Haus & Wohnen

Wohngebäude­versicherung

Ein Rohr, das in der Wand undicht wird, ein Sturm, der Ziegel vom Dach reißt, ein Brand in der Nacht: Schäden am eigenen Haus gehen schnell ins Geld. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Reparatur oder den Wiederaufbau, in der Regel zu heutigen Baupreisen. Mit dem Elementarbaustein lassen sich auch Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser und Rückstau versichern.

Versicherter Schutz

Was die Wohngebäude­versicherung abdeckt

Versichert ist in der Regel das Gebäude mit allem, was fest eingebaut ist, also Heizung, Fenster, Sanitär, fest verlegte Böden und Elektrik. In vielen Tarifen sind Garagen und Carports eingeschlossen. Der Schutz umfasst üblicherweise diese Gefahren:

  • Feuer

    Brand, Blitzschlag und Explosion. Überspannung durch Blitz ist in aktuellen Tarifen meist eingeschlossen, in älteren Verträgen nicht immer.

  • Leitungs­wasser

    Wasser, das ungewollt aus Rohren, Heizung oder Armaturen austritt, dazu Bruch- und Frostschäden an den Leitungen selbst.

  • Sturm und Hagel

    Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und durch Hagel. Dringt Regen durch ein vom Sturm beschädigtes Dach ein, ist das meist ebenfalls versichert.

  • Elementar­schäden

    Zusatzbaustein

    Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Erdbeben. Dieser Baustein wird zusätzlich vereinbart.

  • Kosten nach dem Schaden

    Aufräumen, Abriss und Entsorgung, dazu Mietausfall oder bei selbst bewohnten Häusern der ortsübliche Mietwert. Je nach Tarif kommen Hotelkosten hinzu, jeweils für eine begrenzte Zeit.

  • Unbenannte Gefahren

    Je nach Tarif

    Einige Tarife versichern zusätzlich plötzliche, unvorhergesehene Schäden, für die keine der klassischen Gefahren greift. Ausdrücklich ausgeschlossene Ursachen wie Verschleiß bleiben außen vor.

Gebäude oder Hausrat: Wer ist zuständig?

Was beschädigt istIn der Regel zuständig
Dach, Wände, Fenster und TürenWohngebäudeversicherung
Heizung, Sanitär und fest installierte ElektrikWohngebäudeversicherung
Fest verlegte BödenWohngebäudeversicherung
Möbel, Kleidung und ElektrogeräteHausratversicherung

Elementarschutz

Warum der Elementar­baustein dazugehört

Sturm und Hagel sind in praktisch jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. Gegen Überschwemmung und Rückstau schützt dagegen nur eine Elementarschadenversicherung, die meist als Baustein zum Vertrag dazukommt. Wie wichtig dieser Schutz ist, hat das Pfingsthochwasser im Mai 2024 gezeigt.

200 Mio. €

versicherte Schäden beim Pfingsthochwasser 2024 im Saarland und in Rheinland-Pfalz

GDV, Naturgefahrenreport 2024

47 %

Wohngebäude im Saarland mit Elementarschutz zur Zeit des Hochwassers

GDV, Angabe Mai 2024

56 %

Wohngebäude im Saarland mit Elementarschutz heute

GDV, veröffentlicht im Oktober 2026

59 %

Wohngebäude mit Elementarschutz im Bundesschnitt

GDV, Datenstand 2025
Ohne Elementar­baustein
  • ✓Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • ✕Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
  • ✕Rückstau aus der Kanalisation
  • ✕Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck
Mit Elementar­baustein
  • ✓Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • ✓Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser
  • ✓Rückstau aus der Kanalisation
  • ✓Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck

Starkregen

Nicht nur am Fluss

Ein Gewitter kann über jedem Ort hängen bleiben. Dann staut sich das Wasser auf dem Grundstück und läuft über Hof oder Kellertreppe ins Haus, auch weit weg von Bach und Fluss.

Rückstau

Wasser aus dem Kanal

Ist die Kanalisation überlastet, drückt das Wasser durch Bodenabläufe und Toiletten zurück ins Haus. Viele Bedingungen verlangen dafür eine funktionierende Rückstausicherung.

Wartezeit

Rechtzeitig abschließen

Für den Elementarbaustein gilt oft eine Wartezeit von einigen Wochen. Wer erst bei der Unwetterwarnung abschließt, ist zu spät. Bei manchen Versicherern entfällt sie, wenn vorher lückenlos Elementarschutz bestand.

