Vorsorge

Sterbegeld­versicherung

Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die Kosten einer Bestattung tragen die Erben, und das sind schnell mehrere tausend Euro. Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie dafür, dass dieses Geld bereitsteht, und nehmen Ihren Angehörigen in einer schweren Zeit eine Sorge ab.

Bestattungskosten

Was eine Bestattung kostet

Die Kosten hängen stark von Bestattungsart, Grab und Gemeinde ab. Zwei Orientierungswerte helfen bei der Einschätzung: Selbst eine einfache Bestattung kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Mit Grabmal und Grabanlage liegt der Durchschnitt laut der Verbraucherinitiative Aeternitas inzwischen bei 7.000 bis 8.000 Euro, die spätere Grabpflege noch nicht eingerechnet.

Einfache Bestattung3.000 bis 5.000 €
Quelle: Verbraucherzentrale
Komplett mit Grabmal und GrabanlageØ 7.000 bis 8.000 €
Quelle: Aeternitas (Stand 2026), zuzüglich Grabpflege über die Ruhezeit
0 €2.500 €5.000 €7.500 €10.000 €

Seit 2004

Kein Sterbegeld von der Kasse

Früher gaben die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zur Beerdigung. Dieses Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 gestrichen.

Gesetz

Die Erben zahlen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch tragen die Erben die Kosten der Beerdigung. Ist bei ihnen nichts zu holen, müssen unterhaltspflichtige Angehörige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder zahlen, unter Umständen sogar nach einer Ausschlagung des Erbes.

Vorsorge

Wünsche festhalten

Wer vorsorgt, entlastet nicht nur finanziell. Viele halten dabei auch fest, wie sie bestattet werden möchten, und ersparen ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen.

So funktioniert es

Die Sterbegeld­versicherung im Überblick

Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung für den Todesfall. Sie zahlen regelmäßig Beiträge, im Todesfall erhält die Person, die Sie bestimmt haben, eine feste Summe.

Feste Versicherungs­summe

Üblich sind Summen zwischen etwa 4.000 und 10.000 Euro, passend zu den erwarteten Kosten der Bestattung.

Einfacher Abschluss

Meist gibt es keine oder nur wenige Gesundheitsfragen. Abschließen können in der Regel auch Menschen im höheren Alter.

Wartezeit

Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren an einer Krankheit, zahlen viele Tarife nur die Beiträge zurück oder einen gestaffelten Teil. Üblich sind 12 bis 36 Monate.

Unfalltod

Bei einem tödlichen Unfall zahlen viele Tarife auch in der Wartezeit die volle Summe, manche sogar das Doppelte.

Bezugsrecht

Sie bestimmen, wer das Geld bekommt: einen Angehörigen oder direkt das Bestattungsinstitut. Die Summe wird dann ausgezahlt, ohne dass ein Erbschein nötig ist.

Tarife vergleichen

Worauf es beim Vertrag ankommt

Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind größer, als die kleinen Beiträge vermuten lassen. Diese fünf Punkte sollten Sie vor dem Abschluss prüfen:

01

Wartezeit

Wie lange sie dauert und was in dieser Zeit gezahlt wird, unterscheidet sich deutlich. Manche Tarife erstatten nur Beiträge, andere zahlen gestaffelt einen Teil der Summe.

02

Beitrags­zahlungs­dauer

Manche Verträge verlangen Beiträge bis zum Tod, andere nur bis zu einem festen Alter. Eine begrenzte Zahldauer erhöht den Monatsbeitrag, deckelt aber die Summe der Beiträge, wenn Sie sehr alt werden.

03

Versicherungs­summe

Orientieren Sie sich an den Kosten in Ihrer Gemeinde und an Ihren Wünschen. Bestattungen werden mit den Jahren teurer, eine feste Summe verliert an Kaufkraft.

04

Überschuss­beteiligung

Viele Tarife beteiligen Sie an Überschüssen. Je nach Tarif erhöhen sie die Leistung oder senken den Beitrag. Garantiert ist aber nur die vereinbarte Summe.

05

Kündigung

Wer vorzeitig kündigt, erhält nur den Rückkaufswert, gerade in den ersten Jahren oft deutlich weniger als eingezahlt. Für Geld, das Sie vielleicht bald brauchen, ist die Sterbegeldversicherung deshalb nicht gedacht.

Persönliche Beratung

Wir rechnen es mit Ihnen durch

Ob sich eine Sterbegeldversicherung für Sie lohnt, hängt vor allem von Ihrem Alter und Ihren Rücklagen ab. Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und rechnen offen mit Ihnen durch, ob eine Versicherung oder eine Alternative besser passt.

Ehrlich gerechnet

Wann sich die Versicherung lohnt

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass gerade bei spätem Abschluss die eingezahlten Beiträge oft höher sind als die garantierte Auszahlung. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt vor allem vom Eintrittsalter und der Beitragszahlungsdauer ab. Viele Tarife begrenzen die Beiträge, etwa bis zum Alter von 85 Jahren, danach läuft der Schutz beitragsfrei weiter. Überschüsse können die Leistung erhöhen, und seit 2025 dürfen Versicherer bei neuen Verträgen wieder mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren. Deshalb gehört diese Rechnung vor jeden Abschluss. Die Versicherung verschafft Ihnen vor allem Gewissheit: Nach der Wartezeit steht das Geld in voller Höhe bereit, auch wenn der Todesfall früher kommt als erwartet.

eingezahlte Beiträgemehr eingezahlt als garantiertgarantierte Versicherungssumme
8.000 € garantiert
Beitragsende mit 85
Alter 61708090

Beispiel mit marktüblichen Werten, ohne Überschüsse: Abschluss mit 60, 8.000 Euro garantierte Summe, rund 40 Euro im Monat, Beiträge bis 85. Stirbt die versicherte Person nach der Wartezeit, aber vor etwa 77, wird mehr ausgezahlt, als eingezahlt wurde. Danach liegen die Beiträge über der garantierten Summe, steigen ab 85 aber nicht weiter. Überschüsse können den Abstand verringern.

