Die Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend und sichert Schäden ab, die Sie gegenüber Dritten verursachen.
Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich bestimmte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Brand oder Explosion, Schäden durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden oder Glasbruchschäden.
Absolut sicheren Rundum-Schutz bietet die Vollkaskoversicherung. Sie erweitert die Teilkaskoversicherung zusätzlich um selbst verschuldete Unfallschäden und um Schäden durch Vandalismus.
Ein Schutzbrief sichert Sie im Fall einer Panne oder eines Unfälls zusätzlich ab. Ein Abschleppdienst kümmert sich um den Abtransport Ihres beschädigten Fahrzeuges und Sie erhalten gegebenenfalls einen Mietwagen.
Während Mitfahrer bei Personenschäden ihre Ansprüche bei der KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen können, geht der Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen leer aus.
An dieser Stelle kann eine Fahrerschutzversicherung aushelfen. Sie kommt für den Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt auch bei ganz oder teilweise selbstverschulden Unfällen die dadurch entstehenden Folgekosten.
In allen EU-Ländern müssen Sie bei der Zulassung eines PKWs eine Autohaftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen ausländischer KFZ-Versicherungen sind allerdings oft deutlich niedriger als in Deutschland.
Mit dem Auslandsschutz brauchen Sie sich darum keine Gedanken zu machen. Sie erhalten bei unverschuldeten Unfällen im Ausland eine Entschädigung nach deutschem Recht.
Wenn Sie unfallfrei unterwegs sind wird Ihre Schadenfreiheitsklasse kontinuierlich besser. So erfahren Sie sich im Laufe der Zeit einen erheblichen Rabatt auf den regulären Beitragssatz. Im Schadensfall werden Sie allerdings wieder höher gestuft. Meist um mehrere Jahre.
Um dies zu vermeiden können Sie einen Rabattschutz vereinbaren. Mit diesem werden Sie bei einem Unfall pro Jahr, an dem ganz oder teilweise Schuld sind nicht hochgestuft.
Die GAP-Deckung kann bei der Versicherung von Leasingfahrzeugen zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung beantragt werden. Sie schließt die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und den aus einem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen, sodasss Sie im Falle eines Totalschadens nicht auf weiteren Forderungen aus dem Leasing-Vertrag hängen bleiben.
Mit der KFZ-Versicherung der VHV sind Sie stets sorgenfrei unterwegs. Ob auf dem Weg zur Arbeit, im Urlaub oder bei einer kleinen Spritztour. Wenn doch einmal etwas passiert, hilft Ihnen die 24-Stunden-Soforthilfe schnell und einfach weiter.
Als Fahranfänger können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondereinstufung bekommen.
Wenn Sie ein Zweit- oder Drittfahrzeug zulassen möchten, können Sie oftmals von Ihrem bereits bestehenden Vertrag profitieren.
Es gibt eine vielzahl an weiteren Sondereinstufungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir, ob Sie davon profitieren können.
Beim Abbiegen sind Sie kurz unachtsam und sehen nicht, dass sich von rechts ein Motorradfahrer nähert und fahren einfach weiter. Der Motorradfahrer stürzt und verletzt sich leicht. Das Motorrad ist allerdings stark beschädigt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann den entstandenen Schaden am Motorrad und gegebenenfalls die Behandlungskosten des Motorradfahres.
Sie sind Abends unterwegs und plötzlich läuft Ihnen ein Reh auf die Straße. Da sich hinter Ihnen ein Fahrzeug befindet können Sie keine Vollbremsung durchführen und kommen nicht mehr rechtzeitig zum stehen. Ihr Fahrzeug ist in Folge dieses Unfalls leicht beschädigt. Diesen Schaden übernimt Ihre Teilkaskoversicherung.
Sie sind unterwegs und parken Abends auf einem Parkplatz. Im dunkeln sehen Sie beim rückwärts einparken nicht, dass direkt hinter dem Parkplatz ein Pfosten ist und fahren dagegen. Die Beschädigung ist so ungünstig, dass der Scheinwerfer und ein Teil der Karosserie getauscht werden muss.
Ob eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung Sinn macht hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. So kommt es beispielsweise auf den Fahrzeugtyp, das Alter oder den aktuellen Wert des Fahrzeuges an. Als Grundregel gilt für jüngere Fahrzeuge sollten Sie stets eine Vollkaskoversicherung abschließen.
In der Regel besteht die Möglichkeit einer Sondereinstufung, sodass auch Fahranfänger nicht ohne Rabatt anfangen müssen.
Gerne prüfen wir, welche Sondereinstufung wir für Sie vornehmen können.
Information nach § 11 Versicherungsvermittlungsverordnung – VersVermV Vermittlerangaben
Versicherungsservice Commerçon GmbH
Lessingstr. 8
66424 Homburg
Telefon: 06841 / 62800
Telefax: 06841 / 1879455
E-Mail: kontakt@versicherung-commercon.de
Webseite: www.versicherung-commercon.de
Geschäftsführer:
Patrick Commercon
Werner Commercon
Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 104601
Status
Der Versicherungsservice Commercon GmbH ist tätig als Versicherungsvertreter (Mehrfachagent) und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Als Versicherungsvertreter unterliegt er folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz(VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesminister der Justiz und der JURIS GmbH betriebene Homepage
http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Die Erlaubnis wurde erteilt durch:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Registerangaben
Versicherungsservice Commercon GmbH ist im Versicherungsvermittlerregister Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
unter der Nummer D-I6TE-15V7P-41 eingetragen.
Die Eintragung im Vermittlerregister kann eingesehen werden über:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Vermittlerregister
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
http://www.vermittlerregister.info
Beratung und Vergütung
Versicherungsservice Commerçon GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gem. gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von ihnen an Versicherungsservice Commerçon GmbH zu zahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Weitere Vergütung erhält Versicherungsservice Commerçon GmbH im Zusammenhang mit der Vermittlung nicht.
Beteiligungsklausel
Der Vermittler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Zugleich besitzen kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Vermittlers.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermittler besteht die Möglichkeit, sich außerhalb des Rechtswegs an folgende Schlichtungsstellen zu wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postanschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 6000 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 0800 369 9000 (kostenlose Rufnummer)
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de
Kontakt: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postanschrift: Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenlose Rufnummer)
Telefax: 030 204 589 31
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Kontakt: https://www.pkv-ombudsmann.de/ihrebeschwerde/
beschwerde-einreichen/onlinebeschwerde