Firmen & Gewerbe
Kfz-Flottenversicherung
Transporter, Firmenwagen, Lkw: Wer mehrere Fahrzeuge für seinen Betrieb nutzt, kann sie in einem gemeinsamen Vertrag versichern. Das vereinfacht die Verwaltung und senkt je nach Fuhrpark auch den Beitrag. Ob sich eine Flotte für Sie rechnet und welches Modell passt, klären wir gemeinsam.
Fuhrpark
Was eine Flottenversicherung ist
Bei einer Flottenversicherung laufen die Fahrzeuge Ihres Unternehmens in einem Rahmenvertrag, mit einer gemeinsamen Abrechnung und einem Ansprechpartner. Kleinflottentarife gibt es meist ab drei Fahrzeugen, teils erst ab fünf. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Fahrzeuge auf Ihr Unternehmen zugelassen sind.
- Ein Vertrag je Fahrzeug, oft mit unterschiedlichen Fälligkeiten
- Neue Fahrzeuge starten mit eigener Einstufung
- Angaben zu Fahrleistung und Fahrern je Fahrzeug
- Ein Rahmenvertrag mit einer Sammelabrechnung
- Neue Fahrzeuge steigen meist zum Flottenbeitrag ein
- Angaben zu Fahrleistung und Fahrerkreis entfallen oft
Fahrzeuge
Vom Pkw bis zum Anhänger
Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge lassen sich gemeinsam versichern.
Schutzumfang
Je Fahrzeug wählbar
Für jedes Fahrzeug wählen Sie Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, ergänzt um Bausteine für den gewerblichen Einsatz.
Fahrer
Weniger Angaben
In vielen Flottentarifen entfallen Angaben zu Fahrleistung und Fahrerkreis. Das spart Aufwand, wenn sich mehrere Mitarbeiter die Fahrzeuge teilen.
Ihr Schutz
Was die Flottenversicherung abdeckt
Grundlage ist die Kfz-Haftpflicht, die für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht ist. Darauf bauen Kasko und Zusatzbausteine auf:
Kfz-Haftpflicht
Sie zahlt Schäden, die Ihre Fahrer mit den Firmenfahrzeugen anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Teilkasko
Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Zusammenstöße mit Tieren, je nach Tarif mit Tieren aller Art.
Vollkasko
Zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Für neue, geleaste oder finanzierte Fahrzeuge ist sie meist sinnvoll, Leasinggeber verlangen sie in der Regel.
Schutzbrief
Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen und je nach Tarif ein Ersatzfahrzeug, damit Ihre Leute schnell wieder einsatzbereit sind.
GAP-Deckung
Bei Totalschaden oder Diebstahl eines Leasingfahrzeugs zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, der oft unter dem Ablösewert liegt. Die GAP-Deckung schließt diese Lücke.
Wollen Sie nach einem Unfall eigene Ansprüche durchsetzen oder sich gegen ein Bußgeld wehren, hilft die Kfz-Versicherung nicht weiter. Dafür gibt es den Verkehrsrechtsschutz als Baustein im Firmenrechtsschutz.
Tarifmodelle
Wie der Beitrag berechnet wird
Flottentarif ist nicht gleich Flottentarif. Welches Beitragsmodell ein Versicherer anbietet, entscheidet oft stärker über den Preis als der Name des Tarifs. Üblich sind drei Modelle:
- Jedes Fahrzeug behält seine eigene Einstufung
- Passt zu kleinen, stabilen Fuhrparks, oft schon ab drei Fahrzeugen
- Ein einheitlicher Preis je Fahrzeugart
- Passt zu größeren Flotten
- Ein Gesamtbeitrag, der sich jährlich am Schadenverlauf orientiert
- Passt zu Fuhrparks, die Schäden aktiv steuern
Schadenquote im Blick
Bei Stückprämie und Schadenquote zählt das Verhältnis von Schäden zu Beiträgen im ganzen Fuhrpark. Ein schlechtes Jahr verteuert dann alle Fahrzeuge, im Extremfall verlängert der Versicherer den Vertrag nicht. Als gute Voraussetzung gilt eine Schadenquote von höchstens 70 Prozent.
