehlt oder der Selbstbehalt über der neuen Grenze liegt.

Die Beitragserhöhung soll nachvollziehbar sein

Passt der Versicherer den Beitrag wegen der gesetzlichen Erweiterung an, müsste er Ihnen Angaben zu den wesentlichen Grundlagen seiner Berechnung mitteilen. Dazu würde vor allem gehören, wie er die Lage Ihres Hauses einstuft, etwa die Nähe zu einem Fluss oder eine Lage am Hang oder an dessen Fuß. Außerdem prüft die Regierung, ob neutrale Sachverständige die Einordnung in Risikoklassen nach ZÜRS, die der Beitragsberechnung mit zugrunde liegt, künftig überprüfen sollen.

Rechenbeispiel

Was der Selbst­behalt im Ernstfall bedeutet

Prozentsätze und Höchstbeträge klingen abstrakt. Ein Beispiel zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Standard und Mindestversicherung wäre. Unser Beispiel ist ein Einfamilienhaus mit einer Versicherungssumme von 400.000 Euro.

Beispielhaus · Versicherungssumme 400.000 €

Variante 1

Niedriger Selbstbehalt

1.000 €

frei vereinbart, im Beispiel 1.000 Euro

Variante 2

Standard mit Höchstwert

20.000 €

10 Prozent von 400.000 Euro wären 40.000 Euro, gedeckelt auf 20.000 Euro

Variante 3

Wird geprüft

Mindest­versicherung

100.000 €

50 Prozent von 400.000 Euro wären 200.000 Euro, gedeckelt auf 100.000 Euro

Fall 1

Starkregen flutet Keller und Erdgeschoss

Schaden: 35.000 €
Niedriger SelbstbehaltSie tragen 1.000 €
Versicherer zahlt 34.000 €
Standard mit HöchstwertSie tragen 20.000 €
Versicherer zahlt 15.000 €
MindestversicherungSie tragen 35.000 €
Versicherer zahlt 0 €

Fall 2

Hochwasser beschädigt das Haus schwer

Schaden: 250.000 €
Niedriger SelbstbehaltSie tragen 1.000 €
Versicherer zahlt 249.000 €
Standard mit HöchstwertSie tragen 20.000 €
Versicherer zahlt 230.000 €
MindestversicherungSie tragen 100.000 €
Versicherer zahlt 150.000 €

Die Mindestversicherung wäre also nur ein Schutz für die Katastrophe. Ein Starkregenschaden wie in Fall 1 bliebe vollständig beim Eigentümer. Bei der Standardversicherung wären die 20.000 Euro eine Obergrenze, kein fester Wert. Wie hoch Ihr Selbstbehalt wirklich ist, steht in Ihrem Vertrag.

Unter 200.000 Euro Versicherungssumme käme es auf den Prozentwert an. Im Standard wäre er die Obergrenze: Bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro dürfte der Selbstbehalt höchstens 15.000 Euro betragen. In der Mindestversicherung wäre er der Selbstbehalt selbst, hier also 75.000 Euro. Ab 200.000 Euro Versicherungssumme würden die Höchstbeträge greifen, im Standard höchstens 20.000 Euro, in der Mindestversicherung 100.000 Euro.

Welche Versicherungssumme gilt bei Ihnen?

Bei vielen Wohngebäudeverträgen steht gar keine Versicherungssumme in Euro im Vertrag. Oft ist stattdessen ein Wert 1914 vereinbart, also ein Wert in den Baupreisen des Jahres 1914. Wie Sie ihn in einen heutigen Wert umrechnen, zeigt unser Wert-1914-Rechner. Andere Verträge werden nach der Wohnfläche berechnet. Wie die Prozentsätze in solchen Fällen angewendet werden, lässt das Eckpunktepapier offen.

Vereinfachte Beispielrechnung auf Grundlage des Eckpunktepapiers vom 21. Oktober 2026, ohne weitere Abzüge oder Entschädigungsgrenzen. Die endgültigen Regeln legt erst das Gesetz fest. Maßgeblich sind dann die Bedingungen Ihres Versicherers.

