Bei einem Unfall im Straßenverkehr kann es schnell unübersichtlich werden. Besonders wenn es sich um ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen handelt oder man nicht weiß, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist, ist schnelle Klärung gefragt. Hier kommt der Zentralruf der Autoversicherer ins Spiel. Der Zentralruf Autoversicherer bietet Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ermitteln. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige über den Service und wie Sie diesen in Anspruch nehmen können und warum in vielen Fällen die Abwicklung über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sinnvoller ist.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist eine Einrichtung der deutschen Autoversicherer, die seit über 40 Jahren als zentraler Ansprechpartner bei Verkehrsunfällen fungiert. Er dient dazu, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ermitteln, wenn diese nicht bekannt ist. So können Sie schnell die zuständige Versicherung kontaktieren und den Schaden melden.
Dieser Service ist nicht nur innerhalb Deutschlands von Bedeutung, sondern auch für Unfälle, die im Ausland geschehen, besonders wenn Sie auf ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen stoßen. Denn auch dann können Sie über den Zentralruf Autoversicherer die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten herausfinden.
Die Nutzung des Zentralrufs der Autoversicherer ist relativ einfach. Sie haben zwei Möglichkeiten, den Service in Anspruch zu nehmen:
Der Zentralruf Autoversicherer bietet einige Vorteile:
Obwohl der Zentralruf der Autoversicherer eine schnelle Möglichkeit bietet, die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln, birgt die eigenständige Abwicklung Risiken. Wenn Sie die Schadenabwicklung direkt über die gegnerische Versicherung laufen lassen, kann es theoretisch passieren, dass diese versucht, Ihre Ansprüche zu minimieren. In einigen Fällen werden durch das „Schadensmanagement“ der Versicherer Kosten gedrückt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Interessen oftmals besser vertreten und sicherstellen, dass alle Ansprüche vollumfänglich geltend gemacht werden und die Schadenregulierung in Ihrem Sinne erfolgt.
Der Zentralruf der Autoversicherer bietet eine schnelle und praktische Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ermitteln. Doch Vorsicht ist geboten bei der eigenständigen Abwicklung. Es ist oft nicht ratsam, sich direkt an die gegnerische Versicherung zu wenden. Ohne Anwalt bleiben nicht selten zusätzliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Wertminderung, Nutzungsausfall oder angemessenes Schmerzensgeld auf der Strecke. Um Ihre Rechte optimal durchzusetzen und faire Schadensregulierung zu erhalten, sollten Sie stattdessen einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche korrekt und vollständig durchgesetzt werden.
Ja, der Zentralruf der Autoversicherer gilt für alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge, inklusive Motorräder, Lkw und Anhänger.
Der Zentralruf wird von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), betrieben.
Sie benötigen das Kennzeichen des Unfallgegners und das Schadendatum, um eine Abfrage durchzuführen. Bei Unfällen im Ausland sind zusätzlich das Unfall- und Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs nötig.
Nein, der Zentralruf dient ausschließlich zur Ermittlung der Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht der Kaskoversicherung.
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