Nicht immer günstiger
Bei wenigen Fahrzeugen mit guten Schadenfreiheitsklassen, die lange gefahren werden, können Einzelverträge günstiger sein. Führt der Kleinflottentarif die Schadenfreiheitsklassen weiter, bleibt ein Wechsel zurück möglich.
Für kleinere Fuhrparks ab drei Fahrzeugen bieten viele Gesellschaften Kleinflottentarife an, bei denen die Schadenfreiheitsklassen der einzelnen Fahrzeuge weiterlaufen. Die Vorteile liegen dann im Detail: eine gemeinsame Fuhrparkliste, Sondereinstufungen für neu hinzukommende Fahrzeuge und vereinfachte Angaben, bei manchen Tarifen ohne Einfluss von Fahrleistung und Fahreralter auf den Beitrag. Einige Gesellschaften haben zudem Sonderregelungen für Existenzgründer.
Persönliche Beratung
Wir rechnen Flotte und Einzelverträge durch
Ob sich ein Flottentarif lohnt, hängt von Größe, Fahrzeugmix und Schadenverlauf Ihres Fuhrparks ab. Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und zeigen Ihnen, welches Modell für Ihren Betrieb wirtschaftlich ist.
Tarife vergleichen
Worauf es beim Vertrag ankommt
Neben Modell und Schutzumfang entscheiden diese sechs Punkte, ob ein Flottentarif zu Ihrem Fuhrpark passt:
01
Eigenschäden
Stoßen zwei Ihrer eigenen Fahrzeuge zusammen, zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht, weil der Schaden beim selben Halter liegt. Manche Flottentarife bieten dafür eine Eigenschadendeckung, sonst bleibt nur die Vollkasko.
02
Neue Fahrzeuge
Im Flottentarif steigen neue Fahrzeuge in der Regel gleich zum Flottenbeitrag ein, in Kleinflottentarifen oft mit einer Sondereinstufung. Im Einzelvertrag müssen Rabatte dagegen meist erst erfahren werden.
03
Selbstbeteiligung
Gibt es im Fuhrpark viele Kleinschäden, kann eine höhere Selbstbeteiligung den Beitrag spürbar senken, weil Bagatellschäden gar nicht erst gemeldet werden.
04
Ladung und Werkzeug
Die Kasko versichert das Fahrzeug, nicht seinen Inhalt. Für Waren und Werkzeug im Fahrzeug gibt es die Werkverkehrsversicherung. Achten Sie auf Nachtzeitklauseln, oft sind Sachen im Fahrzeug nur tagsüber versichert.
05
Elektrofahrzeuge
Bei E-Transportern und E-Firmenwagen lohnt der Blick auf den Akku. Gute Tarife schließen ihn ausdrücklich ein, teils auch Zubehör wie Ladekabel und Wallbox.
06
Werkstattbindung
Tarife mit Werkstattbindung senken den Kaskobeitrag, dafür reparieren Partnerwerkstätten des Versicherers. Arbeiten Sie mit einer festen Werkstatt zusammen, kann freie Werkstattwahl wichtiger sein.
Gut zu wissen
Ihre Pflichten als Fahrzeughalter
Als Halter der Firmenfahrzeuge tragen Sie Verantwortung, die über die Versicherung hinausgeht. Diese vier Punkte gehören in jeden Fuhrpark:
Führerschein
Fahrerlaubnis prüfen
Wer als Halter zulässt, dass jemand ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Bewährt hat sich, den Führerschein bei der Übergabe und danach mindestens zweimal im Jahr im Original zu kontrollieren.
UVV-Prüfung
Fahrzeuge prüfen lassen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge müssen Firmenfahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Bei Pkw kann eine mängelfreie Inspektion in der Fachwerkstatt genügen, wenn sie auch den arbeitssicheren Zustand ausweist.
Unterweisung
Fahrer unterweisen
Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge fahren, müssen mindestens einmal jährlich zu den Gefahren und den Maßnahmen dagegen unterwiesen werden, etwa zur Ladungssicherung.