Ihr Schutz heute

Ist Ihr Haus gegen Hochwasser und Starkregen versichert?

Wir sehen uns Ihren Vertrag an und sagen Ihnen, ob Elementarschutz enthalten ist und wie hoch Ihr Selbstbehalt ausfällt.

Beitrag und Risiko

Was Elementar­schutz kostet

Einen einheitlichen Preis sehen auch die Eckpunkte nicht vor. Die Versicherer sollen ihre Prämien „verantwortungsbewusst und dem Risiko angemessen“ kalkulieren, eine staatliche Preisgrenze enthält das Papier nicht. Die Regierung will aber eine Marktuntersuchung zur Prämiengestaltung veranlassen.

Wie viel der Elementarschutz kostet, hängt stark von der Risikoklasse ab, in der Ihr Haus liegt. Außerdem unterscheiden sich die Beiträge der Gesellschaften deutlich. Wie gefährdet eine Adresse ist, bewerten viele Versicherer mit dem Zonierungssystem ZÜRS Geo des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es ordnet jede Adresse in Deutschland einer von vier Hochwasser­gefährdungs­klassen (HGK) zu:

Hochwasser­gefährdungs­klassen nach ZÜRS Geo

Anteil der Adressen in Deutschland (GDV, ZÜRS Geo 2025)

HGK 1
92,4 %

nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen

HGK 2
6,1 %

Hochwasser statistisch seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem extremen Hochwasser überflutet sein können

HGK 3
1,1 %

Hochwasser statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren

HGK 4
0,4 %

Hochwasser statistisch mindestens einmal in 10 Jahren

Zusätzlich gibt es drei Starkregen-Gefährdungsklassen. Sie hängen von der regionalen Starkregenintensität und von der Lage im Gelände ab: Ein Haus auf einer Kuppe ist weniger gefährdet als eines im Tal oder in der Nähe eines Bachs. Starkregen kann aber überall auftreten, auch weit weg von Flüssen. Eine niedrige Hochwasserklasse heißt deshalb nicht, dass ein Haus sicher ist.

Was der Elementarschutz für Ihr Haus kosten würde, rechnen wir gern für Ihre Adresse aus.

Vorsorge lohnt sich.

Eine Rückstausicherung, eine wasserdichte Abdichtung von Kellerwänden und Sockel sowie druckwasserdichte Kellerfenster und Kellertüren können helfen, Wasser aus dem Keller fernzuhalten. Versicherungsbedingungen für den Elementarschutz verlangen oft, Rückstausicherungen funktionsbereit zu halten, teils auch, sie in überflutungsgefährdeten Räumen einzubauen. Wer das versäumt, riskiert, dass der Versicherer nicht oder nur teilweise zahlt. Das hängt von den Bedingungen ab, vom Grad des Verschuldens und davon, ob das Versäumnis für den Schaden ursächlich war.

Chronik

Über 20 Jahre Streit um die Pflicht

Die Forderung nach einer Pflichtversicherung kommt nach fast jedem großen Hochwasser auf. Lange scheiterte sie an verfassungsrechtlichen Bedenken, später am Streit zwischen Bund und Ländern. Die wichtigsten Stationen:

Bis 1994

In acht Bundesländern gibt es eine Pflicht zur Gebäudeversicherung, Elementarschäden sind dabei grundsätzlich nicht erfasst. Anders in Baden-Württemberg: Dort umfasst die Pflicht auch Naturgefahren wie Hochwasser und Lawinen. Die Pflichten sind an staatliche Versicherungsanstalten mit Monopolrechten gekoppelt. Weil eine europäische Richtlinie die Abschaffung dieser Monopole verlangt, enden auch die Pflichten mit Ablauf des 30. Juni 1994. Das wirkt bis heute nach: Baden-Württemberg hat mit 94 Prozent die höchste Elementarschutz-Quote aller Bundesländer.

