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News

20. Mai 2020

Als ausgemacht gilt, dass die Immobilienpreise durch die tiefe Corona-Rezession sinken werden. Manche Marktanalysten rechnen mit einem Wertverlust von einem Viertel oder mehr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) befindet nun jedoch gleich im Titel einer neuenStudie: „Immobilienbesitzer müssen sich keine Sorgen machen.“ Die IW-Experten halten in den 50 größten deutschen Städten einen Preisrückgang von lediglich 0 bis 12 Prozent für wahrscheinlich.

Ob er am Ende eher am unteren oder am oberen Ende der Schätzung liegen wird, hänge im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Ein längerer Lockdown oder das wiederholte Herunterfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten wegen erneuter Pandemiewellen würdensich negativ auf die Preisentwicklung auswirken. Andererseits stünden sinkende Zinsen dem Preisverfall entgegen, da sie der Assetklasse Immobilien mehr Attraktivität verschafften. Zudem werde gerade weltweit eine enorme Liquidität in Umlauf gebracht, die in praktisch allen Segmenten die Preise treiben werde. Eine Blase sei am deutschen Immobilienmarkt auch nicht erkennbar. So zieht IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer das optimistische Fazit: „Der Wohnimmobilienmarkt wird relativ gut durch die aktuelle Krise kommen.“

18. Mai 2020

Mehr als jededritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).

Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für denBezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

12. Mai 2020

Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.

Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßenereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.

Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.

29. April 2020

Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.

Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.

27. April 2020

Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).

Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.

22. April 2020

Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.

Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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