Eher sinnvoll, wenn …

  • Sie früh abschließen und die Beiträge dadurch niedrig bleiben.
  • Ihnen regelmäßiges Sparen schwerfällt oder keine Rücklagen vorhanden sind.
  • Sie Ihre Vorsorge für den Fall absichern möchten, dass später das Sozialamt einspringen muss.

Eine Alternative prüfen, wenn …

  • Sie erst im Rentenalter abschließen würden.
  • bereits ausreichende Rücklagen für die Bestattung vorhanden sind.
  • Sie Ihre Bestattung ohnehin mit einem Bestatter planen. Dann kommt ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto infrage.

Beim Bestattungsvorsorgevertrag legen Sie mit einem Bestatter Ihrer Wahl fest, wie die Bestattung aussehen soll. Wichtig ist, dass das Geld auf ein Treuhandkonto fließt und nicht direkt an den Bestatter. Dann bleibt es auch bei dessen Insolvenz geschützt. Beim eigenen Sparen bleiben Sie flexibel, das Geld ist aber nicht an die Bestattung gebunden und im Pflegefall schlechter geschützt.

Gut zu wissen

Sozialamt, Zweck­bindung und Steuern

Drei Fragen, die in der Beratung fast immer aufkommen.

Schutz bei Sozialhilfe

Muss später das Sozialamt einspringen, etwa für Heimkosten, kann eine angemessene Bestattungsvorsorge geschützt bleiben. Das hat das Bundessozialgericht entschieden, für eine reine Sterbegeldversicherung auch das Landessozialgericht für das Saarland. Voraussetzung sind eine klare Zweckbindung und eine angemessene Höhe, die sich an den örtlichen Bestattungskosten orientiert.

Zweck­bindung

Die Versicherungssumme ist zunächst frei verwendbar. Soll sie sicher in die Bestattung fließen, lässt sie sich an ein Bestattungsinstitut abtreten oder mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verbinden. Das stärkt auch den Schutz beim Sozialamt.

Steuern

Einkommensteuer fällt auf die Auszahlung im Todesfall in der Regel nicht an. Für die Erbschaftsteuer zählt sie mit, bleibt aber bei Ehepartnern und Kindern meist weit unter den Freibeträgen.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Bestattungs­vorsorge

Ein Termin reicht meist, um alles zu klären. Gern können Ihre Angehörigen dabei sein.

1

Kosten einschätzen

Welche Bestattung wünschen Sie sich und was kostet sie in Ihrer Gemeinde?

2

Vergleichen und rechnen

Wir stellen passende Tarife gegenüber und prüfen, ob eine Alternative günstiger ist.

3

Bezugsrecht festlegen

Sie bestimmen, wer das Geld erhält: einen Angehörigen oder das Bestattungsinstitut.

4

Angehörige informieren

Sagen Sie Ihren Angehörigen Bescheid und bewahren Sie die Police dort auf, wo sie im Ernstfall gefunden wird.

Häufige Fragen

Fragen zur Sterbegeld­versicherung

Antworten auf die Fragen, die uns zur Sterbegeldversicherung am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Sterbegeld­versicherung?

Das hängt vor allem vom Eintrittsalter, der Versicherungssumme und der Beitragszahlungsdauer ab. Wer mit 50 abschließt, zahlt im Monat deutlich weniger als mit 70. Ein konkretes Angebot rechnen wir Ihnen gern aus.

Das Höchstalter für den Abschluss liegt je nach Gesellschaft meist zwischen 75 und 85 Jahren. Ob sich ein Abschluss in diesem Alter noch rechnet, sollten Sie vorher genau prüfen.

Bei Tod durch Krankheit zahlen viele Tarife in dieser Zeit nur die eingezahlten Beiträge zurück oder einen gestaffelten Teil der Summe. Bei einem Unfalltod gilt die Wartezeit meist nicht.

Das Geld erhält, wen Sie im Vertrag als bezugsberechtigt benennen: einen Angehörigen oder direkt das Bestattungsinstitut. Für die Auszahlung braucht der Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde und die Police. Ein Erbschein ist mit Bezugsrecht nicht nötig, das beschleunigt die Auszahlung deutlich. Ohne Bezugsrecht fällt die Leistung in den Nachlass.

Ja, viele verbinden beides. Im Vorsorgevertrag legen Sie mit einem Bestatter fest, wie Ihre Bestattung aussehen soll, die Sterbegeldversicherung finanziert sie. Dafür wird die Versicherungsleistung an den Bestatter abgetreten.

Ja. Sie sind dann Versicherungsnehmer und zahlen die Beiträge, Ihr Vater oder Ihre Mutter ist die versicherte Person. Je nach Höhe der Versicherungssumme muss Ihr Elternteil dem Vertrag schriftlich zustimmen. Als Bezugsberechtigte können Sie sich selbst oder das Bestattungsinstitut eintragen.

Die Risikolebensversicherung sichert über eine feste Laufzeit hohe Summen ab, etwa für die Familie oder einen Kredit, und endet dann. Die Sterbegeldversicherung läuft lebenslang und deckt gezielt kleinere Summen für die Bestattung.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Ob telefonisch, per WhatsApp oder vor Ort in Homburg, gern auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

So erreichen Sie uns

Lessingstr. 8
66424 Homburg

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung, auch keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Stand: Oktober 2026.