Tarife vergleichen

Worauf es im Vertrag ankommt

Zwischen einem einfachen und einem guten Tarif liegen oft Unterschiede, die erst im Schadenfall auffallen. Diese sechs Punkte sollten Sie prüfen:

01

Versicherungs­summe

Ihr Haus sollte so versichert sein, dass ein Wiederaufbau zu heutigen Preisen bezahlt ist. Grundlage ist meist der Wert 1914, aus dem sich über einen jährlich angepassten Faktor der heutige Neubauwert ergibt.

02

Unterversicherungs­verzicht

Ist die Summe zu niedrig, darf der Versicherer im Schaden anteilig kürzen. Mit Unterversicherungsverzicht tut er das nicht, wenn die Summe nach seinem Verfahren ermittelt wurde, etwa über die Wohnfläche. Spätere An- und Umbauten müssen Sie melden.

03

Grobe Fahr­lässigkeit

Wer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, etwa durch eine unbeaufsichtigt brennende Kerze, muss nach § 81 VVG mit einer Kürzung rechnen. Gute Tarife verzichten darauf, im besten Fall ohne Höchstbetrag.

04

Ableitungs­rohre

Abwasserrohre im Haus sind in der Regel versichert, Rohre unter der Bodenplatte nicht in jedem Tarif. Abwasserleitungen außerhalb des Hauses bis zum öffentlichen Kanal sind nach den Musterbedingungen gar nicht versichert. Gute Tarife schließen sie ein, oft bis zu einem Höchstbetrag.

05

Haus­technik

Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox sollten mitversichert sein, ebenso Überspannung durch Blitz mit einem ausreichenden Höchstbetrag. Weil Häuser immer mehr Technik enthalten, kosten solche Schäden heute mehr als früher.

06

Aufräum- und Hotelkosten

Nach einem Brand fallen neben dem Wiederaufbau hohe Kosten für Aufräumen, Abriss und Entsorgung an. Prüfen Sie die Höchstbeträge dafür und ob Hotelkosten gezahlt werden, wenn Sie ausziehen müssen.

Persönliche Beratung

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag

Ältere Verträge enthalten oft keinen Elementarschutz, keinen Verzicht bei grober Fahrlässigkeit oder eine Versicherungssumme, die nicht mehr passt. Wir sehen uns Ihren Vertrag an und vergleichen Angebote mehrerer Gesellschaften für Ihr Haus.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele mit Zahlen

Vier typische Schäden am Wohngebäude und was die Statistik der Versicherer dazu sagt. Die Durchschnittswerte stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Durchschnittlicher Schaden je Fall, 2025

Überschwemmung und Starkregen4.700 €
Sturm und Hagel2.100 €
Blitz und Überspannung1.760 €

Quelle: GDV, Naturgefahrenbilanz 2025 (Sachversicherung, Stand April 2026) und Blitzbilanz 2025 (Hausrat- und Wohngebäudeversicherung). Einzelne Schäden können ein Vielfaches kosten.

Leitungswasser

Undichte Leitung in der Badwand

In einem Haus aus den 1970er Jahren tritt Wasser aus einer korrodierten Leitung aus. Als der Fleck im Flur auftaucht, ist der Estrich schon durchnässt. In so einem Fall zahlt der Versicherer üblicherweise das Öffnen der Wand, die Reparatur der Bruchstelle, die Trocknung und neue Fliesen.

Leitungswasser ist der teuerste Schadenbereich: Rund die Hälfte des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung entfällt darauf. Quelle: GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport 2026

Feuer

Brand im Hauswirtschafts­raum

Ein Defekt in der Elektrik löst nachts einen Brand aus. Das Feuer ist schnell gelöscht, doch Ruß und Löschwasser machen das Erdgeschoss für Wochen unbewohnbar. Die Versicherung übernimmt in der Regel Sanierung und Entsorgung, je nach Tarif auch das Hotel. Für Möbel und Kleidung ist die Hausratversicherung zuständig.

Elektrizität ist die häufigste Ursache in der Brandursachenstatistik des IFS (2023: 32 Prozent der untersuchten Brände). 2024 gab es rund 320.000 Feuerschäden in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Quellen: IFS, GDV

Sturm

Ziegel abgedeckt

Ein Herbststurm reißt Ziegel vom Dach, in der Nacht regnet es durch die offene Stelle ins Dachgeschoss. Die Versicherung kommt normalerweise für die Reparatur des Daches und die Wasserschäden innen auf, weil der Regen durch eine vom Sturm verursachte Öffnung eingedrungen ist.

