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Gesundheit

Auslands­kranken­versicherung

Ein Sturz im Skiurlaub, eine Blinddarmentzündung am Strand: Wer im Ausland krank wird, zahlt schnell kräftig drauf. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dort oft nur einen Teil, einen Rücktransport nach Hause nie. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke, und das für wenige Euro im Jahr.

Gesetzliche Kasse im Ausland

Was die Krankenkasse im Ausland zahlt

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich geschützt, ebenso in einigen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Allerdings nur im öffentlichen Gesundheitssystem und nach den Regeln des Urlaubslands. In vielen Ländern müssen Sie beim Arzt zudem in Vorleistung gehen und bekommen später nur den Kassenanteil erstattet.

In Europa mit der Karte
  • Behandlung bei öffentlichen Ärzten und Kliniken
  • Zuzahlungen nach den Regeln des Urlaubslands
  • Keine Privat- oder Hotelärzte
Außerhalb des Geltungs­bereichs
  • Etwa in den USA oder in Thailand zahlt die Kasse grundsätzlich nicht
  • In der Türkei gilt die Karte nicht
Mit Auslands­kranken­versicherung
  • Privatärzte und Krankenhäuser, auch Zuzahlungen
  • Je nach Tarif weltweit
  • Rücktransport nach Hause

Den Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall.

Krankenhaus

Teure Behandlung

Ein Tag im Krankenhaus kostet im Ausland nach Angaben von Finanztip im Schnitt rund 2.600 Euro. In Privatkliniken bleiben Sie ohne Zusatzschutz meist auf einem großen Teil der Rechnung sitzen.

Rücktransport

Der teuerste Posten

Ein Intensivtransport im Ambulanzflugzeug kostete nach Angaben des ADAC von Mallorca rund 24.000 Euro, aus Antalya rund 31.000 Euro. Von Fernreisezielen können es laut Stiftung Warentest weit über 100.000 Euro werden.

Bergung

Unfall in den Bergen

Such-, Rettungs- und Bergungskosten, etwa für einen Hubschrauber nach einem Skiunfall, übernimmt die gesetzliche Kasse ebenfalls nicht.

Ihr Schutz

Was die Auslands­kranken­versicherung leistet

Die Auslandsreisekrankenversicherung ergänzt Ihre Krankenversicherung auf Reisen. Sie übernimmt in der Regel den Teil der Kosten, den die gesetzliche Kasse nicht zahlt. Gute Jahrestarife gelten für beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr und leisten unter anderem für:

Ambulante Behandlung

Arztbesuche, auch bei Privatärzten, sowie Arznei- und Verbandmittel.

Krankenhaus

Stationäre Behandlung einschließlich Operationen, auch die Zuzahlungen, die im Urlaubsland anfallen.

Zahn­behandlung

Schmerzstillende Behandlung, einfache Füllungen und in der Regel Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz. Neuer Zahnersatz ist nicht versichert.

Rück­transport

Der Krankenrücktransport nach Deutschland, in guten Tarifen schon dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Such- und Rettungs­kosten

Bergung und Rettung nach einem Unfall, etwa in den Bergen. Im Todesfall auch die Überführung nach Hause oder eine Bestattung vor Ort, oft bis zu einer Höchstgrenze.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Vertrag ankommt

Der Beitrag ist bei fast allen Tarifen niedrig. Die Unterschiede stecken im Kleingedruckten, oft in einzelnen Worten. Auf diese sechs Punkte sollten Sie achten:

01

Rück­transport

Er sollte nicht nur bezahlt werden, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern schon, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

02

Reisedauer

Jahresverträge gelten nur bis zu einer Höchstdauer je Reise, meist sechs bis zehn Wochen. Für längere Aufenthalte braucht es einen Langzeittarif.

03

Vor­erkrankungen

Gute Tarife schließen die Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ausdrücklich ein. Wichtig für alle, die regelmäßig Medikamente nehmen.

04

Geltungs­bereich

Achten Sie darauf, dass der Tarif für alle Ihre Reiseziele gilt. Manche Tarife unterscheiden zwischen Europa und weltweit.

05

Alter

Ab einem bestimmten Alter verlangen viele Versicherer einen Zuschlag. Sehr guter Schutz kostet laut Stiftung Warentest für eine 70-jährige Seniorin trotzdem nur knapp 21 Euro im Jahr.

06

Familien­tarif

Für Familien lohnt meist ein gemeinsamer Vertrag, sehr guter Schutz kostet laut Stiftung Warentest rund 30 Euro im Jahr. Prüfen Sie, bis zu welchem Alter Kinder mitversichert sind.

Persönliche Beratung

Wir finden den passenden Reiseschutz

Wohin reisen Sie, wie lange und mit wem? Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und achten auf die Details, die im Ernstfall zählen.

Im Ernstfall

Krank im Urlaub: So gehen Sie vor

Mit ein paar Handgriffen sichern Sie sich die Erstattung.

1

Notruf nutzen

Muss jemand ins Krankenhaus, rufen Sie den Notruf Ihres Versicherers an. Er hilft bei der Klinikwahl und organisiert einen Rücktransport.

2

Karte vorlegen

Legen Sie in Europa Ihre Gesundheitskarte vor, damit die Kasse ihren Anteil übernimmt.

3

Belege sammeln

Bewahren Sie Rechnungen mit Diagnose und die Zahlungsbelege auf.

4

Erstattung beantragen

Nach der Rückkehr reichen Sie die Unterlagen beim Versicherer ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Auslands­kranken­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Auslandskrankenversicherung am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Auslands­kranken­versicherung?

Sehr guter Schutz kostet laut Stiftung Warentest weniger als 8 Euro im Jahr für Einzelpersonen und rund 30 Euro für Familien. Ab einem bestimmten Alter wird es etwas teurer.

Ja. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt weder Privatärzte noch Zuzahlungen und keinen Rücktransport. Auch gesetzliche Krankenkassen empfehlen deshalb eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Viele Tarife der privaten Krankenversicherung leisten auch im Ausland, der Rücktransport ist aber oft nicht abgesichert. Prüfen Sie Ihren Tarif, ein Zusatzschutz kostet wenig.

Versichert sind in der Regel unerwartet auftretende Erkrankungen. Wer chronisch krank ist, sollte einen Tarif wählen, der die akute Verschlechterung ausdrücklich einschließt, und sich vor der Reise vom Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen lassen. Regelmäßige Behandlungen wie eine Dialyse deckt keine private Reisekrankenversicherung ab, sie müssen mit der Krankenkasse geklärt werden. Nicht versichert sind auch Reisen, die zum Zweck einer Behandlung angetreten werden.

Am besten mit etwas Vorlauf, spätestens vor Reiseantritt. Ein Jahresvertrag deckt dann alle Urlaubsreisen im Versicherungsjahr ab, Sie müssen nicht vor jeder Reise neu daran denken.

Können Sie wegen einer Erkrankung nicht rechtzeitig zurückreisen, verlängert sich der Schutz in der Regel, bis die Rückreise wieder möglich ist. Die genaue Regelung steht in den Bedingungen Ihres Tarifs.

Für Auslandssemester, Work and Travel oder andere längere Aufenthalte gibt es eigene Langzeittarife. Der normale Jahresvertrag gilt nur bis zur vereinbarten Höchstdauer je Reise.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.