Versicherungsschutz
Folgen für den Schutz
Fährt jemand ohne gültige Fahrerlaubnis, zahlt die Haftpflicht zwar dem Unfallgegner, der Versicherer kann aber Regress nehmen, in der Regel bis zu 5.000 Euro. Auch der Kaskoschutz kann ganz oder teilweise entfallen.
Die Hinweise ersetzen keine Beratung zur Arbeitssicherheit. Ansprechpartner dafür ist Ihre Berufsgenossenschaft.
So läuft es ab
In vier Schritten zum passenden Vertrag
Für einen fairen Vergleich brauchen wir vor allem einen Überblick über Ihren Fuhrpark und seinen Schadenverlauf.
Fuhrpark erfassen
Fahrzeuge, Nutzung, Fahrerkreis und die Schäden der vergangenen Jahre.
Modelle vergleichen
Wir rechnen Einzelverträge und passende Flottenmodelle gegeneinander.
Bausteine festlegen
Kasko, Schutzbrief, GAP-Deckung, Fahrerschutz, Eigenschäden und Werkverkehr nach Bedarf.
Laufend betreuen
Bei neuen Fahrzeugen und Schäden sind wir Ihr Ansprechpartner, die Schadenquote behalten wir gemeinsam im Blick.
Häufige Fragen
Fragen zur Flottenversicherung
Antworten auf die Fragen, die uns zur Kfz-Flottenversicherung am häufigsten gestellt werden.
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Kleinflottentarife gibt es meist ab drei Fahrzeugen, teils erst ab fünf. Ob sich der Wechsel lohnt, ist eine Rechenfrage: Bei wenigen Fahrzeugen mit guten Schadenfreiheitsklassen können Einzelverträge über die Autoversicherung günstiger sein. Echte Flottentarife mit Stückprämie lohnen sich eher für größere Fuhrparks.
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge, sofern sie auf Ihr Unternehmen zugelassen sind. Für Betriebe, die gewerblich Güter im Auftrag anderer befördern, gelten eigene Tarife.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Nach Fahrzeugart, Nutzung, Schutzumfang, Selbstbeteiligung und vor allem nach dem Schadenverlauf. Je nach Modell zählen die Schadenfreiheitsklassen der einzelnen Fahrzeuge oder die Schadenquote des gesamten Fuhrparks.
Dürfen alle Mitarbeiter die Fahrzeuge fahren?
In vielen Flottentarifen müssen Sie den Fahrerkreis nicht angeben. Fahren dürfen dann alle, die Sie dazu berechtigen und die eine gültige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug haben.
Was passiert mit meinen Schadenfreiheitsklassen?
Das hängt vom Modell ab. Viele Kleinflottentarife führen die Klassen der einzelnen Fahrzeuge weiter. In echten Flottentarifen mit Stückprämie gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Klären Sie deshalb vor dem Wechsel, was bei einer späteren Rückkehr in Einzelverträge gilt.
Gibt es Angebote für Existenzgründer?
Ja, bei manchen Gesellschaften. In Kleinflottentarifen gibt es teils Sondereinstufungen für Gründer, deren Fahrzeuge noch keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt haben. Die Regelungen unterscheiden sich stark, deshalb lohnt der Vergleich.
Was gilt, wenn Mitarbeiter mit dem eigenen Auto dienstlich fahren?
Setzt ein Mitarbeiter seinen Privatwagen mit Ihrer Billigung für den Betrieb ein, müssen Sie ihm nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Unfallschäden am Fahrzeug grundsätzlich ersetzen, gemindert um sein eigenes Verschulden. Eine Dienstreise-Kaskoversicherung sichert dieses Risiko ab.
Kann ich Leasingfahrzeuge in die Flotte aufnehmen?
Ja. Leasinggeber verlangen in der Regel eine Vollkasko. Eine GAP-Deckung schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Betrag, den Sie dem Leasinggeber bei einem Totalschaden noch schulden.
Lassen Sie sich persönlich beraten
Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für die Fragen rund um Ihren Fuhrpark.
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.