2025 meldeten die Sachversicherer rund 479.000 Sturm- und Hagelschäden mit zusammen etwa 1 Milliarde Euro. Quelle: GDV, Naturgefahrenbilanz 2025, Stand April 2026

Elementar

Rückstau nach Dauerregen

Nach heftigem Regen kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen. Es drückt durch den Bodenablauf in den Keller, Heizung und Estrich stehen unter Wasser. Beim Pfingsthochwasser 2024 stand das Wasser in der Altstadt von Blieskastel stellenweise kniehoch, auch weil es aus der Kanalisation nach oben gedrückt wurde. Ob Rückstau oder Überschwemmung: Versichert ist beides nur mit Elementarbaustein.

2025 gab es rund 88.000 Elementarschäden in der Sachversicherung. Quellen: AFP mit Berichten des Saarländischen Rundfunks (18.05.2024); GDV, Naturgefahrenbilanz 2025, Stand April 2026

Die Beispiele dienen der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die Umstände des Einzelfalls.

Unsere Empfehlung

Warum wir oft die Domcura empfehlen

Als Mehrfachagentur arbeiten wir mit mehreren Gesellschaften zusammen. Für Einfamilienhäuser überzeugt uns häufig der Top-Schutz aus dem Einfamilienhauskonzept der Domcura, vor allem wegen seiner Leistungen bei Folgekosten und Abwasserrohren. Bei Stiftung Warentest Finanzen (Ausgabe 10/2026) erhielt er mit Elementarschutz die Note sehr gut (0,6), getestet wurden 182 Tarife.

Logo der DOMCURA

Was der Top-Schutz bietet

Leistungen laut Domcura-Leistungsübersicht zum Einfamilienhauskonzept (Vertragsgrundlagen Stand 15.11.2024), geprüft im November 2026. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Ein Tarif von mehreren

Je nach Situation kann auch der Tarif einer anderen Gesellschaft besser zu Ihnen passen, etwa bei einem Mehrfamilienhaus, einer vermieteten Immobilie oder nach Vorschäden. Wer Elementarschutz, Starkregen und eine Allgefahren-Deckung gleich eingeschlossen haben möchte, findet das bei der Domcura im Exklusiv-Schutz, der Stufe über dem Top-Schutz. Welcher Tarif für Ihr Haus sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.

Im Schadenfall

Was Sie nach einem Schaden tun sollten

Wer im Ernstfall richtig handelt, vermeidet Ärger bei der Regulierung.

1

Schaden begrenzen

Soweit es gefahrlos geht: Wasser abstellen, Strom abschalten, Öffnungen sichern. Aufs Dach gehört ein Fachbetrieb. Sie sind verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit gering zu halten.

2

Fotos machen

Fotografieren Sie alle Schäden, bevor aufgeräumt wird, und heben Sie beschädigte Teile auf.

3

Sofort melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer. Betreuen wir Ihren Vertrag, können Sie ihn auch bei uns melden. Vandalismus und Brandstiftung gehören zusätzlich zur Polizei.

4

Reparatur abstimmen

Notmaßnahmen dürfen sofort erfolgen. Größere Reparaturen beauftragen Sie am besten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.

Häufige Fragen

Fragen zur Wohngebäude­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns Hausbesitzer am häufigsten stellen.

Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Wer sein Haus mit einem Kredit finanziert, muss den Abschluss der Bank aber in der Regel nachweisen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gehört die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert nach dem Wohnungseigentumsgesetz zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Eine Pflicht zum Elementarschutz gibt es bisher ebenfalls nicht. Nach den Eckpunkten von Justiz- und Finanzministerium vom 21. Oktober 2026 soll künftig jede neue Wohngebäudeversicherung Elementarschutz enthalten. Bestehende Verträge sollen nach einer Übergangsphase von einem Jahr per Gesetz erweitert werden. Einen ersten Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium für Anfang 2027 in Aussicht gestellt (Stand: November 2026). Was das für Ihren Vertrag bedeutet, lesen Sie im Ratgeber zur Elementarschaden-Pflicht.

