Anpassungs­faktor Wohn­gebäude­ver­sicherung
Tabelle, Rechner & Erklärung

Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung 2027 – Tabelle & Rechner

Der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung steigt 2027 auf 28,95, ein Anstieg von 4,77 % gegenüber 2026 (27,63). Er sorgt dafür, dass Ihre Versicherungssumme und Ihr Beitrag automatisch an die steigenden Baukosten angepasst werden. Mit unserem Rechner können Sie nachvollziehen, wie sich Ihr Beitrag über die Jahre entwickelt hat.

Beitragsentwicklung berechnen







Hinweis: Die Berechnung dient ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung und zeigt die Beitragsveränderung allein durch den Anpassungsfaktor. Zusätzliche Beitragsanpassungen Ihres Versicherers sind darin nicht berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Anpassungsfaktor?

Der Anpassungsfaktor ist eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlichte Kennzahl. Er wird zum 1. Januar eines jeden Jahres aktualisiert, und praktisch alle Versicherer in Deutschland arbeiten mit demselben Wert.

In die Berechnung fließen zwei Werte des Statistischen Bundesamtes ein: Zu 80 % der Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 % der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Die zusätzliche Gewichtung der Lohnkosten hat einen praktischen Grund: Die Wohngebäudeversicherung reguliert häufiger Reparaturschäden als Totalschäden. Bei Reparaturen fallen Lohnkosten im Vergleich zum Material überproportional ins Gewicht.

So entsteht der Wert für 2027

Baupreisindex für Wohngebäude (Mai 2026 zum Vorjahr): +5,01 % × 80 % = 4,01 %
Tariflohnindex für das Baugewerbe: +3,80 % × 20 % = 0,76 %
Zusammen: +4,77 %. Aus 27,63 wird damit 28,95.

Steigt der Anpassungsfaktor, erhöhen sich automatisch sowohl die Versicherungssumme als auch der Beitrag. Das klingt zunächst nach einer Verteuerung, ist aber ein wichtiger Schutz vor Unterversicherung. Denn ohne diese Anpassung würde die Versicherungssumme nach einigen Jahren nicht mehr ausreichen, um Ihr Gebäude im Schadensfall vollständig wiederherzustellen.

Anpassungsfaktor – Tabelle aller Jahre

Die folgende Tabelle zeigt den Anpassungsfaktor (VGB 2000+) für die Wohngebäudeversicherung seit dem Jahr 2010. Die Werte ab 2000 sind im Rechner oben hinterlegt. (Quelle: GDV / Statistisches Bundesamt, Stand: Oktober 2026.)

JahrAnpassungsfaktorVeränderung zum Vorjahr
202728,95+4,77 %
202627,63+4,22 %
202526,51+2,47 %
202425,87+7,52 %
202324,06+14,73 %
202220,97+5,54 %
202119,87+2,63 %
202019,36+4,37 %
201918,55+3,80 %
201817,87+2,76 %
201717,39+2,11 %
201617,03+1,73 %
201516,74+1,76 %
201416,45+2,30 %
201316,08+2,68 %
201215,66+2,29 %
201115,31+1,52 %
201015,08—

Auffällig: Zwischen 2010 und 2020 lag die jährliche Erhöhung bei moderaten 1,5 bis 4,4 %. Ab 2022 stiegen die Werte deutlich stärker, bedingt durch explodierende Materialpreise, Energiekosten und Fachkräftemangel im Baugewerbe. 2023 war mit +14,73 % das stärkste Anstiegsjahr seit Einführung des Anpassungsfaktors. Für 2027 fällt die Erhöhung mit 4,77 % wieder etwas kräftiger aus als im Vorjahr, getrieben vor allem von den Baupreisen.

Anpassungsfaktor, gleitender Neuwertfaktor und Prämienfaktor – was ist der Unterschied?

Je nach Alter Ihres Versicherungsvertrags wird ein anderer Faktor verwendet:

Anpassungsfaktor (2027: 28,95)

Gilt für Verträge nach VGB 2000, 2008, 2010 und neuer. Dies ist der heute am häufigsten verwendete Faktor. 2026 lag er bei 27,63.

Gleitender Neuwertfaktor (2027: 29,1)

Gilt für ältere Verträge nach VGB 88. Der Wert liegt geringfügig höher als der Anpassungsfaktor. 2026 lag er bei 27,8.

Prämienfaktor (2026: 27,9)

Gilt für sehr alte Verträge nach VGB 62 bzw. SGlN 79a. Kaum noch in Verwendung. Den Wert für 2027 ergänzen wir, sobald er vorliegt.

Alle drei Faktoren basieren auf denselben Grunddaten des Statistischen Bundesamtes und werden vom GDV veröffentlicht. Die Unterschiede ergeben sich aus leicht abweichenden Berechnungsformeln der jeweiligen Versicherungsbedingungswerke. Der Prämienfaktor wird zudem nicht jedes Jahr angepasst: 2025 blieb er bei 26,1, zum Jahr 2026 stieg er auf einen Schlag auf 27,9.

Kann ich der Beitragserhöhung widersprechen?