August 2002

Nach dem Elbehochwasser sprechen sich mehrere Ministerpräsidenten für eine Pflichtversicherung aus. Eine 2003 unter Leitung des Bundesjustizministeriums eingesetzte Bund-Länder-Kommission lehnt sie ab. Gründe sind vor allem verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Außerdem hätte sich der Staat an der Rückversicherung beteiligen müssen, also an der Absicherung der Versicherer.

Juni 2013

Wieder Hochwasser an Elbe und Donau. Ein Aufbauhilfefonds mit 8 Milliarden Euro wird eingerichtet. Eine Arbeitsgruppe der Justizministerien rät 2015 erneut von einer Pflicht ab.

Juni 2017

Die Ministerpräsidenten beschließen am 1. Juni: Mit staatlicher Hilfe über sogenannte Soforthilfen hinaus soll nur noch rechnen können, wer sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder nur ein Angebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen erhalten hat. Für Härtefälle bleiben Ausnahmen möglich. Wenige Wochen später hält die Justizministerkonferenz eine Pflicht nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für möglich. Nach den vorliegenden Daten sei sie ohne Änderung des verfassungsrechtlichen Rahmens derzeit nicht gerechtfertigt.

Juli 2021

Die Flut an Ahr und Erft. Allein im Ahrtal sterben 135 Menschen. Im September beschließt der Bundestag einen Aufbaufonds von bis zu 30 Milliarden Euro. Die Versicherer regulieren in den folgenden Jahren Schäden von rund 8,75 Milliarden Euro. In Rheinland-Pfalz hatten vor der Flut nur 37 Prozent der Wohngebäude Elementarschutz.

Juni 2022

Die Justizministerkonferenz hält eine Pflicht nun für „verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen“, insbesondere wenn „substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente“ vorgesehen werden. Die Ministerpräsidenten sprechen sich für eine Pflicht aus und bitten die Bundesregierung, einen konkreten Regelungsvorschlag zu prüfen und darüber zu berichten.

März 2023

Der Bundesrat fordert am 31. März mit großer Mehrheit eine bundesweite Pflichtversicherung. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt eine Pflicht weiter ab und verweist auf die Kosten für Eigentümer und Mieter.

Mai und Juni 2024

Pfingsthochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz, kurz darauf Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg. Der Bundesrat bekräftigt am 14. Juni seine Forderung. Beim Treffen mit dem Bundeskanzler am 20. Juni fordern alle 16 Länder die Pflicht. Der Bund setzt auf eine Angebotspflicht mit Opt-out. Eine Einigung gibt es nicht.

April 2025

Union und SPD vereinbaren im Koalitionsvertrag, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten und im Bestand zu einem Stichtag erweitert werden. Ob es ein Opt-out geben soll, wollen sie prüfen. Außerdem kündigen sie eine staatliche Rückversicherung an.

Oktober 2025

Die Ministerpräsidenten bekräftigen in Mainz ihre Forderung nach einer bundesgesetzlichen Pflichtversicherung, die auch Sturmflutschäden umfassen sollte.

Dezember 2025

Die Versicherer stellen ihr Modell „Elementar Re“ vor. Es soll besonders gefährdete Gebäude bündeln, damit sie versicherbar und bezahlbar bleiben. Eingebettet ist es in ein Gesamtkonzept: Elementarschutz als Standard mit Opt-out und eine staatliche Absicherung erst bei Katastrophen mit mehr als 30 Milliarden Euro Schaden.

Juni 2026

Die Ministerpräsidenten wiederholen am 25. Juni ihre Forderung nach einer bundesgesetzlichen Pflichtversicherung. Die Bundesregierung habe noch keine Eckpunkte vorgelegt, eine weitere Verzögerung sei nicht hinnehmbar. Der Bund solle kurzfristig Eckpunkte vorlegen.