Das hängt vor allem von Größe, Bauweise und Ausstattung des Hauses ab, denn danach richtet sich die Versicherungssumme. Hinzu kommen Baujahr und Zustand der Leitungen, die Lage und mögliche Vorschäden. Auch Elementarschutz und Selbstbeteiligung verändern den Beitrag. In den letzten Jahren sind die Beiträge spürbar gestiegen, vor allem wegen teurer Leitungswasserschäden und höherer Baupreise. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

Das hängt vom Grund ab. Steigt der Beitrag nur, weil sich der jährliche Anpassungsfaktor an die Baupreise erhöht hat, gibt es in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Erhöht der Versicherer den Beitrag dagegen über eine Anpassungsklausel, ohne dass sich die Leistung entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Ansonsten gilt meist eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Ist das Haus noch finanziert, kann dafür die Zustimmung der Bank nötig sein. Bevor Sie wechseln, vergleichen wir gern, ob ein anderer Tarif wirklich besser passt.

Der Wert 1914 gibt an, was Ihr Haus im Jahr 1914 gekostet hätte. Über den amtlichen Baupreisindex lässt sich daraus jederzeit der heutige Neubauwert berechnen. So wächst der Schutz automatisch mit den Baukosten. Voraussetzung ist, dass der Wert 1914 richtig ermittelt wurde und Sie spätere An- und Umbauten melden.

Der Schutz beginnt zu dem Termin, der im Versicherungsschein steht, vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten Beitrag rechtzeitig. Für Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel gibt es in der Regel keine Wartezeit. Beim Elementarbaustein kann eine Wartezeit von einigen Wochen gelten.

Ja. Wohngebäudeversicherungen gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser ebenso wie für Mehrfamilienhäuser und Gebäude mit gewerblich genutzten Räumen. Bei vermieteten Wohnungen ist der Mietausfall nach einem Schaden in der Regel mitversichert, für eine begrenzte Zahl von Monaten. Eine gewerbliche Nutzung, etwa ein Laden im Erdgeschoss, muss der Versicherer kennen, weil sie das Risiko verändert. Der Mietausfall für solche Räume muss gesondert vereinbart werden. Die Kosten der Gebäudeversicherung dürfen Vermieter über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Oft beide, jede für ihren Teil. Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich für das Haus und alles zuständig, was fest damit verbunden ist, also Rohre, Estrich, Wände und fest verlegte Böden. Die Hausratversicherung übernimmt die bewegliche Einrichtung wie Möbel, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte. Wer im eigenen Haus wohnt, braucht deshalb in der Regel beide. Dringt Wasser durch Überschwemmung oder Rückstau ins Haus, etwa nach Starkregen, zahlen beide nur mit Elementarbaustein.

Die Versicherungsbedingungen verlangen, dass Sie das Haus in ordnungsgemäßem Zustand halten, vor allem Dach und Wasserleitungen. In der kalten Jahreszeit sind alle Räume ausreichend zu beheizen und zu kontrollieren, sonst müssen die Wasserleitungen abgesperrt und entleert werden. Steht das Haus leer, sind die Leitungen das ganze Jahr abzusperren und zu entleeren. Außerdem müssen Sie den Leerstand dem Versicherer melden. Rückstausicherungen sind funktionsfähig zu halten. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder ganz verweigert.

Der bestehende Vertrag geht mit dem Eigentum auf Sie über. Nach § 96 VVG können Sie ihn innerhalb eines Monats nach dem Eintrag ins Grundbuch kündigen. Erfahren Sie erst später von dem Vertrag, haben Sie einen Monat ab Kenntnis Zeit. Diese Frist ist eine gute Gelegenheit, den Schutz zu prüfen.

Solange gebaut wird, schützt eine Feuerrohbauversicherung den Rohbau gegen Brand, Blitz und Explosion. Viele Versicherer bieten sie für eine begrenzte Bauzeit beitragsfrei an, wenn die Wohngebäudeversicherung gleich mit abgeschlossen wird. Mit der Bezugsfertigkeit beginnt dann der volle Schutz.

Für das selbst bewohnte Haus in der Regel nicht. Vermieten Sie, sind die Beiträge Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung.

Ja. Nach einem Versicherungsfall können beide Seiten den Vertrag kündigen, und zwar bis einen Monat nach Abschluss der Regulierung. Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten (§ 92 VVG). Nach mehreren Leitungswasserschäden kommt das in der Praxis vor. Ein neuer Vertrag ist dann oft schwerer zu bekommen, weil Vorschäden im Antrag abgefragt werden. Sprechen Sie uns in so einem Fall frühzeitig an.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg: Wir beraten Sie gern zur Absicherung Ihres Hauses.

So erreichen Sie uns

06841 / 62800
Telefon

0163 / 6280000
WhatsApp

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: November 2026.