Die Zulassung eines Fahrzeugs in Homburg ist der erste Schritt, um Ihr Auto offiziell auf die Straße zu bringen, egal ob es sich um einen Neuwagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug handelt. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie die Zulassung in Homburg funktioniert, welche Dokumente Sie benötigen und welche speziellen Regeln in der Region gelten. Zudem geben wir Ihnen Tipps zur passenden Autoversicherung, um die Sie sich schon vor der Zulassung kümmern sollten.
Um Ihr Fahrzeug in Homburg zuzulassen, benötigen Sie einige wichtige Dokumente. Achten Sie darauf, diese vollständig vorzubereiten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden:
Bevor Sie Ihr Fahrzeug zulassen können, benötigen Sie eine eVB (früher auch Doppelkarte genannt) von einer Versicherungsgesellschaft. Diese bestätigt, dass Sie ab Zulassung eine Haftpflichtversicherung haben. Es kann auch eine eVB mit vorläufiger Teilkasko- und Vollkaskodeckung ausgegeben werden. Da dies jedoch nicht standardmäßig bei der eVB der Fall ist, sollten Sie das falls gewünscht direkt bei Beantragung der eVB bereits ansprechen.
Zur Identifizierung muss der Halter des Fahrzeugs einen gültigen Ausweis vorlegen. Ein Personalausweis mit aktueller Adresse reicht in der Regel aus. Wenn die Adresse im Ausweis nicht aktuell ist, benötigen Sie eine separate Meldebestätigung von der Einwohnermeldebehörde. Alternativ können auch ein Reisepass in Kombination mit der Meldebescheinigung verwendet werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (auch Fahrzeugschein) enthält alle wesentlichen Informationen über das Fahrzeug und ist notwendig, um es im Straßenverkehr zu betreiben. Bei einem Neufahrzeug wird diese von der Zulassungsstelle bei der Zulassung direkt neu ausgestellt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (auch Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis des Fahrzeugs und wird bei Neuzulassungen, Umschreibungen oder Gebrauchtwagenkäufen benötigt.
Bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens müssen Sie eine Bescheinigung über eine bestandene Hauptuntersuchung (TÜV-Bescheinigung) vorlegen. Für Neufahrzeuge ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
Zur Zahlung der Kfz-Steuer muss ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Zulassungsstelle eingereicht werden. Damit wird der jährliche Steuerbetrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Dies ist eine Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs.
Sollten Sie das Fahrzeug nicht persönlich zulassen können, kann dies auch eine andere Person für Sie übernehmen. Diese Person benötigt dann eine Vollmacht sowie eine Ihren Ausweis und den eigenen Ausweis, um die Zulassung in Ihrem Namen durchführen zu können. Diese Regelung gilt auch für Ehepartner oder Familienangehörige.
Wenn das Fahrzeug auf eine Firma oder einen gewerblichen Betrieb zugelassen wird, muss ein aktueller Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Außerdem muss der Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer oder Prokurist) vorliegen. Damit wird bestätigt, dass das Fahrzeug korrekt auf die juristische Person zugelassen wird.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Weitere Informationen finden Sie bei der Zulassungsstelle Homburg.
Die Stadt Homburg bietet wie viele andere Kommunen mittlerweile eine Online-Terminvergabe für die Fahrzeugzulassung an. Dies spart Zeit und ermöglicht es, den Zulassungsprozess oft ohne lange Wartezeiten abzuwickeln. Der Zulassungsdienst befindet sich im Kreisverwaltungsgebäude in der Limbacher Straße. Vor Ort können Sie nicht nur Zulassungen, sondern auch Abmeldungen und Umschreibungen durchführen. Für die Abmeldung benötigen Sie in der Regel keinen Termin.
Seit einiger Zeit bietet die Zulassungsstelle Homburg auch die Möglichkeit der Online-Zulassung für bestimmte Fälle. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die nach 2015 erstmals zugelassen wurden. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Stadt Homburg.
Eine weitere Dienstleistung, die viele Autofahrer in Homburg in Anspruch nehmen, ist die Reservierung eines Wunschkennzeichens. Über die Webseite der Zulassungsstelle Homburg können Sie ganz einfach prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, und es reservieren.
Die Kosten für die Fahrzeugzulassung variieren je nach Art des Fahrzeugs und des Zulassungsvorgangs. Für die Zulassung eines Pkw betragen die Gebühren im Saarpfalz-Kreis in der Regel zwischen 25 und 50 Euro. Weitere Kosten können durch die Reservierung eines Wunschkennzeichens (ca. 12,80 Euro) oder durch die Ausstellung neuer Kennzeichenschilder entstehen.
Mit einem Termin dauert die Zulassung in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. Für eine reibungslose Abwicklung ist es wichtig, alle erforderlichen Dokumente vollständig mitzubringen.
Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren haben, müssen Sie bei der Zulassungsstelle eine Verlustanzeige machen und die Neuausstellung beantragen. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern, da das Dokument als Eigentumsnachweis gilt und umfangreiche Prüfungen erfordert.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist ein Nachweis Ihrer KFZ-Versicherung, den Sie zur Zulassung benötigen. Diese Nummer erhalten Sie direkt von Ihrer Versicherung, entweder online, telefonisch oder vor Ort im Büro. Ohne diese Nummer können Sie Ihr Fahrzeug nicht zulassen.
Ja, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen und Ihr Fahrzeug in einen anderen Zulassungsbezirk ummelden, können Sie in vielen Fällen Ihr altes Kennzeichen behalten. In Homburg können Sie dies direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Zulassungsstelle akzeptiert in der Regel Barzahlungen und EC-Karten. Kreditkarten werden möglicherweise nicht akzeptiert, daher ist es ratsam, Bargeld oder eine EC-Karte dabei zu haben.