21. Oktober 2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil legen das gemeinsame Eckpunktepapier vor.

Ausblick

Bis zum 2. Dezember 2026 können Länder, Verbände und weitere Interessierte Stellung nehmen. Anschließend soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Einen ersten Entwurf hat Bundesjustizministerin Hubig nach Angaben des GDV für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt, verbindlich ist dieser Zeitplan nicht. Danach würden ein Kabinettsbeschluss und die Beratung in Bundesrat und Bundestag folgen. Sobald die neuen Regeln gelten, soll für bestehende Verträge noch eine einjährige Übergangsphase laufen.

Saarland

Warum das Thema im Saarland besonders zählt

Am 17. Mai 2024, kurz vor Pfingsten, fielen an mehreren Messstationen im Saarland innerhalb von 24 Stunden mehr als 100 Liter Regen pro Quadratmeter, in der Spitze 113,4 Liter. An 21 Pegelstationen stellte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein Hochwasser fest, wie es statistisch nur einmal in 100 Jahren oder noch seltener vorkommt. Am Pegel Blieskastel stieg die Blies auf bis zu 3,91 Meter. Das entspricht dort einem Hochwasser, das statistisch etwa alle 85 Jahre auftritt. In Ottweiler stand die Altstadt unter Wasser, in Saarbrücken wurde ein Stadtteil mit Booten und Amphibienfahrzeugen evakuiert. Bei einem Rettungseinsatz in Saarbrücken wurde eine Frau von einem Einsatzfahrzeug erfasst, sie starb zwei Tage später. Nach Angaben des GDV kamen beim Pfingsthochwasser insgesamt zwei Menschen ums Leben. Die versicherten Schäden im Saarland und in Rheinland-Pfalz bezifferte der Verband auf rund 200 Millionen Euro.

2013 hatten im Saarland erst 14 Prozent der Wohngebäude Elementarschutz. Zum Zeitpunkt des Hochwassers nannte der GDV 47 Prozent, mehr als die Hälfte der Häuser war also nicht abgesichert. Inzwischen sind es nach Angaben des GDV 56 Prozent und damit immer noch weniger als im Bundesschnitt von 59 Prozent. Mehr als vier von zehn Wohngebäuden im Saarland haben also weiterhin keinen Elementarschutz.

Bei Sturm- und Hagelschäden lag das Saarland 2025 bundesweit an der Spitze: Auf 1.000 Verträge kamen hier 20,4 Schäden, doppelt so viele wie im Bundesschnitt. Sturm und Hagel zählen allerdings nicht zu den Elementargefahren und sind schon heute in fast allen Wohngebäudeversicherungen enthalten.

56 %

Wohngebäude mit Elementarschutz im Saarland

GDV, veröffentlicht im Oktober 2026

59 %

Bundesschnitt

GDV, Datenstand 2025

200 Mio. €

versicherte Schäden beim Pfingsthochwasser 2024 im Saarland und in Rheinland-Pfalz

GDV, Naturgefahrenreport 2024

20,4

Sturm- und Hagelschäden je 1.000 Verträge 2025, höchster Wert bundesweit

GDV, veröffentlicht im Oktober 2026

Die Positionen

Wer was will

Beim Ziel sind sich fast alle einig: Mehr Häuser sollen gegen Naturgefahren versichert sein. Über den Weg dorthin wird heftig gestritten.

Pflichtbestandteil, Wahl erhalten

Bundesregierung

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) grenzt die Pläne von der Kfz-Haftpflicht ab: Diese schütze andere, hier gehe es um das eigene Haus. Die Versicherung müsse von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden. „Dafür ist entscheidend, dass die Menschen die Wahl haben“, sagte sie im September 2026 in ihrer Rede beim Versicherungstag des GDV. Beim Opt-out könne es aber nicht nur die Wahl zwischen „Alles oder Nichts“ geben. Ihr Weg ist Elementarschutz als Pflichtbestandteil der Wohngebäudeversicherung, möglicherweise mit einer Mindestversicherung als Alternative zum Standard.

