News
12. Januar 2023
Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
6. Januar 2023
Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
28. Dezember 2022
Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft bleibt die durchschnittliche Schadenshöhe bei Unfällen mit Elektroautos um 10 bis 15 Prozent unter der ihrer „Zwillingsmodelle“ mit Verbrennerantrieb. In der Folge finden sich E-Autos jeweils in tieferen und damit kostengünstigeren Typklassen als ihre Geschwister mit Benzin-
oder Dieselantrieb. Einige Beispiele: VW Golf VII, BMW i3/220i, Hyundai Konas und Ioniqs sowie Smarts.
Ausnahmen bilden der Renault Zoe, der wie der Clio bewertet wird, und der Nissan Leaf, der in einer ungünstigeren Typklasse rangiert als der Pulsar. Für den reinen Elektrohersteller Tesla kann ein solcher Vergleich naturgemäß nicht angestellt werden. Behelfsmäßig wurden seine Modelle S und 3 daher ähnlichen BMW-Modellen (540I XDrive und 330I) mit Verbrennungsmotor gegenübergestellt: Auch hier zeigen Letztere eine bessere Schadensbilanz und damit Typklasse als die E-Autos.
Die Studienautoren mutmaßen, dass die tendenziell noch geringere Reichweite der Elektrofahrzeuge ausschlaggebend für ihre insgesamt günstigeren Typklassen ist: Um die Batterie zu schonen, fahren viele Nutzer vergleichsweise langsam und defensiv. Die daraus resultierenden Beitragsvorteile in der Kfz-Haftpflicht dürften ein kleiner Trost für die von den rasant gestiegenen Strompreisen gebeutelten Mobilitätspioniere sein.
14. Dezember 2022
in Allgemein
Im Rahmen ihres langfristigen Risikomanagements müssen die Versicherer vorausdenken. Dies tun sie unter anderem in Form des sogenannten Own Risk and Solvency Assessment (ORSA; zu Deutsch in etwa: unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung), zu dem Versicherungsgesellschaften aufsichtsrechtlich verpflichtet sind. In der neuesten Ausgabe
nehmen Klimawandelprognosen eine zentrale Rolle ein, die in verschiedenen Szenarien durchgespielt werden.
Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat nun per Umfrage erhoben, worauf sich die Mitgliedsunternehmen in dieser Hinsicht einstellen. Demnach rechnet nur eine Minderheit von 46 Prozent noch damit, dass das 1,5-Grad-Ziel erreicht wird und als Grundlage der Risikokalkulation dienen kann. Eine große Mehrheit (77 Prozent) bereitet sich stattdessen auf einen globalen Temperaturanstieg von bis zu 4 Grad vor. Mit 28 Prozent geht sogar fast jeder dritte Versicherer noch mit Risikoszenarien über diese Marke hinaus. Wie sich das konkret im Wetter niederschlägt, muss zwar noch weiter erforscht werden, doch klar ist bereits heute, dass Naturkatastrophen häufiger auftreten dürften.
Die Deutschen zeigen sich seit einigen Jahren offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten. Das sieht der Gesetzgeber gern, denn es hilft bei der Altersvorsorge, die bekanntermaßen bei vielen Menschen besorgniserregende Lücken aufweist.
Zur weiteren Stärkung privater Aktien- und Aktienfonds-Investitionen plant das Bundesfinanzministerium nun im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das 2023 in Kraft treten soll, einen neuen Freibetrag einzuführen. Er soll ausschließlich auf Gewinne aus Aktien(fonds)verkäufen anwendbar sein. Seine Höhe ist noch nicht bekannt, soll dem Vernehmen nach aber vierstellig ausfallen.
Der „herkömmliche“ Sparer-Pauschbetrag soll derweil im nächsten Jahr von 801 auf 1.000 Euro steigen. Auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand in Karlsruhe steht zudem aktuell die sogenannte Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste. Diese wurde vom Bundesfinanzhof bereits für verfassungswidrig erklärt. Hier könnte es demnach schon bald zu größeren steuerlichen Freiheiten für die Anleger kommen.
25. November 2022
in Allgemein
Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.