Steigt Ihr Beitrag ausschließlich aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, haben Sie grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn mit der Beitragserhöhung steigt gleichzeitig auch Ihre Versicherungsleistung im Schadensfall. Sie zahlen also nicht mehr für den gleichen Schutz, sondern für einen höheren Gebäudewert.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Versicherer zusätzlich zum Anpassungsfaktor den Beitragssatz selbst anhebt. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG, und der Versicherer muss Sie in seiner Mitteilung ausdrücklich darauf hinweisen. Ob eine Erhöhung allein auf dem Anpassungsfaktor beruht, zeigt der Vergleich mit dem Vorjahr: Steigt Ihr Beitrag um denselben Prozentsatz wie der Faktor, 2027 also um rund 4,8 %, war es der Faktor. Im Zweifel gibt Ihr Versicherer Auskunft, wie sich die Erhöhung zusammensetzt.

Viele Bedingungswerke erlauben außerdem, der Anpassung innerhalb einer Frist zu widersprechen. Der Beitrag bleibt dann gleich, der Vertrag läuft aber meist ohne gleitende Anpassung weiter, und es droht eine Unterversicherung. Einzelne Versicherer räumen bei der Anpassung sogar ein Kündigungsrecht ein. Welche Möglichkeiten Sie haben, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie diese oder sprechen Sie uns an.

So prüfen Sie, ob Ihr Beitrag noch marktgerecht ist

Auch wenn die Erhöhung durch den Anpassungsfaktor berechtigt ist, heißt das nicht, dass Ihr Gesamtbeitrag im Marktvergleich noch günstig sein muss. Gerade bei älteren Verträgen kann der Beitragssatz deutlich über dem liegen, was aktuelle Tarife kosten. Ein Vergleich lohnt sich besonders, wenn Ihr Vertrag älter als fünf Jahre ist, wenn Ihr Versicherer zusätzlich zum Anpassungsfaktor den Beitragssatz erhöht hat, oder wenn sich an Ihrem Gebäude etwas verändert hat, etwa durch Sanierung, eine neue Heizung oder eine Photovoltaikanlage.

Fazit

Der Anpassungsfaktor 2027 beträgt 28,95 und liegt damit 4,77 % über dem Wert von 2026. Diese Anpassung ist ein wichtiger Mechanismus, um Unterversicherung zu vermeiden, auch wenn sie sich im Beitrag bemerkbar macht. Nutzen Sie unseren Rechner oben, um nachzuvollziehen, wie sich Ihr Beitrag über die Jahre entwickelt hat.

Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller Beitrag noch marktgerecht ist? Wir prüfen das gerne kostenlos für Sie.

Häufige Fragen zum Anpassungsfaktor

Wie hoch ist der Anpassungsfaktor 2027?
Der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung beträgt 2027 genau 28,95. Das ist ein Plus von 4,77 % gegenüber 2026 (27,63). Grundlage sind die Baupreise für Wohngebäude, die im Mai 2026 um 5,01 % über dem Vorjahr lagen, und die Tariflöhne im Baugewerbe mit einem Plus von 3,80 %. Weil der Faktor auf zwei Nachkommastellen gerundet wird, steigt Ihr Beitrag rechnerisch um 4,78 %.
Der Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherung beträgt 2026 genau 27,63. Das entspricht einer Erhöhung von 4,22 % gegenüber dem Vorjahr (2025: 26,51). Er gilt für die Versicherungsperiode, die 2026 beginnt, also bis zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Vertrags. Danach greift der Wert für 2027.
Der neue Faktor gilt jeweils ab dem 1. Januar für die Versicherungsperiode, die in diesem Jahr beginnt. Bei Ihrem Vertrag wirkt er sich deshalb erst zur nächsten Hauptfälligkeit aus. Beginnt Ihr Versicherungsjahr am 1. Januar, sehen Sie den Faktor 2027 schon auf der Rechnung zum Jahreswechsel. Liegt Ihre Hauptfälligkeit zum Beispiel im Juni, zahlen Sie bis dahin weiter nach dem Faktor 2026.
Nein, eine reine Anpassung des Beitrags aufgrund des neuen Anpassungsfaktors löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Denn mit dem höheren Beitrag steigt auch die Versicherungsleistung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn der Versicherer zusätzlich den Beitragssatz erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern. Einzelne Versicherer räumen in ihren Bedingungen trotzdem auch bei der reinen Anpassung ein Kündigungsrecht ein. Ein Blick in Ihre Unterlagen lohnt sich deshalb.
Ja, praktisch alle Versicherer arbeiten mit demselben Anpassungsfaktor. Die Rechenregel steht in den Versicherungsbedingungen, und der GDV ermittelt daraus jedes Jahr den Wert auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Allerdings setzen die Versicherer unterschiedliche Beitragssätze an, sodass der Gesamtbeitrag trotz gleichem Anpassungsfaktor variieren kann.
Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes misst die reine Preisentwicklung beim Neubau von Wohngebäuden. Der Anpassungsfaktor berücksichtigt zusätzlich zu 20 % den Tariflohnindex für das Baugewerbe und wird zur jährlichen Beitrags- und Summenanpassung in der Wohngebäudeversicherung verwendet. Mehr zum Baupreisindex und zur Umrechnung des Werts 1914 erfahren Sie auf unserer Seite Wert 1914 umrechnen.