Versicherungspflicht für Eigentümer

Bundesländer

Die Ministerpräsidenten fordern seit Jahren eine bundesgesetzliche Pflichtversicherung, zuletzt in einem Beschluss vom 25. Juni 2026. Der Angebotspflicht mit Opt-out, die der Bund 2024 vorschlug, schlossen sie sich nicht an. Die Länder wollen auch Sturmflutschäden einbeziehen.

Standard mit Opt-out

Versicherer

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wirbt für Elementarschutz als Standard mit Opt-out statt einer Pflichtversicherung. „Es ist richtig, dafür zu sorgen, dass mehr Gebäude gegen Naturgefahren versichert sind. Eine Pflichtversicherung verhindert aber keinen einzigen Schaden“, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen nach der Vorstellung der Eckpunkte. Die Branche fordert verbindliche Regeln für das Bauen in gefährdeten Gebieten und eine staatliche Absicherung für Extremereignisse.

Pflicht als wirksamster Weg

Sachverständigen­rat für Verbraucher­fragen

Der Rat hält in seinen Empfehlungen vom März 2026 eine Versicherungspflicht für den wirksamsten Weg, rasch und flächendeckend mehr Gebäude zu versichern. Ob eine Angebotspflicht mit Opt-out das schafft, bezweifelt er. Er empfiehlt außerdem zu prüfen, welche Vorgaben zum Gebäudeschutz bundesweit einheitlich verbindlich werden können, und hält es für ein mittelfristiges Ziel, dass in hochgefährdeten Gebieten keine Gebäude mehr errichtet werden.

Streitpunkt Rückversicherung

Der Koalitionsvertrag kündigt eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden an. Das Papier zitiert diese Zusage selbst, unter den 24 Diskussionspunkten ist sie aber nicht vorgesehen. Unter Punkt 22 verweist das Papier auf das neue Abwicklungsregime für Versicherungsunternehmen, also Regeln für den Fall, dass ein Versicherer in Schieflage gerät. Es wurde am 30. September 2026 verkündet und sieht als letztes Mittel eine staatliche Kreditermächtigung von bis zu 20 Milliarden Euro vor. Binnen fünf Jahren, nachdem die neuen Regeln anwendbar sind, soll unter anderem geprüft werden, wie sich der Rückversicherungsmarkt entwickelt hat. Der GDV vermisst eine konkrete Regelung zur staatlichen Rückversicherung. Den Verweis auf das Abwicklungsregime hält er nicht für einen Ersatz für eine staatliche Absicherung extremer Naturkatastrophen. Auch die Umweltorganisation Urgewald kritisiert die Lücke.

Was Sie jetzt tun können

Was die Pläne für Sie bedeuten

Bis bestehende Verträge automatisch umgestellt werden, vergeht noch einige Zeit. Bis dahin sind Überschwemmungs- und Rückstauschäden ohne Elementarschutz in der Regel nicht versichert. Entscheidend ist, was Ihr Vertrag zum Zeitpunkt des Schadens enthält. Je nach Situation ist jetzt Folgendes sinnvoll:

01

Sie haben noch keinen Elementarschutz

Warten Sie nicht auf das Gesetz. Lassen Sie prüfen, was die Ergänzung für Ihr Haus kosten würde. Das gilt besonders für Häuser in einer Senke, am Hang oder in der Nähe eines Bachs.

02

Sie haben schon Elementarschutz

Sehen Sie sich Selbstbehalt und Umfang an. Sind alle sieben Gefahren enthalten, auch Rückstau? Liegt der Selbstbehalt über 10 Prozent der Versicherungssumme oder über 20.000 Euro, müsste Ihr Vertrag nach den aktuellen Plänen später angepasst werden. Prüfen Sie außerdem, ob eine Rückstausicherung vorgeschrieben ist und ob sie regelmäßig gewartet wird.

03

Sie vermieten

Heute dürfen Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung einschließlich Elementarschutz als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 BGB, § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung). Die Bundesregierung will prüfen, ob sich das für den Anteil des Beitrags ändern soll, der auf den Elementarschutz entfällt. Rechnen Sie also nicht fest damit, dass Mieter den Mehrbeitrag dauerhaft tragen.

