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News

3. April 2024

Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt („Samariterdilemma“) – zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.

Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung Handlungsbedarf. „Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.

28. März 2024

Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über 60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.

(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“

19. März 2024

Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete Fassung vorgelegt.

An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-a-Service (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen aktualisiert und präzisiert.

„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen überschätzt würden.

7. März 2024

Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.

Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.

22. Februar 2024

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.

„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“

Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.

9. Februar 2024

Rund 270.000 Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannte Steckersolargeräte, haben die Deutschen 2023 auf und an ihren privaten Balkonen in Betrieb genommen – laut dem Bundesverband Solarwirtschaft ist das eine Vervierfachung gegenüber dem Vorjahr. Die Versicherer haben auf den Boom reagiert und kürzlich erweiterte Musterbedingungen für Hausratversicherungen vorgestellt. Wer künftig eine daran orientierte Police abschließt, kann also nach Blitzeinschlägen, Überspannungs- und Hagelschäden oder Einbruchdiebstahl auf den Schutz vertrauen.

Alle anderen sollten ihren Versicherungsumfang prüfen (lassen) und die Anlage gegebenenfalls dem Versicherer melden. Bei Immobilienbesitzern greift je nach Installationsort die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung. Nicht zu vergessen ist auch das Haftpflichtrisiko, etwa für den Fall, dass die Anlage vom Balkon herabstürzt oder einen folgenreichen Kurzschluss verursacht. Für größere Photovoltaikanlagen gibt es eigenständige, speziell auf den Bedarf zugeschnittene Versicherungspolicen.

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