04

Sie haben eine Eigentumswohnung

Versicherungsnehmer ist in der Regel die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht der einzelne Eigentümer. Bis zur gesetzlichen Umstellung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss, ob Elementarschutz ergänzt wird. Sprechen Sie Ihre Verwaltung an, damit das Thema auf die Tagesordnung kommt. Für die Diskussion ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs wichtig. Danach ist ein Selbstbehalt der Gebäudeversicherung grundsätzlich wie die Prämie auf alle Eigentümer zu verteilen, sofern nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21, zu einem Leitungswasserschaden). Ein hoher Selbstbehalt träfe also im Zweifel alle. Wie Gemeinschaften mit einer möglichen Mindestversicherung umgehen sollen, regeln die Eckpunkte nicht. Ein Wechsel in diese Variante wäre aber eine Entscheidung, die in die Eigentümerversammlung gehört.

05

Ihr Haus liegt in einer hohen Risikoklasse

Liegt Ihr Haus in der Hochwassergefährdungsklasse 3 oder 4, kann Elementarschutz heute teuer sein oder nur mit hohem Selbstbehalt angeboten werden. Dann lohnen sich der Vergleich mehrerer Gesellschaften und der Blick auf bauliche Vorsorge. Die Mindestversicherung, die derzeit nur geprüft wird, würde bei solchen Häusern nur sehr große Schäden abfedern. Ihr Selbstbehalt läge bei der Hälfte der Versicherungssumme, höchstens bei 100.000 Euro.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Elementarschaden-Pflicht

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zur geplanten Elementarschaden-Pflicht.

Ab wann gilt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Ein Datum steht noch nicht fest. Bisher gibt es nur das Eckpunktepapier vom 21. Oktober 2026. Bundesjustizministerin Hubig hat nach Angaben des GDV einen ersten Gesetzentwurf, den sogenannten Referentenentwurf, für das erste Quartal 2027 in Aussicht gestellt. Ein verbindlicher Zeitplan ist das nicht. Neue Verträge wären ab dem Tag betroffen, an dem die neuen Regeln anwendbar sind. Bestehende Verträge sollen erst nach einer zusätzlichen einjährigen Übergangsphase zum Stichtag umgestellt werden.

Gesetzlich nicht. Solange Ihr Vertrag keinen Elementarschutz enthält, sind Überschwemmungs- und Rückstauschäden durch Starkregen oder Hochwasser aber in der Regel nicht versichert. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich deshalb jetzt und nicht erst, wenn ein Gesetz kommt.

Ganz ablehnen könnten Sie den Elementarschutz nach den Eckpunkten nicht. Die Regierung prüft lediglich, ob Eigentümer in eine Mindestversicherung wechseln dürfen. Deren Selbstbehalt läge bei 50 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 100.000 Euro. Wer gar nicht reagiert, soll am Stichtag automatisch die Standardversicherung erhalten.

Wenn Ihr Vertrag noch keinen Elementarschutz enthält oder sein Elementarschutz nicht dem neuen Standard entspricht, voraussichtlich ja. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine der sieben Gefahren fehlt oder der Selbstbehalt über der neuen Grenze liegt. Für die gesetzliche Erweiterung soll der Versicherer den Beitrag einseitig anpassen dürfen. Er müsste Ihnen aber die wesentlichen Grundlagen seiner Berechnung mitteilen, vor allem, wie er die Lage Ihres Hauses einstuft. Davon hängt auch ab, wie stark der Beitrag steigt. Erfüllt Ihr Vertrag den neuen Standard bereits, ändert die Umstellung voraussichtlich nichts.

Ob es bei einer Erhöhung wegen der gesetzlichen Erweiterung ein Sonderkündigungsrecht gibt, sagt das Eckpunktepapier nicht. Das müsste der Gesetzentwurf klären. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft bleibt im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfristen möglich. Elementarschutz hätte dann aber auch der neue Vertrag.

Nach den Eckpunkten nicht. Die Pläne betreffen nur die Wohngebäudeversicherung. Ihren Hausrat sichern Sie gegen Überschwemmung und Starkregen weiterhin nur mit einem Elementarbaustein in der Hausratversicherung ab. Ende 2025 hatten laut GDV erst 43 Prozent der Hausratverträge diesen Schutz.

Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Die Ministerpräsidenten haben 2017 beschlossen, dass mit staatlicher Hilfe über Soforthilfen hinaus nur noch rechnen kann, wer sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder nur ein Angebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen erhalten hat. Das ist eine politische Festlegung der Länder, kein Gesetz. Härtefallregelungen im Einzelfall bleiben davon unberührt. Nach der Flut 2021 war eine Elementarschadenversicherung allerdings keine Voraussetzung für Hilfen aus dem Aufbaufonds. Auch Soforthilfen können geringer ausfallen: Bayern kürzte sie nach dem Hochwasser 2024 um die Hälfte, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. Falls die Mindestversicherung kommt, sollen Eigentümer, die sie wählen, zudem darauf hingewiesen werden, dass Länderhilfen für darüber hinausgehende Schäden ausgeschlossen sein können.

ZÜRS Geo ist das Zonierungssystem der deutschen Versicherer für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es ordnet jede Adresse einer von vier Hochwassergefährdungsklassen zu, 92,4 Prozent der Adressen liegen in der niedrigsten Klasse 1. Bei vielen Versicherern fließt die Einstufung in den Beitrag ein. Hebt ein Versicherer den Beitrag wegen der gesetzlichen Erweiterung an, soll er nach den Eckpunkten mitteilen, wie er Ihr Haus nach der Lage eingeordnet hat.

Das Gebäude ist in der Regel über die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer versichert, die geplante Umstellung beträfe also deren Vertrag. Bis zum Stichtag entscheidet die Eigentümerversammlung, ob und wie Elementarschutz ergänzt wird. Entspricht der Vertrag am Stichtag nicht den neuen Anforderungen, würde er nach den Plänen automatisch um Elementarschutz nach dem Standard erweitert. Eigene Regeln für Gemeinschaften enthalten die Eckpunkte nicht. Ihren eigenen Hausrat deckt der Vertrag der Gemeinschaft nicht ab, dafür brauchen Sie eine Hausratversicherung mit Elementarbaustein.

Nach den heute üblichen Bedingungen meist nur, wenn ein Wiederaufbau an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Sonst zahlt der Versicherer in der Regel nur den Zeitwert, also den Wert nach Abzug für Alter und Abnutzung. Nach den Eckpunkten sollen Eigentümer mit Neuwertversicherung die Entschädigung nach der Zerstörung durch eine Elementargefahr künftig auch für einen Neubau an einem weniger gefährdeten Standort verwenden dürfen, selbst wenn ein Wiederaufbau am alten Platz erlaubt wäre. Das Papier nennt diese Regel bei den neuen Verträgen. Ob sie auch für bestehende Verträge gelten soll, sagt es nicht ausdrücklich.

Stand: 4. November 2026. Grundlage ist das Eckpunktepapier vom 21. Oktober 2026. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich im Gesetzgebungsverfahren Wesentliches ändert.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung oder Rechtsberatung. Die Seite gibt den Diskussionsstand zum genannten Datum wieder. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind Ihr Vertrag, die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und die gesetzlichen Vorschriften.

Elementar­schutz prüfen lassen

Ob Ihr Vertrag schon Elementarschutz enthält, wie hoch Ihr Selbstbehalt ist und was eine Ergänzung kosten würde, klären wir gern mit Ihnen. Als Mehrfachagentur arbeitet Versicherungsservice Commerçon mit mehreren Gesellschaften zusammen. Wir vergleichen die Angebote dieser Gesellschaften für Ihr Haus. Für Eigentümergemeinschaften prüfen wir im Einzelfall, ob und mit welcher dieser Gesellschaften eine passende Lösung möglich ist. Halten Sie dafür Ihren aktuellen Versicherungsschein bereit.

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